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Genügend KITA- und Schulplätze in Klein Borstel? Anfrage gem. § 27 BezVG

Anfrage nach § 27 BezVG

Sachverhalt

 

Auf dem Gelände der Wohnunterkunft Große Horst in Klein Borstel ist die Folgeunterkunft nun mit ca. 450 Personen belegt. Hiervon sind einige Personen alleinstehend oder leben in Familien. Ebenfalls leben in der Unterkunft sehr viele Kinder. Ein Großteil benötigt dringend einen Kita Platz.

 

Auf dem Gelände der Unterkunft wird eine Betreuung für Elementarkinder eingerichtet. Die Anzahl der vorhandenen Kitaplätze im Umfeld reichen aktuell nicht aus.

 

Auch die Frage der Schulversorgung ist nicht geklärt.

 

Das Flurstück 1042 (Bolzplatz) ist insgesamt ca. 8.100 m² groß. Im November 2016 wurde eine Teilfläche von rund 4.900 m² als Bauwagenplatz vermietet. Die verbleibende rund 3.200 m² große Teilfläche ist als Gemeinbedarf (Schulzwecke) ausgewiesen.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Behörde:

 

  1. Gibt es Pläne auf der verbliebenen 3.200 m² großen Teilfläche des Flurstücks 1041 eine Kita einzurichten?
    Wenn ja, für wie viele Kinder wird hier eine Betreuung geschaffen?
    Bitte aufschlüsseln nach Altersgruppen, Elementar und Krippenplätze.

Die  Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) beantworten  unter Mitwirkung der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu den Fragen 6. und 8.  das o. g. Auskunftsersuchen wie folgt:

 

Zu 1.:

 

Es sollen insgesamt ca. 60  Krippen- und Elementar-Kinder betreut werden. Eine Aufschlüsselung nach Altersgruppen steht gegenwärtig noch nicht fest. Die Belegungsstruktur der Kita wird vom zukünftigen Träger festgelegt.

 

  1. Gibt es eine Ausschreibung für die Träger suche?
    Wenn ja, wie lautet der Ausschreibungstext?

Zu 2.:

 

Die Vergabe erfolgte im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens (siehe Anlage). Die Trägerschaft für das Projekt wird die Pedia gGmbH übernehmen.

 

  1. Wann könnte frühestens der Kitabetrieb seine Arbeit aufnehmen?

 

Zu 3.:

 

Die BASFI geht gegenwärtig davon aus, dass eine Inbetriebnahme der Kita nach den Sommerferien erfolgt.

 

4.  Wenn dort eine Kita entsteht, haben die Verantwortlichen über

a: eine Zufahrt (Feuerwehr, Anlieferung) zum neuen Gebäude nachgedacht?
b: bleibt der Fußgängerüberweg vor dem Schuleingang Stübeheide bestehen?

 

Zu 4. a. und b.:

 

Die Fragen im Zusammenhang mit der Zufahrt und dem Fußgängerüberweg werden im Rahmen des noch ausstehenden Bauantragsverfahrens geklärt.


c: werden die unmittelbaren Anwohner in die Planungen einbezogen?

 

Zu 4. c.:

 

Das Bezirksamt Hamburg- Nord und die BASFI stehen im engen Kontakt mit dem Quartiersbeirat Klein Borstel. Hier wird regelmäßig über den aktuellen Stand der Planungen informiert.


d: in welchen bezirklichen Gremien wird die Planung vorgestellt?

 

Zu 4. d.:

 

Dies obliegt der bezirklichen Zuständigkeit. Grundsätzlich ist in solchen Fällen eine Befassung im zuständigen Unterausschuss Bau vorgesehen.

 

5. Welche weiteren Maßnahmen sind der Behörde bekannt, ob und wo in Klein Borstel weiteren Möglichkeiten zur Kitaunterbringung in Planung sind? 

 

Zu 5.:

 

Die Kirchengemeinde Maria Magdalenen plant am Standort Stübeheide 173 die Erweiterung der bestehenden Kita und prüft, ob das Pastorat (auf dem gleichen Grundstück) für eine temporäre Kitanutzung geeignet sein könnte.

 

6. Benötigt die Albert-Schweitzer-Schule das Flurstück 1042 für eine mögliche Schulerweiterung?

 

Zu 6.:

 

Für die schulische Versorgung der Schülerinnen und Schüler aus der Folgeunterkunft ist die angefragte Fläche nicht erforderlich. Für die Realisierung noch ausstehender Schulbedarfe (Sporthalle) ist ein Teil des angegebenen Flurstücks 1042 als Schulerweiterungsfläche erforderlich.

 

7. Wie viele Schulpflichtige Kinder gibt es in der Unterkunft?

Bitte aufschlüsseln nach Altersgruppen

 

Zu 7.:

 

Die Aufteilung der Kinder im schulpflichtigen Alter stellt sich für die Unterkunft Große Horst wie folgt dar (April 17):

 

6-10 Jahre

11-16 Jahre

17 Jahre

48

23

7

 

8.  Wo werden die Schulpflichtigen Kinder beschult?

 

Zu 8.:

 

Die Kinder, die nicht bereits über einen Schulplatz verfügen, werden in den Klassen 1 und 2 der Albert-Schweitzer-Schule integrativ bzw. in den Klassen 3 und 4 in einer IVK 3/4 an der Schule Strenge beschult. Für die Jahrgänge 5/6 wurde eine IVK am Albert-Schweitzer-Gymnasium eingerichtet. Die Kinder im Jahrgang 7/8 können in die neue IVK im Gymnasium Alstertal zugeschult werden. Die Kinder im Jahrgang 9 werden in bestehende Klassen in der weiteren Umgebung zugeschult.

 

 

 

Dr. Andreas Schott                                             Martina Lütjens

CDU-FraktionsvorsitzenderChristoph Ploß

 

 

Anhänge

 

Interessenbekundungsverfahren