Gedenktafel für Wolfgang Borchert: Würdigung eines engagierten Pazifisten hier: Stellungnahme des Bezirksamtes zum Beschluss aus Drs. 21-3199
Letzte Beratung: 15.01.2024 Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel Ö 5.7
Auf Grundlage der Drucksache 21-3199 war der Hauptausschuss in seiner Sitzung am 01.03.2022 folgender Beschlussempfehlung aus dem Regionalausschuss Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Langenhorn-Alsterdorf-Groß Borstel gefolgt:
„ 1. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass an geeigneter Stelle in der Wolfgang-Borchert-Siedlung eine Gedenktafel aufgestellt wird.
2. Das Bezirksamt wird gebeten, einen Vorschlag für die konkrete optische Gestaltung und den Standort der Gedenktafel zu machen und im Regionalausschuss vorzustellen.
3. Die Gedenktafel soll diesen Text beinhalten:
„Der Hamburger Schriftsteller Wolfgang Borchert (1921 - 1947) wurde bekannt durch sein 1947 erstmals aufgeführtes Theaterstück „Draußen vor der Tür“ - ein engagiertes Antikriegstestament mit der entscheidenden Aussage „Sag NEIN“.
Wolfgang Borchert wohnte nach dem Kriege, aus dem er schwerkrank heimgekehrt war, in Alsterdorf. In den Jahren 1946 und 1947 führten ihn seine Spaziergänge mit seiner Mutter Hertha Borchert fast täglich an die Alster, am früheren Lösch- und Ladeplatz, an der Brabandstraße vorbei.
Dort entstand ab 1980 eine neue Wohnsiedlung. 1981 beschloss die Bezirksversammlung Hamburg-Nord zum 60. Geburtstag von Wolfgang Borchert, die Siedlung nach ihm zu benennen. Ein starkes Zeichen und ein Gegendenkmal zur Hindenburgstraße und damit zu Hindenburg, der als Reichspräsident Adolf Hitler zum Reichskanzler ernannt und dem Nationalsozialismus so auch den Weg geebnet hat.“
Hierzu nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:
Das Bezirksamt beabsichtigt, den o.g. Beschluss zeitnah umzusetzen, indem die als Muster in der Anlage 1 beigefügte Tafel mit dem o.g., als Petitum 3 beschlossenen Text in einem Rohrrahmen mit zwei Pfosten (bekannt als Gottesdienstordnung) eingebettet wird (siehe Anlage 2).
Die Tafel soll entsprechend der dafür im Rahmenvertrag der FHH verfügbaren Rohrrahmen die Maße 750 x 750 mm haben und die Einbauhöhe standardmäßig 1000 mm betragen. Unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten könnte auch eine andere Einbauhöhe frei gewählt werden, das Bezirksamt favorisiert jedoch die vorgeschlagene Einbauhöhe.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
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