20-4850

Ganz Hamburg-Nord summt

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

Um eine für Insekten einigermaßen attraktive  Mischung zu ermöglichen sollten die Flächen eine entsprechende Größe ausweisen. Mittelstreifen an stark befahrenen Straßen sollten eine Mindestbreite von 6-8 m aufweisen, da die durch Verkehr bedingten wechselnden Luftströme die Insekten beim Anflug stark beeinträchtigen. Zur dauerhaften Etablierung dürften diese Zwiebelflächen erst nach vollständiger Versamung (ab dem 3-4 Mähgang) gemäht werden, dadurch sind Standorte an Verkehrseinmündungen aus Gründen der Einsehbarkeit ungeeignet.

Die von den Regionalausschüssen vorgeschlagenen Standorte wurden vom Fachbereich Stadtgrün auf Machbarkeit in Augenschein genommen. Prüfkriterien hierbei sind:

 

-          Grundbesitz (Straßenverkehrsfläche/Straßenbegleitgrün/Grünanlage)

 

-          Ausprägung der Fläche (Wegefläche/Rasenfläche/Baumscheibe)

 

-          Größe der Fläche

 

Generell wurden Flächen als geeignet ausgewählt, auf denen eine natürliche Ausbreitung durch Saat sowie eine Verbreitung durch Eingriff im Rahmen der ständigen Unterhaltung (Rasenmahd nach entsprechender Versamung) möglich ist. Am der im Beschluss beispielhaft genannten Saarlandstraße lässt sich dies sehr gut beobachten - hier hat im Laufe der Jahre eine Ausdehnung der Blumenzwiebeln von der ursprünglich ausschließlich bepflanzten  Ostseite auf den Mittelstreifen sowie auf die westliche Rasenfläche vor dem Anzuchtgarten stattgefunden.

 

Ungeeignet aus fachlicher Sicht sind:

 

-          Baumscheiben aufgrund der starken Durchwurzelung und räumlich begrenzter Fläche

-          Schmale Mittelstreifen auf Hauptverkehrsstraßen mit entsprechender Verwirbelung

-          Wassergebundene Wegeflächen (Grand bzw. Glensanda).

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Tom Oelrichs

 

Anhänge

 

Vorschlagsliste