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Genehmigungsverfahren auf Durchführung der Veranstaltung "Deutscher Evangelischer Posaunentag 2024" (DEPT)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 28.02.2024 Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität Ö 7.1

Sachverhalt

 

Alle 8 Jahre findet in einer Großstadt der Deutsche Evangelische Posaunentag (DEPT) statt, ein musikalisches Treffen von Posaunenchören aus dem gesamten Bundesgebiet mit gottesdienstähnlichem Charakter, unter der Schirmherrschaft von Bundespräsident Frank Walter Steinmeier. Zuletzt sind 2016 in Dresden über 17.000 Bläser angereist, und nach Medienberichten bis zu 35.0000 Zuschauer zusammengekommen. Bereits im Oktober 2020 fragte die Evangelische Kirche an, ob der DEPT 2024 in Hamburg durchgeführt werden kann.

 

Der DEPT ist nun vom 03.05.2024 bis 05.05.2024 in Hamburg geplant. In der Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität am 29.01.24 wurde bereits mündlich berichtet.

 

Die größte von drei Hauptveranstaltungen des DEPT bildet der Abschlussgottesdienst am Sonntag im Stadtpark, weswegen das Bezirksamt HH-Nord als zuständige zentrale Genehmigungsbehörde festgelegt wurde. Die weiteren Hauptveranstaltungen sind der Eröffnungs-Gottesdienst auf der Moorweide (Bezirk Eimsbüttel) und die ‚Serenade an der Jan-Fedder-Promenade (Bezirk Mitte).

 

Daneben werden abendliche Konzerte in allen Hauptkirchen veranstaltet, sowie am Samstag Platzkonzerte unter freiem Himmel an rund 100 ausgewählten Spielorten im gesamten Stadtgebiet.

 

Der schriftliche Genehmigungsantrag auf Genehmigung einer öffentlichen Veranstaltung nach § 31 des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) wurde fristgerecht am 20.10.2023 eingereicht. Im förmlichen Genehmigungsverfahren wurden neben den für die Hauptveranstaltungen verantwortlichen Bezirke die für die Sicherheit zuständigen Dienststellen von Polizei und Feuerwehr, die Hafencity GmbH, die HPA, der LSBG sowie wegen der Platzkonzerte die übrigen Bezirke in die fachliche Beurteilung einbezogen.

 

Der Bezirk HH-Nord ist insbesondere durch die Hauptveranstaltung im Stadtpark auf der Stadtparkwiese betroffen. Hier wurden umfangreiche Absprachen mit dem Veranstalter getroffen, um die Grünflächen weitestmöglich zu schonen. Gleichermaßen betroffen ist die Moorweide, auf der die Auftaktveranstaltung stattfindet. Die Fachabteilungen der Bezirke stehen in engem Austausch hierüber. Zusätzlich werden entsprechende Auflagen in den Genehmigungsbescheid einfließen.

 

Zur Deckung unvorhersehbarer Schäden der Flächen, die insbesondere bei widrigen Witterungsverhältnissen auftreten können, wird vom Veranstalter eine angemessene Kaution hinterlegt. Die Höhe der Kaution wird vom Fachamt N/MR in Abstimmung mit dem Bezirk Eimsbüttel noch festgelegt.

 

Die musikalischen Proben für den Schlussgottesdienst im Stadtpark am Sonntag beginnen um 9.00 Uhr. Laut vorliegendem Schallimmissionsgutachten soll die Lautstärke für die Anwohner*innen deutlich unter den vorgeschriebenen Grenzwerten bleiben, die Veranstaltung endet bereits um 13.15 Uhr.

 

r den Fall, dass die Veranstaltung wegen Unwetter oder unvorhersehbaren anderen Umständen abgesagt werden muss, werden die Teilnehmenden über Soziale Medien informiert. Ersatzweise finden dann Gottesdienste in Kirchen statt.

Bei kurzfristigen Störungen, z.B. aufziehendem Unwetter, werden die Menschen vor Ort von HVV, Polizei und Ordnerdiensten in Richtung der umliegenden U- und S-Bahn gelenkt.

 

Die Anreise der Teilnehmenden erfolgt überwiegend mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Leitstellen von HVV und Hochbahn sind ebenso wie Feuerwehr und Polizei sowohl vom Veranstalter eng eingebunden wie auch vom Bezirk im Beteiligungsverfahren einbezogen. Zur Abreise der Teilnehmenden stehen 100 Reisebusse auf dem Südring bereit, der für die Dauer der Veranstaltung als Halteverbotszone eingerichtet werden wird.

 

Petitum/Beschluss

Beschluss/:

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

 

Michael Werner-Boelz

 

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