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Geplante Wohnunterkunft für Flüchtlinge in der Tangstedter Landstraße 69-81 Anfrage gem. § 27 BezVG

Anfrage nach § 27 BezVG

Sachverhalt

Wiederholt kam zur Sprache, dass in der Tangstedter Landstraße, auf dem ehemaligen Gelände des Europcar-Gebäudes in Langenhorn, eine neue Flüchtlingsunterkunft geplant ist. Das Geoportal Hamburg wies noch am 21.März 2025 die Tangstedter Landstraße 69–81 als Wohnunterkunft (WuK) mit geplanten 400 Plätzen aus. Dieser Bereich umfasst mehrere Immobilien, vom Zugang zum P+R-Gebäude bis zur Zufahrt des ehemaligen Europcar-Gebäudes. Mit Schreiben vom 10. April 2025 informierte die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration der Freien und Hansestadt Hamburg über eine Sollkapazität von ca. 250 Plätzen im Gebäude Tangstedter Landstraße 81, den geplanten Umbau zur Unterkunft für Schutzsuchende und Wohnungslose sowie mögliche soziokulturelle Zusatznutzung. In diesem Zusammenhang ergeben sich für uns eine Vielzahl von Fragen zur konkreten Planung und Umsetzung.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Sozialbehörde:

1. Wie ist der aktuelle Planungsstand hinsichtlich der geplanten Wohnunterkunft an der Tangstedter Landstraße 69–81?

Die Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration (Sozialbehörde) beantwortet die Fragen, teilweise auf Grundlage von Auskünften von F&W Fördern & Wohnen AöR (F&W) und der Finanzbehörde (FB) wie folgt:

Die Anmietung des Gebäudes Tangstedter Landstraße 81 durch F&W befindet sich derzeit noch in Verhandlung, parallel wird eine erste Entwurfsplanung für das Gebäude Tangstedter Landstraße 81 erstellt. Die übrigen Gebäude sind nicht für die geplante öffentlich-rechtliche Unterkunft vorgesehen.

2. Ab wann und in welcher Form sollen die Anwohner über das Vorhaben von offizieller Stelle informiert und eingebunden werden?

Eine frühe Beteiligung der Bezirkspolitik, Institutionen im Sozialraum und der Nachbarschaft hat eine hohe Priorität. Über die Planungen soll im Anschluss an die Anhörung der Bezirksversammlung gem. § 28 Bezirksverwaltungsgesetz im Rahmen einer Informationsveranstaltung umfassend unterrichtet werden. Dies ist auch für die Tangstedter Landstraße vorgesehen.

3. Wo soll konkret mit dem Bau bzw. Umbau zur WuK begonnen werden?

4. Wann soll mit dem Bau begonnen werden?

Es werden lediglich das Gebäude Tangstedter Landstraße 81 und die dazu gehörigen Außenanlagen für eine Nutzung als Wohnunterkunft umgebaut. Die Baumaßnahme wird voraussichtlich im vierten Quartal 2025 mit dem Rückbau im Inneren des Gebäudes beginnen.

5. Was passiert mit dem aktuellen Gebäude Haus Nr. 69, ist ein Abriss geplant? Ausdruck vom: 24.04.2025 16:40:42, Seite: 2/2

6. Was passiert mit dem aktuellen Gebäude Haus Nr. 77, bzw. den Mietern?

7. Was ist mit dem rückwärtigen Parkplatzbereich geplant?

Der Abbruch für das Gebäude Nr. 69 wurde beauftragt, die Substanz des Gebäudes lässt eine Weiternutzung des Objektes nicht mehr zu. Wann der Abriss umgesetzt wird, ist noch offen. Für das Gebäude mit der Hausnummer 77 ist derzeit keine Planung bekannt. Für die Flächen sind noch keine verbindlichen Nachnutzungen festgelegt und die Planungen sind noch nicht abgeschlossen.

8. Welche Bauweise und welche Gebäude sind für die geplante Wohnunterkunft vorgesehen? Sind z. B. modulare Bauten oder Containerlösungen vorgesehen, oder wird ausschließlich das Bestandsgebäude genutzt?

Siehe Antwort zu 3. und 4.

