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Gefahrenpunkt für Fußgänger und Radfahrende beseitigen Beschlussempfehlung des Regionalausschusses Eppendorf-Winterhude

Beschlussempfehlung Ausschuss

Sachverhalt

Der Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude hat sich in seiner Sitzung am 12.02.2018 mit dem o.g. Thema auf Grundlage eines gemeinsamen Antrages der SPD- und Grüne-Fraktion befasst und einstimmig die folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

„1.Die Benutzungspflicht des Radfahrstreifens in der Klärchenstraße im Abschnitt zwischen Sierichstraße und Willistraße wird aufgehoben und die Einbahnstraße für den Radverkehr in beiden Richtungen freigegeben. Darüber hinaus wird ein Hinweisschild für die Nutzerinnen und Nutzer der Einbahnstraße aufgestellt, dass mit Gegenverkehr zu rechnen ist.

 

2.Der Bauherr wird aufgefordert, in seinem Baustellenbereich einen verkehrssicheren Zustand herzustellen.“

 

Begründung:

Die Klärchenstraße ist eine von Radfahrenden häufig genutzte Verbindung zwischen Winterhude und Eppendorf. In dem Abschnitt zwischen Sierichstraße und Willistraße ist die Klärchenstraße eine Einbahnstraße in eben dieser Richtung (Ost-West). Radfahrenden ist es erlaubt, entgegen der Einbahnstraße zu fahren; hierfür ist ein benutzungspflichtiger Radfahrstreifen am südlichen Fahrbahnrand aufgebracht.

 

Seit geraumer Zeit ist auf einem der ersten Grundstücke auf der südlichen Seite eine Baustelle eingerichtet. Die Baustelle umfasst auch den Gehweg; die Bauzäune stehen bis an den Rand des Radfahrstreifens. Da der Gehweg für Fußgänger nicht passierbar ist, werden diese in Höhe der Baustelle auf den Radfahrstreifen geleitet. Die Fußgänger teilen sich dort somit die Verkehrsfläche mit den Radfahrenden. Dies führt zu Konflikten und gefährlichen Situationen, zumal hinzukommt, dass die Fußelemente der Bauzäune und auch die Verkehrsschilder in den Radfahrstreifen hineinragen.

 

Petitum/Beschluss

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.

 

Anhänge

 

Keine