Geflügelpest (H5N1) im Bezirk Eimsbüttel - Lagebild, Maßnahmen und Bedeutung öffentlicher Grünflächen
Kleine Anfrage nach § 24 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel,
Benjamin Schwanke, Camilla Joyce Thiele, Lea Fricke (FDP-Fraktion)
Titel: Geflügelpest (H5N1) im Bezirk Eimsbüttel – Lagebild, Maßnahmen und Bedeutung
öffentlicher Grünflächen
Fortlaufende. Nr.: 22-131
Eingangsdatum: 29.10.2025
Datum der Antwort: 07.11.2025
Das Bezirksamt Eimsbüttel beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:
Sachverhalt:
Am 24. Oktober 2025 wurden in Hamburg erstmals in diesem Jahr Fälle der Geflügelpest (H5N1) bei Wildvögeln nachgewiesen. Drei tote Kraniche, die unter anderem in Niendorf (Bezirk Eimsbüttel), Lurup und Heimfeld gefunden wurden, wurden positiv auf den Erreger getestet. Es handelt sich damit um die ersten bestätigten Nachweise der Vogelgrippe in Hamburg in der aktuellen Saison. Lautder zuständigen Behörde sind Nutztiere bislang nicht betroffen, weshalb gegenwärtig keine Stallpflicht oder weitergehenden Auflagen für Geflügelhaltungen angeordnet wurden. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, tote oder kranke Wildvögel den zuständigen Bezirksämtern zu melden, sich den Tieren nicht zu nähern und keine Bergung auf eigene Faust vorzunehmen.
Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV) informiert in Abstimmung mit der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) über Meldewege, Hygienemaßnahmen und aktuelle Risikoeinschätzungen. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) weist bundesweit auf eine zunehmende Aktivität von H5N1 im Herbst hin, insbesondere bei Zugvögeln wie Kranichen. Das Robert Koch-Institut (RKI) bewertet das Risiko für die Bevölkerung weiterhin als gering, empfiehlt aber Vorsicht im Umgang mit toten oder kranken Wildvögeln.
Im Bezirk Eimsbüttel ist das Thema deshalb relevant, da hier mehrere artenreiche und stark frequentierte Grün- und Feuchtgebiete liegen, die als Rast- und Durchzugsräume für Wildvögel dienen:
Alstervorland, Eichenpark, Heilwigpark, Innocentiapark,Paul-Abraham-Park, , Mannsteinpark, Wehbers-Park, Unna-Park, Eimsbütteler Park, Henry-Vahl-Park, Amsinckpark, Suhrwisch, Von-Eicken-Park, Brandfurt, Niendorfer Gehege, Stedtwisch, Wischhof, Sola-Bona-Park, Horsten, Papenbleek, Rungwisch, Grothwisch, Grothhaagens-wisch, Hollowisch, Netthören, Holtwisch, In Högen, Hollo, Behntkamp, Up’n Raah Brook, Grothwisch, Högenbarg, In Högenbarg, Ruhmdehlen, Brookkuhlen, Brosa, Sellhoop, Nedendeerah, Neuwisch, Deelwisch, Knull, Grothwisch Dübwisch, Vielohwisch, Dübwisch, Vielomoor, Voßbarg, Wendlohe, Ohmoor, Roch (westliches Gelände Flughafen)
In diesen Gebieten treffen Wildvögel, Haustiere und Menschen auf engem Raum zusammen. Das birgt besondere Anforderungen an Beobachtung, Aufklärung und Arbeitsschutz, ohne den Erholungs- und Naturschutzwert dieser Flächen zu beeinträchtigen.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie das Bezirksamt Eimsbüttel die aktuelle Lage einschätzt, welche Maßnahmen und Kommunikationswege im Zusammenhang mit der Geflügelpest greifen und welche Vorkehrungen insbesondere in den großen Grün- und Naherholungsgebieten des Bezirks getroffen werden.
Ich bitte das Bezirksamt um die Beantwortung folgender Fragen: Lagebild im Bezirk
Fragen
Lagebild im Bezirk- 21.10.2025 (24.10.2025 Bestätigung Friedrich-Löffler-Institut, FLI), Kranich,
Bondenwald Spielplatz
- 28.10.2025 (3.11.2025 Bestätigung FLI), Kranich, Wählingsweg 8
- 30.10.2025 (noch keine Bestätigung FLI), Kranich, Quadenweg
- 4.11.2025 (noch keine Bestätigung FLI), Kranich, Niendorfer Gehege
Das BA leitet ggf. vorliegende Meldungen an N/MR, siehe auch Antwort zu Frage 6.
