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Geplante Zentralisierung der Wohn- und Pflegeaufsicht (II) Kleine Anfrage Nr. 108/2018 von Herrn Stefan Baumann, CDU

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

 

In der Sitzung des SGI vom 01.11.2018 wurde durch die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) die geplante Neuorganisation der Wohn- und Pflegeaufsicht vorgestellt. Damit werden vom rot-grünen Senat die bisherigen bezirklichen Strukturen zerschlagen, die durch eine ortsnahe Kenntnis der jeweiligen bezirklichen Mitarbeiter geprägt war. In der Antwort auf die KA vom 08.08.2017 der CDU-Fraktion zum Thema Zentralisierung der WPA, Drucksachen-Nr. 20-4699 ist in der zusammengefassten Antwort zu den Frage 1-3) zu lesen, dass der damalige Bezirksamtsleiter die "hiesige WPA wegen ihrer hohen Leistungsfähigkeit und der vorbildlichen über das Normalmaß hinausgehenden Einsatzbereitschaft schätzt". Weiter ist zu lesen: "Den von Zentralisierungsbefürwortern angegebenen Vorteilen stehen diverse Bedenken der Zentralisierungsgegner entgegen. Deshalb ist ein sorgfältiger, ausführlicher und möglichst transparenter Abwägungsprozess geboten".

 

 

Vor diesem Hintergrund frage ich die Bezirksamtsleitung:

 

1.)    Wie bewertet das Bezirksamt die jetzt geplante Zentralisierung der Wohn-/ Pflegeaufsicht?

 

Grundlage für die Neuorganisation der Wohnpflegeaufsicht (WPA) ist die Bürgerschaftsdrucksache 21/13125. Auf Basis dessen und auch nach Darstellung des Vertreters der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutzes sind im Ergebnis differenzierte Maßnahmen zur Stärkung der WPA und keine allgemeine Zentralisierung geplant. Dies wird gerade mit Blick auf die in wichtigen Teilen relevante Vor-Ort-Kenntnis und Vernetzung  der bezirklichen Dienststellen ausdrücklich positiv bewertet. Vorgesehen ist v.a. Folgendes:

-Die Zuständigkeit für alle anlassbezogenen Prüfungen verbleibt vollständig bei den bezirklichen WPA

-Personalverstärkung der WPA

-Entlastung der WPA bei den Regelprüfungen durch Einsatz des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK).

-Schaffung einer gemeinsamen Koordinierungsstelle (GKS) beim federführenden (ff) Bezirksamt Altona v.a. zur Steuerung der Zusammenarbeit der WPA mit dem MDK

-Zentralisierung der Zuständigkeit zur Überwachung ambulanter Pflegedienste beim ff. Bezirksamt Altona.

-Beschreibung und Vereinheitlichungen der wesentlichen Arbeitsprozesse in der WPA.

-Schaffung einer vollständigen Vorschriftenlage

 

Folgen werden für die maßgebliche Bewertung auch eine Evaluation des später geänderten Verfahrens und die Überprüfung des Personalbedarfs. 

 

2.)    In welcher Form hat sich das Bezirksamt Hamburg-Nord mit Ideen, Anregungen, Vorschlägen und Kritik in die Gestaltung der geplanten Zentralisierung der WPA eingebracht? Welche Abteilungen und Personen waren beteiligt und welche Ergebnisse wurden erzielt, die in die zukünftigen Vorgehensweisen einer zentralisierten WPA hamburgweit berücksichtigt werden?

 

Die Beteiligung erfolgte bisher u.a. durch Teilnahme an Arbeitsgruppen/Workshops/Fachgesprächen  durch Vertreter*innen des Fachamtes Gesundheit zur Neuorganisation der Wohn-Pflege-Aufsicht, zur Prozessbeschreibung, zum Umgang der WPA mit den Ergebnissen von MDK-Regelprüfungen. Weitere Fachrunden sind geplant. Die Anregungen und strukturellen Überlegungen werden tw. auch in den Leitungsrunden behandelt und über den Federführer gebündelt.

Bisher konnte so z.B. eine differenzierte Planung wie unter 1. beschrieben erreicht, ein Personalmehrbedarf verdeutlicht und Anforderungen für eine gemeinsame Koordinierungsstelle konkretisiert werden. Planungen und Beteiligung sind noch nicht abgeschlossen.

 

3.)    Welche organisatorischen, personellen, und softwareseitigen Veränderungen werden im Bezirksamt Hamburg-Nord durch die Zentralisierung der WPA über die GKS in Altona erforderlich sein?

 

Siehe Antwort zu 1.. Weitere Konkretisierungen müssen noch folgen. Für das Bezirksamt Hamburg-Nord wird mit einer halben zusätzlichen Stelle gerechnet. Bislang gibt es für die WPA noch keine Software. Diese soll über das Projekt Octoware entwickelt werden.

 

4.)    Welche finanziellen Auswirkungen im Haushalt des Bezirksamtes Hamburg-Nord werden die zukünftigen unter 2.) genannten Veränderungen voraussichtlich haben? Bitte entsprechendes Zahlenmaterial der Antwort beilegen.

 

Siehe Antwort zu 3. Zurzeit kann dies noch nicht belastbar beantwortet werden.

 

5.)    Wie genau wird im Bezirk Hamburg-Nord die Kooperation mit dem MDK Nord bei den regulären und anlassbezogenen Prüfungen vollstationärer Pflegeinrichtungen zukünftig aussehen?

 

Siehe Antwort zu 1. die weitere Konkretisierung der Zusammenarbeit an den Schnittstellen wird noch erarbeitet.

 

03.12.2018

Yvonne Nische

 

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