In Hamburg betreiben Wohnungsbaugenossenschaften Wohn‑ und Pflegeeinrichtungen, damit Mitglieder bei Pflegebedürftigkeit in ihrer genossenschaftlichen Gemeinschaft bleiben können. Medienberichte und Informationen der betroffenen Genossenschaften zeigen, dass stationäre Pflegebereiche geschlossen oder in Tochtergesellschaften ausgelagert werden. Hintergrund ist offenbar eine Neubewertung der Hamburger Finanzverwaltung, wonach stationäre Pflege nicht mehr als steuerbefreite Folgeeinrichtung gilt. Die Baugenossenschaft Süderelbe kündigte an, die stationäre Pflege im Haus Hammer Landstraße aufgrund neuer steuerrechtlicher Vorgaben bis 2026 einzustellen[1]. Die Vereinigte Hamburger Wohnungsbaugenossenschaft (vhw) musste den stationären Pflegebereich der Seniorenresidenz Neugraben schließen, weil eine Entscheidung der Finanzverwaltung die Steuerbefreiung entzieht[2] (siehe auch Drs. 22-0345, Regionalausschuss Süderelbe, Bezirk Harburg).
Diese Entwicklung wirft Fragen zur wirtschaftlichen Tragfähigkeit genossenschaftlicher Pflegeangebote und zur zukünftigen Versorgung älterer Menschen im Bezirk Hamburg Nord auf, insbesondere für Paare, bei denen ein Partner pflegebedürftig wird und der andere weiterhin in räumlicher Nähe zum Partner in einer angeschlossenen genossenschaftlichen Wohnung leben möchte.
In diesem Zusammenhang bitten wir die Hamburger Finanzverwaltung und die Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration um die Beantwortung der folgenden Fragen:
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Steuerliche Neubewertung
1.1 Welche konkreten Änderungen in der Rechtsauffassung der Hamburger Finanzverwaltung führten dazu, dass stationäre Pflegeangebote der Wohnungsbaugenossenschaften nicht mehr als steuerbefreite Folgeeinrichtungen gelten?
1.2 Seit wann gilt diese geänderte Auslegung?
1.3 Wie viele genossenschaftliche Pflegeeinrichtungen (stationäre Pflegeplätze) waren vor der Neubewertung steuerbefreit und wie viele werden jetzt als steuerpflichtig eingestuft?
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Betroffene Einrichtungen und Maßnahmen
2.1 Welche genossenschaftlichen Wohn‑ und Pflegeeinrichtungen in Hamburg haben ihre stationäre Pflege bereits geschlossen oder in Tochtergesellschaften ausgegliedert? Bitte nach Betreiber, Standort und Zeitpunkt auflisten.
2.2 Bei welchen weiteren Einrichtungen planen die Betreiber eine Umstellung von stationärer Pflege auf Servicewohnen oder eine Auslagerung der Pflegeleistungen?
2.3 Gab es seit 2023 eine Abstimmung zwischen Finanzverwaltung, Bezirksämtern im Rahmen der bezirklichen Wohn-Pflege-Aufsicht und den betroffenen Genossenschaften, um alternative Lösungen (z. B. separate Pflege‑GmbH) zu erarbeiten?
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Finanzielle Auswirkungen
3.1 Welche steuerlichen Mehrbelastungen entstehen den Genossenschaften, wenn sie stationäre Pflege weiterhin im eigenen Unternehmen führen? Bitte um Angabe der Größenordnung oder des Prozentsatzes der Mehrbelastung bezogen auf den Jahresumsatz des Pflegebereichs.
3.2 Wie bewertet die Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration diese steuerlichen Mehrbelastungen vor dem Hintergrund der sozialen Zielsetzung genossenschaftlicher Wohnformen?
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Versorgungssicherheit für Seniorinnen und Senioren
4.1 Wie viele stationäre Pflegeplätze gingen durch die Schließung oder Umstrukturierung bei Genossenschaften seit Anfang 2023 verloren?
4.2 Wie stellt die Sozialbehörde sicher, dass betroffene Pflegebedürftige kurzfristig angemessene Plätze erhalten?
4.3 Welche Maßnahmen werden ergriffen, damit Paare auch künftig gemeinsam in einer Einrichtung leben können, wenn ein Partner pflegebedürftig ist und der andere in einer Servicewohnung wohnen möchte?
4.4 Sieht die zuständige Fachbehörde in der steuerlichen Neubewertung ein Risiko für die Versorgung älterer Menschen in Hamburg?
Antje Nettelbeck
Jan D. Talleur
Dr. Jörg Bormann
(Bezirksabgeordnete Volt-Fraktion)