Geplanter Rückbau asphaltierte Zuwegung zum
Alsterwanderweg /ggü. Schluchtweg; Bezug: Drucksache 21-0920)
Eingabe eines Bürgers
Letzte Beratung: 24.08.2020 Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel Ö 5.20
Das Bezirksamt Hamburg-Nord informiert über folgende Eingabe:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
mit großer Überraschung mussten wir als direkte Anwohner den geplanten Rückbau der
Zuwegung zum Alsterwanderweg ggü. Schluchtweg zur Kenntnis nehmen.
Der Weg wird von Anwohnern, Spaziergängern und nicht zuletzt Schülerinnen und Schülern
der Albert-Schweizer-Schule, deren Schulweg durch das Alstertal führt, intensiv genutzt.
Gerade zu Schulbeginn und -ende trägt er zu einer deutlichen Entlastung der Geh- und
Radwege der Wellingsbütteler Landstraße bei, die gleichzeitig auch von Schülerinnen und
Schülern des Albert-Schweizer-Gymnasiums genutzt werden. Sollte der Weg nicht mehr zur
Verfügung stehen muss mit einer erheblichen Mehrbelastung des ca. 600 m. langen
Abschnittes ab Haus Nr. 155 bis Abzweig Grüner Winkel und den entsprechenden
Konsequenzen (u.a. Zunahme der Unfallgefahr für Fußgänger und Radfahrer) gerechnet
werden.
In der o.g. Drucksache wird als eine Begründung für den Rückbau des Weges angeführt, ein
barrierefreier Ausbau sei nur mit „weitreichenden Eingriffen in den Naturraum und den damit
verbundenen hohen Kosten“ realisierbar. Allerdings besteht offensichtlich ohnehin die
Planung, die Zuwegung westlich Haus Nr. 155 barrierefrei auszubauen, so dass dies in
Bezug auf den fraglichen Weg östlich Haus Nr. 167 nicht notwendig wäre. Vor diesem
Hintergrund bitten wir die Bezirksversammlung prüfen zu lassen, in welchem Verhältnis die
Kosten für einen Rückbau des Weges zu denen einer einfachen Instandsetzung (ohne
Barrierefreiheit) stehen würden.
Generell bitten wir aufgrund der Bedeutung des Weges als direkter Zugang zum Alstertal um
ein Anhörungsverfahren, das die Anwohnerinnen und Anwohnern angemessen
berücksichtigt.
Mit der höflichen Bitte um Antwort verbleibe ich,
mit freundlichen Grüßen,“
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Udo Franz
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