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Gegenseitige Rücksichtnahme in Grünanlagen - einheitliches Hinweisschild entwickeln! Stellungnahme der Polizei Hamburg

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

Sachverhalt

 

Der Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Verbraucherschutz hat sich in seiner Sitzung am 27.06.2017 mit o.g. Thematik auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrages der SPD- und GRÜNE-Fraktion befasst und einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

Vor diesem Hintergrund möge der Ausschuss beschließen:

  1. Das Bezirksamt wird gebeten, ein Hinweisschild zu entwickeln, das Radfahrende in Grünanlagen über den dortigen Vorrang des Fußverkehrs informiert und zu entsprechender Rücksichtnahme auffordert. Dieses Schild soll in Zukunft in solchen Grünanlagen zum Einsatz kommen, in denen die Konflikte zwischen Rad- und Fußverkehr erheblich sind, insbesondere am Alsterwanderweg zwischen Meenkwiese und Ohlsdorfer Schwimmbad sowie am Fuhlsbüttler Abschnitt der Freizeitroute 12.
  2. Das Bezirksamt wird gebeten mit anderen Hamburger Bezirksämtern sowie mit den zuständigen Fachbehörden Kontakt aufzunehmen, um ein einheitliches Hinweisschild für alle Grünanlagen in Hamburg zu entwickeln. Beispielhaft sei dabei auf das vom Bezirksamt Altona entwickelte Hinweisschild und ein ebenfalls positives Beispiel aus Schottland verwiesen (siehe Anhang).
  3. Das Bezirksamt berichtet dem UVV unaufgefordert regelmäßig über die Fortschritte und etwa ein Jahr nach Aufstellen der Schilder unter Einbeziehung von Polizei und Seniorenbeirat über die gemachten Erfahrungen.
  4. Das vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung setzt sich bei der zuständigen Fachbehörde dafür ein, dass schon jetzt insbesondere die Fahrradstaffel der Polizei in unregelmäßigen Abständen Grünanlagen mit besonderer Konfliktlage im Bereich Zu-Fuß-Gehende/Radfahrende bestreift, dort die Situation beobachtet, sich falsch verhaltende Nutzerinnen und Nutzer informiert und ggf. sanktioniert.

Begründung

Die schönen Grünanlagen in unserem Bezirk laden viele Bürgerinnen und Bürger dazu ein, dort einen Spaziergang zu machen, Joggen zu gehen oder eine Runde mit dem Kinderwagen zu drehen. Einige Grünanlagen werden -was durchaus erlaubt ist- auch intensiv von radelnden Menschen genutzt, so z.B. am Alsterwanderweg zwischen Meenkwiese und Ohlsdorfer Schwimmbad, aber auch auf dem Fuhlsbüttler Abschnitt der Freizeitroute 12.

Leider verhalten sich einige der Radfahrenden nicht den Örtlichkeiten angemessen und hinreichend respektvoll gegenüber langsameren Nutzerinnen und Nutzern der Grünanlagen, obwohl sie in Grünanlagen grundsätzlich nur „zu Gast” sind. Das schränkt die Erholungsnutzung ein und führt des öfteren zu Beinahunfällen, insbesondere an unübersichtlichen Stellen wie z.B. den Brückenpfeilerumfahrungen am Alsterwanderweg.

Leider ist es schwierig, mit baulichen Maßnahmen gegen zu schnelles Radfahren vorzugehen, ohne auch andere Menschen deutlich zu behindern.

Es ist daher naheliegend, zunächst mit einem freundlichen und Aufmerksamkeit erregenden Schild auf die Gefahrensituation und den Vorrang der Fußgängerinnen und Fußgänger in Grünanlagen hinzuweisen. Dieses Schild muss grünanlagenspezifisch sein, da die offiziellen Verkehrsschilder in Grünanlagen nicht eingesetzt werden dürfen. Ein solches Schild sollte schon aus Gründen der Wiedererkennbarkeit nicht an jedem Standort anders aussehen. Eine Abstimmung der Bezirksämter untereinander und der zuständigen Fachbehörden ist daher sinnvoll.

Parallel dazu wäre es sehr wünschenswert, wenn beispielsweise die Fahrradstaffel der Polizei die Situation hin und wieder an besonders kritischen Stellen und zu besonders kritischen Zeiten (Berufsverkehr, sehr hohe Freizeitnutzung am Wochenende) bestreifen und mit Information und ggf. Sanktion eingreifen würde.

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.

Die Polizei Hamburg nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

Die originäre Zuständigkeit in Grün- und Erholungsanlagen obliegt den Bezirksämtern.

Die Überwachung der genehmigten Nutzung, sowie die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten obliegen den Bediensteten der zuständigen Behörde, faktisch also dem mittlerweile abgeschafften BOD.

 

Die Intensität der Überwachung von Grün- und Erholungsanlagen durch die Polizei ist vornehmlich abhängig von den jeweils zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen und der Einsatzlage. Die Kräfte- und Maßnahmenplanung hat sich dabei sowohl an polizeilichen Lageerkenntnissen/-entwicklungen als auch den sich daraus ergebenden, notwendigen Prioritätensetzungen zu orientieren. Hierbei sind die spezifischen Belange der Dienststellen sowie gesamtpolizeiliche Aspekte in die Betrachtung miteinzubeziehen.

 

Für diese Bereiche und insbesondere den beispielhaft herausgestellten Alsterwanderweg gab es bis dato seitens der Polizeikommissariate und Fahrradstaffel keine hinreichenden Erkenntnisse über Beschwerden in Bezug auf Schwerpunkte hinsichtlich verkehrswidrigem/ -gefährdendem Verhalten von Fahrradfahrern, noch ist es ein entsprechender Unfallschwerpunkt.

Die gezielte Bestreifung von Grün- und Erholungsanlagen, insbesondere durch die Fahrradstaffel, ist somit nicht angezeigt.

Grün- und Erholungsanlagen im Bereich Hamburg-Nord wurden und werden dagegen auch künftig in die Streifentätigkeit der Polizei, insbesondere durch die BFS der Polizeikommissariate, mit einbezogen. Die Mitarbeiter sind in Bezug auf die Situation Grün- und Erholungsanlagen hinreichend sensibilisiert. Festgestellte Verfehlungen werden im Rahmen der rechtlich vorliegenden Möglichkeiten konsequent geahndet. Daneben werden auch präventivpolizeiliche und normenverdeutlichende Gespräche geführt.

Insofern findet die Empfehlung der Bezirksversammlung entsprechende Berücksichtigung.

 

Die Polizei legt - auch zum Schutz anderer Verkehrsteilnehmer - großen Wert darauf, dass die Rechtsvorschriften anerkannt und eingehalten werden.

 

Ein entsprechendes polizeiliches Tätigwerden beschränkt sich allerdings nicht nur auf die im Beschluss benannten Örtlichkeiten, sondern erfolgt bedarfsabhängig im gesamten Zuständigkeitsbereich der Dienststellen.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Dagmar Wiedemann

 

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