21-1287

Geplanter Rückbau asphaltierte Zuwegung zum
Alsterwanderweg /ggü. Schluchtweg; Bezug: Drucksache 21-0920)
Eingabe eines Bürgers

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

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24.08.2020
Sachverhalt

 

Das Bezirksamt Hamburg-Nord informiert über folgende Eingabe:

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

mit großer Überraschung mussten wir als direkte Anwohner den geplanten Rückbau der

Zuwegung zum Alsterwanderweg ggü. Schluchtweg zur Kenntnis nehmen.

 

Der Weg wird von Anwohnern, Spaziergängern und nicht zuletzt Schülerinnen und Schülern

der Albert-Schweizer-Schule, deren Schulweg durch das Alstertal führt, intensiv genutzt.

Gerade zu Schulbeginn und -ende trägt er zu einer deutlichen Entlastung der Geh- und

Radwege der Wellingsbütteler Landstraße bei, die gleichzeitig auch von Schülerinnen und

Schülern des Albert-Schweizer-Gymnasiums genutzt werden. Sollte der Weg nicht mehr zur

Verfügung stehen muss mit einer erheblichen Mehrbelastung des ca. 600 m. langen

Abschnittes ab Haus Nr. 155 bis Abzweig Grüner Winkel und den entsprechenden

Konsequenzen (u.a. Zunahme der Unfallgefahr für Fußgänger und Radfahrer) gerechnet

werden.

 

In der o.g. Drucksache wird als eine Begründung für den Rückbau des Weges angeführt, ein

barrierefreier Ausbau sei nur mit „weitreichenden Eingriffen in den Naturraum und den damit

verbundenen hohen Kosten“ realisierbar. Allerdings besteht offensichtlich ohnehin die

Planung, die Zuwegung westlich Haus Nr. 155 barrierefrei auszubauen, so dass dies in

Bezug auf den fraglichen Weg östlich Haus Nr. 167 nicht notwendig wäre. Vor diesem

Hintergrund bitten wir die Bezirksversammlung prüfen zu lassen, in welchem Verhältnis die

Kosten für einen Rückbau des Weges zu denen einer einfachen Instandsetzung (ohne

Barrierefreiheit) stehen würden.

 

Generell bitten wir aufgrund der Bedeutung des Weges als direkter Zugang zum Alstertal um

ein Anhörungsverfahren, das die Anwohnerinnen und Anwohnern angemessen

berücksichtigt.

 

Mit der höflichen Bitte um Antwort verbleibe ich,

 

mit freundlichen Grüßen,“

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

 

 

Dr. Udo Franz