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Geplante Wohnunterkunft für Flüchtlinge in der Tangstedter Landstraße 69-81 Anfrage gem. § 27 BezVG

Anfrage nach § 27 BezVG

Sachverhalt

Wiederholt kam zur Sprache, dass in der Tangstedter Landstraße, auf dem ehemaligen Gelände des Europcar-Gebäudes in Langenhorn, eine neue Flüchtlingsunterkunft geplant ist. Das Geoportal Hamburg wies noch am 21.März 2025 die Tangstedter Landstraße 69–81 als Wohnunterkunft (WuK) mit geplanten 400 Plätzen aus. Dieser Bereich umfasst mehrere Immobilien, vom Zugang zum P+R-Gebäude bis zur Zufahrt des ehemaligen Europcar-Gebäudes. Mit Schreiben vom 10. April 2025 informierte die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration der Freien und Hansestadt Hamburg über eine Sollkapazität von ca. 250 Plätzen im Gebäude Tangstedter Landstraße 81, den geplanten Umbau zur Unterkunft für Schutzsuchende und Wohnungslose sowie mögliche soziokulturelle Zusatznutzung. In diesem Zusammenhang ergeben sich für uns eine Vielzahl von Fragen zur konkreten Planung und Umsetzung.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Sozialbehörde:

1. Wie ist der aktuelle Planungsstand hinsichtlich der geplanten Wohnunterkunft an der Tangstedter Landstraße 69–81?

2. Ab wann und in welcher Form sollen die Anwohner über das Vorhaben von offizieller Stelle informiert und eingebunden werden?

3. Wo soll konkret mit dem Bau bzw. Umbau zur WuK begonnen werden?

4. Wann soll mit dem Bau begonnen werden?

5. Was passiert mit dem aktuellen Gebäude Haus Nr. 69, ist ein Abriss geplant? Ausdruck vom: 24.04.2025 16:40:42, Seite: 2/2

6. Was passiert mit dem aktuellen Gebäude Haus Nr. 77, bzw. den Mietern?

7. Was ist mit dem rückwärtigen Parkplatzbereich geplant?

8. Welche Bauweise und welche Gebäude sind für die geplante Wohnunterkunft vorgesehen? Sind z. B. modulare Bauten oder Containerlösungen vorgesehen, oder wird ausschließlich das Bestandsgebäude genutzt?

9. Wie viele Personen und welche Personengruppen sind für die Unterkunft vorgesehen? Wir bitten um detaillierte Angaben zum Personenkreis, z. B. Familien, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, LGBTQI*+-Personen, Christen, Muslime oder Angehörige anderer religiöser Gruppen. Bitte nach Nationalitäten und vorgesehenen Kontingenten aufschlüsseln. Zudem bitten wir um Auskunft, wie viele obdachlose Personen dort untergebracht werden sollen.

10. Ist eine perspektivische Überführung der dort untergebrachten Personen in frei vermieteten Wohnraum bzw. sozialen Wohnungsbau geplant? Falls ja, ab wann soll dies erfolgen?

11. Inwiefern beeinflusst die Zusammensetzung der Bewohnerschaft das geplante Angebot zur halboffenen Kinderbetreuung?

12. Ist ein Sicherheitskonzept vorgesehen? Falls ja, welche Maßnahmen umfasst es konkret (z. B. Sicherheitsdienst, Kameraüberwachung, Einlasskontrollen etc.)?

13. Mit welchen Gesamt- bzw. Baukosten wird für die geplante Wohnunterkunft gerechnet? Wer trägt diese Kosten?

14. Vor dem Hintergrund, dass im Landschaftsschutzgebiet Diekmoor trotz erheblicher öffentlicher Kritik an der ökologischen und städtebaulichen Verträglichkeit Wohnungsbau ermöglicht werden soll: Wurde in diesem Zusammenhang geprüft, ob das Gelände an der Tangstedter Landstraße 69–81, als bereits versiegelte Fläche mit guter Verkehrsanbindung, alternativ für den Bau regulären Wohnraums für Hamburger Bürger genutzt werden könnte? Wurde diese Option überhaupt in Betracht gezogen?


Petitum/Beschluss


Lokalisation Beta
Tangstedter Landstraße Langenhorn Hamburg

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