Genehmigungen/Ablehnungen von Fahrradhäuschen in 2020/2021
Letzte Beratung: 15.12.2021 Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität Ö 6.2
Das Bezirksamt Hamburg-Nord, Fachamt Management des öffentlichen Raums hat in den Jahren 2020 und 2021 Anträge zur Aufstellung von Fahrradhäuschen an den folgenden Standorten genehmigt:
- Imstedt, Ecke Mozartstraße
- Frickestraße 32-34
- Goldbekplatz, Ecke Semperstraße
- Beethovenstraße 57
- Knickweg 13
Dagegen wurden im selben Zeitraum Anträge zur Aufstellung von Fahrradhäuschen für folgende Standorte abgelehnt:
- Tarpenbekstraße 80
Begründung: Laut Stellungnahme der Polizei wären mit Errichtung eines Fahrradhäuschens die erforderlichen Mindestbreiten des Fahrradweges nicht gegeben.
- Tarpenbekstraße 71, Ecke Lokstedter Weg
Begründung: Der Standort befindet sich im Kreuzungsbereich und engt laut Stellungnahme der Polizei die sogenannten „Sichtdreiecke“ ein, was zu Sichtbehinderungen der Verkehre führt. Darüber hinaus würden in dem Bereich die Mindestbreiten für den Radweg und für den Fußverkehr nicht eingehalten.
- Wilzeldorfer Weg, Ecke Lokstedter Weg
Begründung: Der Standort befindet sich im Kreuzungsbereich und engt laut Stellungnahme der Polizei die sogenannten „Sichtdreiecke“ ein, was zu Sichtbehinderungen der Verkehre führt. Darüber hinaus würden in dem Bereich die Mindestbreiten für den Radweg und für den Fußverkehr nicht eingehalten.
Zusätzlicher Hinweis:
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) erarbeitet gegenwärtig ein Konzept zum „Fahrradparken im Quartier“. Dieses setzt auf andere Varianten von Fahrradparken und berücksichtigt das bisherige Konzept des Fahrradhäuschens nicht mehr in dem Ausmaß wie bisher. Mit der Veränderung wird ein generelles „Umsortieren“ der derzeit bestehenden Parkraumsituation angedacht, welches im Ergebnis mehr Raum für frei zugängliche Fahrradbügel-, einzelne Lastenrad-Parkplätze und den Fußweg ergeben soll. Weiterführend ist zu erwähnen, dass die neu erarbeiteten Strategien zum Fahrradparken im neu vereinbarten „Bündnis für den Fuß- und Radverkehr“ zusammengetragen und voraussichtlich Ende 2021 gültig sein werden.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
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