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G20: Die große Festwiese im Stadtpark ist für ein Camp ungeeignet! Stellungnahme der Behörde für Inneres und Sport

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

Sachverhalt

 

Vom 6.-9. Juli 2017 findet in Hamburg der G20-Gipfel statt. Die Staatsoberhäupter der 20 führenden Wirtschaftsnationen werden hierzu erwartet. Rund um diesen Gipfel wird es zahlreiche Veranstaltungen geben, die sich mit der Politik der wirtschaftsstärksten Länder der Welt auseinandersetzen. Fragen zu Armut, Ausbeutung, Unterdrückung, Krieg und Naturzerstörung werden an verschiedenen Orten und in verschiedenen Veranstaltungsformaten diskutiert werden. So wird beispielsweise am 5./6. Juli der „Gipfel für globale Solidarität – eine andere Welt ist möglich“ (solidarity-summit.org) auf Kampnagel stattfinden. Er wird von der Norddeutschen Stiftung für Umwelt und Entwicklung (NUE) gefördert. Dieser Veranstaltung stehen bereits zahlreiche namhafte Kooperationspartner aus Kirche, Gewerkschaften, Umweltverbänden, Friedensbewegung u.a. zur Seite.

Bereits im Vorfeld wird es am 2. Juli eine große Demo unter dem Motto „Protestwelle" geben. Auch hier setzen sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer inhaltlich mit den Zielen und Inhalten des G20-Gipfels auseinander. Die „Protestwelle“ wird gemeinsam organisiert von Parteien, den großen Kirchen, dem DGB und Campact.

Neben diesen ausdrücklich friedlichen Veranstaltungen wird es auch andere geben, deren Veranstaltende sich in ihren Aufrufen nicht eindeutig von Gewalt distanzieren.

Bei Betrachtung der zahlreichen Veranstaltungsangebote und Aufrufe zu Demonstrationen und Protesten wird schnell klar, dass viele Menschen Anfang Juli eine Unterkunft in Hamburg benötigen werden. So verwundert es nicht, dass es auch die Idee gibt, auf der großen Festwiese im Stadtpark zu campieren.

Ein Antragsteller möchte vom 30.6. bis 9.7. die Festwiese als Camp für mehrere Tausend Menschen nutzen und dafür auch bauliche Veränderungen vornehmen.

Die große Festwiese ist aber gerade in den Sommermonaten ein beliebtes Ausflugs- und Erholungsziel – die intensive Nutzung durch Tausende von Menschen, eine Zeltstadt und gar eine bauliche Veränderung, die gegebenenfalls nachfolgend die Nutzung für mehrere Monate unmöglich machen würde, kann nicht im Sinne der Hamburgerinnen und Hamburger sein. Gerade die zeitliche Lage des geplanten Zeltcamps unmittelbar vor den Hamburger Schulferien würde bedeuten, dass die vielen Hamburgerinnen und Hamburger, die sich einen teuren Sommerurlaub nicht leisten können/wollen eben nicht auf das für sie so wichtige Naherholungsgebiet zurückgreifen können.

Auch wenn es nicht Aufgabe staatlichen Handelns ist, Unterbringungsmöglichkeiten für Demonstrierende zu organisieren, so erscheint es doch ratsam und sinnvoll, mit den Anmeldenden im Gespräch gemeinsam Möglichkeiten zu eruieren, wie und wo die anreisenden Demonstrierenden in Hamburg nächtigen können. So gibt es z.B. für das Dockville Festival jährlich einen großen Campingplatz am Festivalgelände.

Dies gilt vor allem auch vor dem Hintergrund, dass zum Zeitpunkt der Tagung der G20 Hamburgs Hotels ausgebucht oder sehr teuer sein dürften.

Die Bezirksversammlung Hamburg-Nord hat sich mit dem Wunsch, ein Camp im Stadtpark einzurichten, auseinandergesetzt und beschließt:

  1. Das Vorsitzende Mitglied setzt sich dafür ein, dem Antragsteller zu vermitteln, dass die Festwiese ein zentraler Erholungsraum der Hamburgerinnen und Hamburger ist und eine intensive Nutzung und bauliche Veränderung nicht im Sinne der erholungssuchenden Hamburger Bevölkerung ist.
  2. Eine Nutzung der Festwiese als Camp wird daher von der Bezirksversammlung  Hamburg-Nord abgelehnt.
  3. Die Bezirksversammlung empfiehlt der Verwaltung dahingehende Nutzungsanträge abzulehnen.
  4. Die Bezirksversammlung bittet die in diesem Fall für den Nutzungsantrag zuständigen Senatsbehörden auf, im Gespräch mit den Anmeldern des Camps im Stadtpark geeignete Alternativstandorte für solch ein Camp zu suchen.

Für die SPD-FraktionFür die GRÜNE Fraktion

Thomas DomresMichael Werner-Boelz

Carsten GerloffCarmen Wilckens

 

Die Bezirksversammlung beschließt den Antrag mehrheitlich.

 

Die Behörde für Inneres und Sport nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

Die Bezirksversammlung Hamburg-Nord wendete sich in ihrer Sitzung vom 11.05.2017 gegen ein G20-Camp auf der Festwiese des Stadtparks und begründet diese Position mit einer Nutzungseinschränkung für die Einwohner Hamburgs. Sie bittet die zuständige Behörde, im Gespräch mit den Anmeldern des Camps geeignete Alternativstandorte für ein G20-Camp zu suchen, auch wenn es nicht die Aufgabe staatlichen Handelns sei, Unterbringungsmöglichkeiten für Versammlungsteilnehmer zu organisieren.

 

Die Behörde für Inneres und Sport teilt die Auffassung der Bezirksversammlung Hamburg-Nord, dass es nicht zu den Aufgaben des Senats gehört, für die Unterbringung von Versammlungsteilnehmern zu sorgen.

 

Auch wenn die Behörde für Inneres die Auseinandersetzung mit dem G20-Gipfel und seinen Themen im Wege der durch Art. 8 GG garantierten Versammlungsfreiheit ausdrücklich befürwortet, sieht sie davon ab, Versammlungsanmeldern oder Organisatoren von Veranstaltungen sowie Teilnehmern Unterbringungsmöglichkeiten aufzuzeigen oder zu vermitteln. Dadurch würden ggfs. einseitig diejenigen Versammlungen bzw. Veranstaltungen unterstützt, deren Teilnehmer ein derartiges Angebot nutzen. Der Staat würde Gefahr laufen, dadurch die ihm obliegende Neutralitätspflicht zu verletzen. Hinsichtlich zukünftiger Versammlungen würde zudem glicherweise eine Anspruchsgrundlage geschaffen werden.

 

Im Wege der versammlungsrechtlichen Kooperation ist dem Anmelder des Camps im Stadtpark zunächst eine konkrete Alternativfläche im Bezirk Bergedorf vorgeschlagen und im weiteren Verlauf auch die gewünschte Alternativfläche im Entenwerder Elbpark als Standort für ein reines Versammlungscamp zugestanden worden.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Dagmar Wiedemann

 

Anhänge

 

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