Genehmigungsverfahren für das Aufstellen von Fahrradhäuschen im öffentlichen Raum
Letzte Beratung: 20.02.2019 Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Verbraucherschutz Ö 6.1.1
Bei Bezirksamt wurde folgender Antrag für das Aufstellen von Fahrradhäuschen „Typ OTTENSEN“ im öffentlichen Raum gestellt:
Antrag vom 10.04.2018, Belegenheit Güntherstraße 94, 22987 Hamburg, vor Flurstück Nr. 1187. Antragsteller: siehe nichtöffentlicher Antrag in der Anlage.
Der Antrag auf Sondernutzung wurde den Fachämtern Management des öffentlichen Raums, Stadt- und Landschaftsplanung und dem Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt, außerdem dem PK 31 mit der Bitte um Prüfung und Stellungnahme vorgelegt.
Prüfergebnis:
Das Bezirksamt stimmt dem Antrag zu, bzw. nimmt wie folgt Stellung:
„Da seitens der Planungsabteilung derzeit ein Umbau in dem betroffenen Bereich in Vorbereitung ist, muss der Antrag aufgrund der vorliegenden Verschickungsunterlagen beurteilt werden.
Wie aus dem beigefügten Screenshot ersichtlich wird, ist unter anderem die bauliche Herstellung einer Parkbucht vor den Häusern Nr. 94 und 96 in Planung.
Dem Platzbedarf des beantragten Fahrradhauses kann darin derzeit nicht Genüge getan wer-den. Da die Umbaumaßnahmen in diesem Jahr begonnen werden sollen, ist es nicht sinnvoll, dem Antragsteller für wenige Wochen Nutzungszeitraum den Einsatz von Finanzmitteln in Höhe von rd. 8.000,-- € tätigen zu lassen. Vielmehr sollte überlegt werden, ob im Rahmen der Planung eine geeignete Örtlichkeit für das Fahrradhaus gefunden werden kann. Ggf. könnte dies durch eine Verkürzung der Parkbucht erreicht werden. In der Planung ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Sichtbarkeit des VZ438 (Vorwegweiser) nicht durch die bauliche Anlage verdeckt werden darf.
Der Antrag sollte aufgrund der oben beschriebenen Rahmenbedingungen zunächst abgelehnt werden. Ob die Errichtung des Fahrradhauses nach erfolgtem Umbau in Aussicht gestellt werden kann, ist anschließend zu beurteilen.“
PK 31 nimmt dazu wie folgt Stellung:
„Das Fahrradhaus kann dort leider nicht aufgestellt werden. Unter Berücksichtigung von Restgehwegbreiten laut der aktuellen Richtlinie und Sicherheitsabständen zur Fahrbahn reicht die zurzeit dort vorhandene freie Fläche nicht aus. Außerdem befindet sich dort ein Kabelschachtdeckel.
Ggf. könnte der Platz reichen, wenn durch Umbauarbeiten von einem Grünstreifen / Baumscheiben Fläche weggenommen wird. Vor einem möglichen Umbau, sollte dann aber auf jeden Fall ein Ortstermin mit allen erforderlichen Entscheidungsträgern durchgeführt werden.“
Fazit:
Aus o.g. Gründen kann der Antrag nicht genehmigt werden.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Ralf Staack
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