20-5385

Gefahrenpunkt für Fußgänger und Radfahrende beseitigen gemeinsamer Antrag der SPD- und Grüne-Fraktion

gemeinsamer Antrag

Sachverhalt

Die Klärchenstraße ist eine von Radfahrenden häufig genutzte Verbindung zwischen Winterhude und Eppendorf. In dem Abschnitt zwischen Sierichstraße und Willistraße ist die Klärchenstraße eine Einbahnstraße in eben dieser Richtung (Ost-West). Radfahrenden ist es erlaubt, entgegen der Einbahnstraße zu fahren; hierfür ist ein benutzungspflichtiger Radfahrstreifen am südlichen Fahrbahnrand aufgebracht.

 

Seit geraumer Zeit ist auf einem der ersten Grundstücke auf der südlichen Seite eine Baustelle eingerichtet. Die Baustelle umfasst auch den Gehweg; die Bauzäune stehen bis an den Rand des Radfahrstreifens. Da der Gehweg für Fußgänger nicht passierbar ist, werden diese in Höhe der Baustelle auf den Radfahrstreifen geleitet. Die Fußgänger teilen sich dort somit die Verkehrsfläche mit den Radfahrenden. Dies führt zu Konflikten und gefährlichen Situationen, zumal hinzukommt, dass die Fußelemente der Bauzäune und auch die Verkehrsschilder in den Radfahrstreifen hineinragen.

 

Vor diesem Hintergrund möge Regionalausschuss beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

1.Die Benutzungspflicht des Radfahrstreifens in der Klärchenstraße im Abschnitt zwischen Sierichstraße und Willistraße wird aufgehoben.

 

2.Der Bauherr wird aufgefordert, in seinem Baustellenbereich einen verkehrssicheren Zustand herzustellen.

 

Für die SPD-FraktionFür die GRÜNE Fraktion

Dr. Jan FreitagMichael Schilf

Thomas DomresIngo Hemesath

 

Anhänge

 

Keine