9. Wie viele Personen und welche Personengruppen sind für die Unterkunft vorgesehen? Wir bitten um detaillierte Angaben zum Personenkreis, z. B. Familien, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, LGBTQI*+-Personen, Christen, Muslime oder Angehörige anderer religiöser Gruppen. Bitte nach Nationalitäten und vorgesehenen Kontingenten aufschlüsseln. Zudem bitten wir um Auskunft, wie viele obdachlose Personen dort untergebracht werden sollen.

Zur Kapazität der Unterkunft siehe Schreiben vom 10.04.2025. Nach derzeitigem Stand wird die Unterkunft für geflüchtete und wohnungslose Menschen, aber keine minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge geplant. Wie die Bedarfe sich im Detail bis zur Eröffnung entwickeln, ist aktuell nicht vorhersehbar und in der Regel erst kurzfristig vor Inbetriebnahme bekannt. Zur Zusammensetzung der zukünftigen Bewohnerschaft kann daher auch noch keine Einschätzung abgegeben werden.

10. Ist eine perspektivische Überführung der dort untergebrachten Personen in frei vermieteten Wohnraum bzw. sozialen Wohnungsbau geplant? Falls ja, ab wann soll dies erfolgen?

Die öffentlich-rechtliche Unterbringung ist eine Notmaßnahme angesichts sonst drohender Obdachlosigkeit. Sofern Personen wohnberechtigt sind, kann eigener Wohnraum privatrechtlich angemietet werden und der Bedarf einer Unterbringung entfallen. Bei der Wohnraumsuche unterstützen die Bezirklichen Fachstellen für Wohnungsnotfälle. Inwiefern der jeweilige Übergang in privaten Wohnraum erfolgen kann, hängt von den persönlichen Begebenheiten der Bewohnerinnen und Bewohner ab.

11. Inwiefern beeinflusst die Zusammensetzung der Bewohnerschaft das geplante Angebot zur halboffenen Kinderbetreuung?

Eine halboffene Kinderbetreuung (HOB) wird bei regulären öffentlich-rechtlichen Unterbringungs-Standorten grundsätzlich im Falle von über 400 Plätzen geprüft und daneben auch bei nachweislichem Mangel an Kita-Plätzen je nach Zusammensetzung der Bewohnerschaft im relevanten Sozialraum umgesetzt.

12. Ist ein Sicherheitskonzept vorgesehen? Falls ja, welche Maßnahmen umfasst es konkret (z. B. Sicherheitsdienst, Kameraüberwachung, Einlasskontrollen etc.)?

Es handelt sich bei dem Standort um eine Einrichtung der öffentlich-rechtlichen Unterbringung. In einer solchen Unterkunft leben Menschen eigenständig. Deswegen sind grundsätzlich weder Sicherheitsdienst, Kameraüberwachung noch Einlasskontrollen vorgesehen.

Zur Gewährleistung der Sicherheit der Bewohnerschaft der öffentlich-rechtlichen Unterbringung beinhaltet das Schutzkonzept von F&W ein klares Leitbild zum Gewaltschutz. Feste Ansprechpersonen sowie klare Verfahrensabläufe bei Verdachtsfällen gewährleisten ein friedliches Miteinander und Schutz vor potenziellen Gefährdungen des sozialen Friedens sowohl von außen als auch innen. Die Ansprechpersonen von F&W stehen täglich auch allen anderen Mitbürgerinnen und Mitbürgern für Fragen und Anregungen zur Verfügung.

13. Mit welchen Gesamt- bzw. Baukosten wird für die geplante Wohnunterkunft gerechnet? Wer trägt diese Kosten?

Die öffentlich-rechtliche Unterbringung ist gebührenfinanziert, so dass die Kosten darüber gegenfinanziert werden. Siehe auch: https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/sozialbehoerde/themen/integration/fluechtlinge/gebuehrenanpassung-39854. Derzeit sind Kosten von ca. 12. Mio. Euro veranschlagt.

14. Vor dem Hintergrund, dass im Landschaftsschutzgebiet Diekmoor trotz erheblicher öffentlicher Kritik an der ökologischen und städtebaulichen Verträglichkeit Wohnungsbau ermöglicht werden soll: Wurde in diesem Zusammenhang geprüft, ob das Gelände an der Tangstedter Landstraße 69–81, als bereits versiegelte Fläche mit guter Verkehrsanbindung, alternativ für den Bau regulären Wohnraums für Hamburger Bürger genutzt werden könnte? Wurde diese Option überhaupt in Betracht gezogen?

Ist vom Bezirksamt zu beantworten.

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Tangstedter Landstraße
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