Das BA verweist auf die Risikoeinschätzung des FLI zur Hochpathogenenen Aviären Influenza, die für die Bewertung der Gefährdungslage wesentlich ist:
https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00068687/FLI-Risikoeinschaetzung_HPAI_H5_2025-10-20.pdf
Meldestrukturen, Kommunikation und Zuständigkeiten
- Telefonisch über die Behörden-Nr. 115 mit Weiterleitung an das Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt, Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
- telefonisch an das Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt, Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
- per Email an das Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt, Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, von dort Weiterleitung der Information über ein spezielles Meldeformular (per mail) an N/MR (s.u.)
- Meldung an die Polizei
- Meldung an die Feuerwehr
4.1. Welche aktuelle Zahlen sowie die Anzahl der gemeldeten Vögel liegen im Bezirk Eimsbüttel ab 2020 vor?
- Aktuelle Zahlen: s. Antwort zu Frage 5.
- seit 2020: darüber wird keine Statistik geführt.
- Seit 27.10.2025 Eingang von 9 Bürgermeldungen zu toten Vögeln
- es liegen seit 9.10.2025 Ergebnisse zu 7 untersuchten Vögeln vor (nicht deckungsgleich mit den bei E/VS2 gemeldeten Vögeln)
- 3 Vögel wurden negativ und 4 Vögel wurden positiv auf Influenza-A-Virus, Subtyp H5 getestet, bei 2 Vögeln wurde hochpathogenes Influenza-A-Virus des Subtypes H5N1 durch das FLI bestätigt (s. Antwort zu 1.)
Zuständig für die Bergung und Entsorgung ist die Dienststelle MR im Bezirksamt Nord (N/MR); konkrete Schutz- und Hygienestandards liegen in dortiger Zuständigkeit.
Die federführende und bezirksübergreifende Öffentlichkeitsarbeit übernimmt die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV), die u.a. ein breites Informationsangebot im Netz zur Verfügung stellt: https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bjv/themen/verbraucherschutz/tiere/gefluegelpest-58568
Die Bezirke teilen und ergänzen diese Informationen auf ihren Kanälen.
Für den Bezirk Eimsbüttel wurde die Allgemeinverfügung zur Aufstallung gehaltenen Geflügels vom 29.10.2025 (Homepage Bezirk Eimsbüttel, Verlinkung BJV-Homepage) veröffentlicht.
Grünflächen, Parks und Freizeit- und Erholungsgebiete
Tauben gelten bislang als nicht empfänglich für die Geflügelpest, ansonsten s. Antwort zu Frage 3.
Nein, das Fachamt MR wird derzeit proaktiv nicht tätig.
Die fachliche Bewertung der Lage erfolgt aufgrund der Risikoeinschätzung des FLI zur Hochpathogenenen Aviären Influenza.
Über eine Zusammenarbeit mit dem NABU oder anderen Trägern bei der Beobachtung und Bewertung der Risikobeurteilung zur Hochpathogenenen Aviären Influenza liegen bei E/VS2 keine Kenntnisse vor.
Das Fachamt MR wird derzeit proaktiv nicht tätig. Im Alstergebiet ist die BUKEA resp. der „Schwanenvater“ (BA-Nord) zuständig.
Geflügelhaltungen und Prävention
Es sind 180 Geflügelhaltungen („Geflügel“ gemäß Definition der Geflügelpest-VO) registriert, davon 171 Geflügelhaltungen mit unter 20 Tieren und 9 Geflügelhaltungen mit mehr als 20 und weniger als 30 Tieren. Spezielle Größenklassen gibt es nicht.
Siehe Antwort zu Frage 7.
Spezielle gewerbliche Register sind hier nicht bekannt. Die postalische Erreichbarkeit von GeflügelhalterInnen ist aufgrund der Anmeldepflicht für Geflügelhalter gemäß Viehverkehrsverordnung (VVVO) gegeben. Im Übrigen sind Presseinformationen sowie eine Allgemeinverfügung veröffentlicht worden, siehe auch Antwort zu Frage 7.
Arbeitsschutz, Gesundheit und Koordination
Siehe Antwort zu Frage 6.
Der Informationsaustausch erfolgt auf den üblichen Wegen, also telefonisch, per mail, per Videokonferenz, im direkten Gespräch etc.
Das Bezirksamt sieht aktuell keine Auswirkungen.
Beschluss: ohne
keine
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.