20-6423

Gefahrensituation Lokstedter Damm
Anfrage gem. § 27 BezVG

Anfrage nach § 27 BezVG

Sachverhalt

 

In der Vergangenheit wurden mehrfach Klagen über eine verkehrsgefährdende Situation an der Querung des Tarpenbek-Wanderwegs über den Lokstedter Damm gegenüber der Kommunalpolitik geäert. So würden Autofahrende dort sehr gig fahren und meist keine Rücksicht auf radfahrende Kinder, die sich auf dem Weg zur Schule befinden, nehmen.

Ähnlich gefährlich sei die Situation ein paar Meter weiter Richtung Nedderfeld an der Kreuzung Bei der Pulvermühle/Lokstedter Damm. Aus der Pulvermühle kommende Fahrzeuge haben Vorfahrt (rechts vor links). Es steht auch ein Schild dort, dieses Schild ist aber für Verkehrsteilnehmende aus Groß Borstel kommend kaum zu sichtbar.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

  1. Wurden in den vergangenen Jahren an den beschriebenen Stellen im Lokstedter Damm Unfälle registriert? Wenn ja, wie viele jeweils in den letzten fünf Jahren?

 

Die oben genannte Anfrage ist der Verkehrsdirektion zur Beantwortung übermittelt worden. Die Unfallzahlen wurden durch eine Auswertung der Datenbank 'Elektronische Unfalltypen-steckkarte' (EUSKa) am 17. Januar 2019 ermittelt. Für 2018 liegen Daten bis einschließlich November vor.

 

Zu 1.

In dem Zeitraum 01.01.2014 30.11.2018 wurden im Querungsbereich Lokstedter Damm / Tarpenbek-Wanderweg vier Verkehrsunfälle erfasst. Im Knoten Lokstedter Damm / Bei der Pulvermühle wurden zwei Verkehrsunfälle notiert.

 

  1. Welche Verkehrsteilnehmenden waren jeweils in die Unfälle involviert? Wer war Verursacher*in?
  2. Wie viele Leicht- oder Schwerverletzte gab es jeweils bei diesen Unfällen?

 

Zu 2. und 3.

Lokstedter Damm / Tarpenbek-Wanderweg

 

2014 bremste ein Krad (Fahrer leicht verletzt) vor der Querung ab, der dahinter befindliche Pkw fuhr auf.

2014 bog eine Radfahrerin (leicht verletzt) von der Fahrbahn ohne Handzeichen nach links in den Wanderweg ab und wurde dabei von einem in gleicher Richtung fahrenden Rollerfahrer (schwer verletzt) erfasst, der sie überholte.

2014 kollidierten zwei entgegenkommende Pkw an der Querungshilfe

(eine Leichtverletzte).

2017 fuhr eine Radfahrerin (leicht verletzt) unachtsam vom Tarpenbek-Wanderweg auf die Fahrbahn und stieß dabei mit einer auf der Fahrbahn fahrenden Radfahrerin zusammen.

 

Lokstedter Damm / Bei der Pulvermühle

 

2015 wurde ein parkender Pkw von einem unbekannten, da flüchtigen Verkehrs-teilnehmer beschädigt (keine Verletzten).

2018 blieb der Fahrer eines in nördliche Richtung fahrenden LKW an einer aufgrund einer Baustelle entstehenden Engstelle an einem Lichtmast hängen und beschädigte diesen (keine Verletzten).

 

  1. Wie wird die Gefahrensituation an den beiden beschriebenen Stellen im Lokstedter Damm von Seiten der Polizei eingeschätzt?

 

Zu 4.

Der Lokstedter Damm verbindet den Warnckesweg mit der Straße Kellerbleek, die schließlich in die Straße Nedderfeld einmündet. Die Bezirksstraße erschließt die angrenzenden Wohngebiete und wird als Verbindung zwischen Groß Borstel und Lokstedt genutzt. Eine Messung mittels Verkehrsstatistikgerät ergab im Januar 2019 einen durchschnittlichen täglichen Verkehr an Werk-tagen von ca. 3000 Fahrzeugen bei einem Schwerlastanteil von ca. 6,5 %.

 

Im Bereich des querenden Tarpenbek-Wanderweges ist im Lokstedter Damm die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h (VZ 274) angeordnet. Am dortigen Übergang befindet sich eine Querungshilfe, die den Lokstedter Damm auf eine Restfahrbahnbreite von ca. 3,50 Metern einengt. Durch diese baulichen und straßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen wird eine sichere Querung unterstützt. Dem PK 23 liegen keine Beschwerden bezüglich überhöhter Geschwindig-keiten und rücksichtsloser Fahrweise von Fahrzeugführern vor.

 

Die Einmündung Lokstedter Damm/ Bei der Pulvermühle ist aus polizeilicher Sicht ebenfalls unauffällig. Die dort herrschende Vorfahrtregelung (keine vorfahrtregelnden Verkehrszeichen) ist für aus Richtung Groß Borstel nahende Fahrzeuge durch VZ 102 (Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts) gut sichtbar angekündigt. Eine Gefahrensituation liegt nicht vor.

 

  1. Welche Möglichkeiten zur Steigerung der Verkehrssicherheit erscheinen aus Sicht der Polizei in diesen Bereichen sinnvoll und umsetzbar?

 

Zu 5.

Die Verkehrssituation am Übergang des Tarpenbek-Wanderweges wird insgesamt als unauffällig bewertet. Im Sinne einer Optimierung des Übergangs sind zwei Maßnahmen denkbar:

 

r Verkehrsteilnehmer, die den Lokstedter Damm in östlicher Richtung queren, besteht gelegentlich eine Sichtbehinderung durch Fahrzeuge, die trotz regelmäßiger Über-wachung verkehrswidrig linksseitig auf dem Gehweg parken. Um die Sichtbeziehung für die Querenden nachhaltig zu verbessern, wäre hier die Installation von Pfosten auf einer Länge von ca. fünf Metern im Gehwegbereich hilfreich.

Die polizeiliche Überwachung der Geschwindigkeit des Fließverkehrs gestaltet sich auf-grund der örtlichen Gegebenheiten schwierig. Hier wäre die Möglichkeit der Installation eines Geschwindigkeitsdisplays (TempoSYS) an geeigneter Stelle durch den Bezirk zu prüfen.

 

Die Einmündung zur Straße Bei der Pulvermühle ist unauffällig. Es besteht aus polizeilicher

Sicht kein Handlungsbedarf.

 

 

 

Bezirksabgeordnete Michael Werner-Boelz, Ingo Hemesath, Sina Imhof, Dr. Anıl Kaputanoğlu, Timo B. Kranz, Carmen Möller, Christoph Reiffert, Michael Schilf, Tanja Schmedt auf der Günne, Thorsten Schmidt, Carmen Wilckens