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Geplante Zentralisierung der Wohn- und Pflegeaufsicht (I) Kleine Anfrage Nr. 116/2017 von Herrn S. Baumann, CDU-Fraktion

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Die sog. Wohn-Pflege-Aufsichten sind in den Bezirken ansässig und jeweils dort regional tätig. Sie sind gut vernetzt mit den bezirklichen Seniorenvertretungen und Seniorenbeiräten und konnten mit diesen in den letzten Jahren immer besser und effektiver zusammenarbeiten. Die kurzen Wege, innerhalb eines Bezirkes und die gute Vernetzung mit den Seniorenvertretungsgremien in Hamburg-Nord konnten gerade in der jüngeren Vergangenheit helfen, dass erkannte Missstände erkannt, behoben - und auch in Verwaltung und Politik thematisiert wurden.

 

Die gemäß Koalitionsvertrag über die Zusammenarbeit in der 21. Legislaturperiode der Hamburgischen Bürgerschaft zwischen SPD und GRÜNE angestrebte Zentralisierung der Wohn- und Pflegeaufsicht wird daher in den Bezirken, und ganz besonders in Hamburg-Nord, mit äußerster Sorge betrachtet. Die Zentralisierung, womöglich an einem anderen Bezirksamtsstandort oder in einer Behörde der FHH kann die Effektivität der kurzen Wege komplett zunichtemachen. Auch die Antwort des Senats auf die SKA / Drs. 21/7877 / Frau Stöver, CDU / Zentralisierung der Wohn- und Pflegeaufsicht schaffte es nicht annähernd, die begründeten Zweifel zu beseitigen.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter:

 

1.)    Teilt der Herr Bezirksamtsleiter die Meinung und die Forderung des Senats nach einer Zentralisierung der Wohn- und Pflegeaufsicht vollumfänglich?

Wenn ja, warum?

Wenn nicht, warum nicht und was sind die Kritikpunkte?

 

 

2.)    Wie bewertet der Herr Bezirksamtsleiter die bisherige Tätigkeit der WPA im Bezirk Hamburg-Nord?

3.)    Wie bewertet der Herr Bezirksamtsleiter die von den Kritikern erhobenen folgenden Kritikpunkte einer möglichen Zentralisierung:

 

a)      Weniger Kontrollen, schlechte Erreichbarkeit und mangelnde Kontaktmöglichkeit der Partner Vorort

 

b)      Wesentlich längere Fahrzeiten zu den Einrichtungen und dadurch höherer Personal-, Zeit-, und Kostenbedarf

 

c)       Schleichend verlorengehender Kontakt zu den Einrichtungen, erschwerte Beratung und Verlust der Vernetzung im Bezirk

 

d)      Erschwerte Möglichkeiten eines flexiblen Personaleinsatzes

 

e)      Das Know-Hows über die lokalen Gegebenheiten in den Pflegeinrichtungen wird in der Menge anderer Informationen deutlich schwächer

 

Zu 1 - 3:

Die derzeit laufenden Überlegungen und Gespräche über die Ausprägung einer denkbaren Zentralisierung der Wohn-Pflege-Aufsicht (WPA) befinden sich noch im Fluss. Die hiesige WPA schätze ich wegen ihrer hohen Leistungsfähigkeit und der vorbildlichen und über das Normalmaß hinausgehenden Einsatzbereitschaft. Den von den Zentralisierungsbefürwortern angegebenen Vorteilen stehen diverse Bedenken der Zentralisierungsgegner entgegen. Deshalb ist ein sorgfältiger,  ausführlicher und möglichst transparenter Abwägungsprozess geboten.  

 

       4.) Im Bezirk HH-Nord wurde in den vergangenen 6 Jahren wie folgt kontrolliert:

 

Wohneinrichtungen:

2011:  50

2012:  48

2013:  47

2014:  55

2015:  50

2016:  14

 

andere:

2011:   8

2012:  17

2013:  12

2014:  20

2015:  16

2016:  36

 

            Was genau sind die Gründe für den extremen Rückgang der Kontrollen der

            Wohneinrichtungen und wo liegt der Grund für die Steigerung bei den anderen in 

            2016?

 

Die Kontrollen unterliegen stets der Dynamik im Beschwerdeaufkommen. 

 

       5.) Welche Prüfungsintervalle sind der WPA durch Rechtsgrundlage vorgegeben?

 

Wohneinrichtungen werden regelhaft einmal pro Kalenderjahr in einem von der BGV festgelegten Prüfbereich geprüft. Servicewohnanlagen und Wohngemeinschaften werden anlassbezogen angemeldet geprüft. Gasteinrichtungen werden anlassbezogen unangemeldet geprüft.

Pflegedienste und Dienste der Behindertenhilfe werden anlassbezogen sowie zusätzlich durch Stichproben unangemeldet geprüft.

 

 

       6.) Wieviele der Prüfungen in 2016 waren turnusgemäß und welche anlassbezogen?

            Sind alle turnusmäßigen durchgeführt worden?

            Wenn nein, warum nicht?

 

In 2016 wurden zwei Einrichtungen turnusgemäß überprüft,  zwölf Wohneinrichtungen und 36 andere wurden anlassbezogen geprüft.

Es wurden nicht alle Einrichtungen turnusgemäß überprüft, weil die Prüfungsverordnung erst im April 2016 wirksam wurde und der der Prüfkatalog erst im Oktober 2016 zur Verfügung stand. Außerdem gab es ein hohes Beschwerdeaufkommen mit einer kontrollintensiven Wohneinrichtung mit abschließender Untersagung. Im Anschluss folgten dann erneute Nachprüfungen/Begleitung, engmaschige Beurteilung der Pflege und Betreuung des neuen Betreibers.

 

       7.) Die zuständige Fachbehörde hat zur Überprüfung der bezirklichen WPAs eine   

            wissenschaftliche Studie in Auftrag gegeben. Ist dem Bezirksamt bekannt, ob sie

            zwischenzeitlich der Behörde vorliegt?

 

Nein.

 

       8.) Hat das Bezirksamt Hamburg-Nord bereits eine Stellungnahme zur geplanten

            Zentralisierung abgegeben?

            Wenn ja, mit welchem Inhalt?

 

Nein.

 

 

14.08.2017

Harald Rösler

 

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