Gehwegparken im Abendrothsweg - Eingabe eines Bürgers
Das Bezirksamt Hamburg-Nord informiert über den Eingang der folgenden Eingabe eines Bürgers:
Sehr geehrte Damen und Herren.
Ich mache als betroffener Bürger die folgende Eingabe in den kommenden Regionalausschuss zu dem Problem Gehwegparken im Abendrothsweg.
Im Abendrothsweg ist das Parken auf den Gehwegen in den allermeisten Abschnitten nicht erlaubt. Dies wird leider seit Jahren und dauerhaft von den allermeisten Autofahrern ignoriert. Die Folgen sind bekannt: Behinderung und Gefährdung vor allem der schwachen Verkehrsteilnehmer: Gehbehinderte, Alte, Eltern mit Kleinkindern und Kinder selbst, insbesondere wenn sie Rad fahren.
Der Polizei (PK23) ist es aus verschiedenen Gründen dauerhaft nicht möglich, diesem massenhaften und ständigen Rechtsbruch durch Falschparker durch disziplinarische Maßnahmen zu begegnen.
Eine Ausnahme zu der eingangs beschriebenen Situation bildet der Straßenabschnitt Abendrothsweg 44, der hier im Foto zu sehen ist. Entsprechend den Vorgaben der ReStra, z.B. Seite 81 und 141 des Auszugs im Anhang, verhindern hier Poller, dass die Nutzer des Seitenraums und des Gehwegs durch Falschparker behindert und gefährdet werden: eine einfache, kostengünstige und effektive Maßnahme.
Ich rege an, die Seitenräume im gesamten Abendrothsweg auf diese Weise gegen Falschparker zu schützen.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz