Gehwege in der Stückenstraße wieder nutzbar machen! Stellungnahme des Bezirksamtes
Letzte Beratung: 14.01.2019 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 6.5
Der Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg hat sich in seiner Sitzung am 04.07.2016 mit o.g. Thematik auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrages der SPD- und GRÜNE-Fraktion befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:
„Das vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen für folgendes einzusetzen:
Begründung:
Ein Bürger berichtete in der Sitzung des Regionalausschusses am 13.6.2016 von folgender Situation:
In der Stückenstraße ist beidseitig vollachsiges Gehwegparken angeordnet(Foto). Das heißt, wer korrekt parkt, stellt sein Fahrzeug so ab, dass alle Reifen komplett neben der Fahrbahn auf dem dafür vorgesehen Pflasterstreifen neben dem Gehweg stehen. Angesichts der immer breiter werdenden Kfz und der ohnehin schmal bemessenen gepflasterten Parkflächen führt diese Anordnung dazu, dass der Gehweg, der nur etwas mehr als 1,50 m breit ist, an vielen Stellen durch parkende Fahrzeuge deutlich eingeengt ist. Auch eine Hecke auf Privatgrund engt den Gehweg deutlich ein. Das gilt insbesondere für die Nordseite der Straße.
Eine Passage von mehr als einer Person mit Kinderwagen, Rollator oder auch nur Einkaufstaschen wird so unmöglich gemacht. Dies stellt insbesondere für mobilitäts-eingeschränkte Menschen ein großes Hindernis dar.
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung einstimmig.
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Zu 1. und 2.) Die Stückenstraße gehört zu einer Tempo-30-Zone. Es wurde der Straßenabschnitt zwischen Friedrichsberger Straße und Langenrehm betrachtet. Nur in diesem Straßenabschnitt der Stückenstraße ist beidseitiges Gehwegparken angeordnet. Die Fahrbahnbreite beträgt zwischen 6,60 m und 7,75 m. Der Seitenraum teilt sich auf in ca. 2,00 bis 2,50 m Gehweg, davon sind in der Regel 1,50 m mit Gehwegplatten befestigt, und einem 1,25 bis 1,95 m Streifen aus Kleinpflaster, der zum Gehwegparken freigegeben ist. Es ist möglich beidseitig halbachsiges Gehwegparken einzurichten und somit den Verkehrsraum der Fußgänger auf mind. 2,15 m, aber größtenteils auf 2,50 m zu verbreitern.
Punktuell ist Fahrbahnrandparken vorgesehen, um für eine gewisse Verkehrsberuhigung in der Tempo-30-Zone zu sorgen. Nach abschließender Planabstimmung erfolgt die straßenverkehrsbehördliche Anordnung für die Änderung des Gehwegparkens durch das
Polizeikommissariat 31.
Erforderliche kleinere punktuelle Umbauten erfolgen durch den Fachbereich Tiefbau im Rahmen des Programmes „Förderung des Fußverkehrs“. Eine Umsetzung wird für das Frühjahr 2019 angestrebt.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Tom Oelrichs
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