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Gefahrenpunkt für Fußgänger und Radfahrende beseitigen Stellungnahme der Polizei Hamburg

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude hat sich in seiner Sitzung am 12.02.2018 mit dem o.g. Thema auf Grundlage eines gemeinsamen Antrages der SPD- und Grüne-Fraktion befasst und einstimmig die folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

„1.Die Benutzungspflicht des Radfahrstreifens in der Klärchenstraße im Abschnitt zwischen Sierichstraße und Willistraße wird aufgehoben und die Einbahnstraße für den Radverkehr in beiden Richtungen freigegeben. Darüber hinaus wird ein Hinweisschild für die Nutzerinnen und Nutzer der Einbahnstraße aufgestellt, dass mit Gegenverkehr zu rechnen ist.

 

2.Der Bauherr wird aufgefordert, in seinem Baustellenbereich einen verkehrssicheren Zustand herzustellen.“

 

Begründung:

Die Klärchenstraße ist eine von Radfahrenden häufig genutzte Verbindung zwischen Winterhude und Eppendorf. In dem Abschnitt zwischen Sierichstraße und Willistraße ist die Klärchenstraße eine Einbahnstraße in eben dieser Richtung (Ost-West). Radfahrenden ist es erlaubt, entgegen der Einbahnstraße zu fahren; hierfür ist ein benutzungspflichtiger Radfahrstreifen am südlichen Fahrbahnrand aufgebracht.

 

Seit geraumer Zeit ist auf einem der ersten Grundstücke auf der südlichen Seite eine Baustelle eingerichtet. Die Baustelle umfasst auch den Gehweg; die Bauzäune stehen bis an den Rand des Radfahrstreifens. Da der Gehweg für Fußgänger nicht passierbar ist, werden diese in Höhe der Baustelle auf den Radfahrstreifen geleitet. Die Fußgänger teilen sich dort somit die Verkehrsfläche mit den Radfahrenden. Dies führt zu Konflikten und gefährlichen Situationen, zumal hinzukommt, dass die Fußelemente der Bauzäune und auch die Verkehrsschilder in den Radfahrstreifen hineinragen.

 

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung einstimmig.

 

Die Polizei Hamburg nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

Der Radfahrstreifen in der Klärchenstraße ist baulich fest hergestellt. Die Baustelle Willistraße ist tempor. Die Baustelleneinrichtung wurde bis zum 31.07.2018 genehmigt.

Es handelt sich um eine 30km/h Zone. Die Baustelle befindet sich mittig zwischen Sierichstraße und Willistraße auf einem geraden Straßenstück ohne Kreuzung/Einmündung.

In diesem Bereich wurde kein Verkehrsunfall, weder mit noch ohne Fahrradbeteiligung, aufgenommen.

Am PK 33 ist  ein einzelner Beschwerdeführer aufgetreten. Mehrfach wurde die Baustelle aufgesucht, um das geschilderte Gefahrenszenario zu begutachten und ggf. einzuschreiten. Zu keinem Zeitpunkt konnte dort eine geschilderte Gefahrenstelle festgestellt werden. Es ist richtig, die Baustelle und der Radweg passen nicht optimal zusammen. Innerhalb einer Großstadt, mit begrenztem öffentlichen Raum, ist es aus Sicht der StVB PK 33 auch einem Radfahrer analog einem Kraftfahrzeugführer zumutbar, an einer Engstelle langsamer zu fahren und besondere Obacht walten zu lassen.

Auch ein ungeübter Radfahrer kann die Baustellenabsicherung auf dem Radfahrstreifen gefahrlos passieren.

 

Aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde des PK 33 ist eine temporäre Änderung der dortigen Verkehre nicht erforderlich. Eine Gefährdung konnte nicht festgestellt werden.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Dagmar Wiedemann

 

Anhänge

 

Keine