Gastronomie in Not - Wie hilft das Bezirksamt?
Corona hält uns weiterhin auf Trab. Da bald die Sommerzeit und somit die Außengastronomie endet, wird es für das Gastgewerbe immer schwerer, mit reduzierten Plätzen zurechtzukommen. Es besteht die große Gefahr, dass wir auf viele liebgewordene Lokalitäten in Zukunft verzichten müssen, wenn diese die wirtschaftlichen Einschnitte nicht mehr stemmen können. Derzeit gibt es viele Betriebe, die aus eigenen Rücklagen versuchen, den Gastraum so umzugestalten, dass die Vorgaben der Verordnungen eingehalten werden können.
Es besteht allerdings große Verunsicherung, wie in vielen Gesprächen mit Gastronomen/innen zu erfahren ist, weil:
a) die Verordnungen für viele Betriebe unübersichtlich sind und
b) immer wieder die unterschiedlichsten Aussagen getätigt werden, was erlaubt ist und was nicht.
Um eine Investition zu tätigen, brauchen die Geschäftsleute Sicherheit, inwiefern Umbaumaßnahmen im Nachhinein akzeptiert werden und sie ihr Geld nicht umsonst eingesetzt haben.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Herrn Bezirksamtsleiter:
Soweit sich diese Frage im Sinne der Vorbemerkung des Fragestellers auf die HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO bezieht: Die Eindämmungsverordnung enthält keine baulichen Vorgaben, vielmehr werden allgemeine Abstandsgebote und Kontaktbeschränkungen definiert, deren Einhaltung im jeweiligen Einzelfall u.U. durch bauliche Maßnahmen optimiert werden könnte. Bei VS liegen keine Informationen vor, inwieweit dafür eine finanzielle Förderung möglich ist.
Eine solche zentrale Beratungsstelle besteht nicht und ihre Einrichtung ist nicht beabsichtigt; Beratungen erfolgen laufend durch die beteiligten Dienststellen im Rahmen ihrer jeweiligen Aufgabenwahrnehmung.
In Hamburg gibt es kein generelles Verbot für die Heizstrahler/ -pilze. Im Bezirk Nord werden diese aber bislang, insbesondere aus Gründen des Umweltschutzes (es macht wenig Sinn im Freien zu heizen) sowie auch des Brandschutzes untersagt. Ebenso verfahren auch andere Bezirksämter. Nach dem Flyer "Terrassenheizstrahler" der Behörde für Gesundheit und Verbraucher-schutz (BGV) und einer "Information über die nachteiligen Umweltwirkungen" des Umweltbundesamtes sind jegliche Arten einer solchen Außenbeheizung auch nicht zu empfehlen.
Grundsätzlich ist hier für die Zukunft eine einheitliche Regelung für die gesamte Stadt empfehlenswert.
Michael Werner-Boelz 08.09.2020
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