21-0630

Fußverkehrsstrategie für Alsterdorf umsetzen!
Stellungnahme des Bezirksamtes

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

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02.12.2019
Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel hat sich in seiner Sitzung am 26.03.18 mit o.g. Thematik auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrages von SPD- und GRÜNE-Fraktion befasst und einstimmig bei Enthaltung der CDU-Fraktion 

folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

1. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, für die folgenden Maßnahmenvorschläge aus der

Fußverkehrsstrategie für Alsterdorf (FVSA, gemäß Anlage) jeweils eine Kostenschätzung zu nennen.

 

a. Barrierefreier Gehweg Alsterdorfer Straße zw. Sengelmannstraße und Im Grünen Grunde (5.2.2 aus FVSA); im Rahmen dieser Maßnahme auch Anordnung von Tempo 30 für den genannten Abschnitt (Teil von 5.2.1 aus FVSA)

 

b. Umgestaltung Alsterdorfer Straße zw. Carl-Cohn-Straße und Hindenburgstraße (5.2.5 aus FVSA) ohne die Teilmaßnahme K3; im Rahmen dieser Maßnahme auch Anordnung von Tempo 30 für den genannten Abschnitt (Teil von 5.2.1 aus FVSA)

 

c. Gesicherte Überquerung der Alsterdorfer Straße nördlich der Bilser Straße (5.2.6 aus FVSA)

 

d. zusätzliche Querungshilfe über die Rathenaustraße am Durchweg zw. den Hausnummern 206 und 208 (Teil von 5.2.10 aus FVSA)

 

e. Rückgewinnung der Gehwege in der Bilser Straße (5.4.16 aus FVSA)

 

f. hartbefestigte Herstellung und Sicherung einer barrierefreien Gehwegbreite im Alsterdorfer Abschnitt des Suhrenkamps (5.4.17 aus FVSA)

 

g. Aufwertung Maiglöckchenstieg, insbesondere Beleuchtung (5.5.20 aus FVSA)

 

h. Barrierefreie Lösung für die Rampe am Nordausgang des U-Bahnhofes Sengelmannstraße (5.5.21 aus FVSA)

 

  1. Bordsteinabsenkung + Schutz vor Falschparkern Bebelallee Einmündung Heubergredder (5.7.25 aus FVSA)

 

j. Barrierefreier Zugang und Beleuchtung Fußgängerbrücke Wolffsonweg (5.7.26 FVSA)

 

Sollte eine Kostenschätzung auf Grund der besonderen Herausforderungen der jeweiligen Maßnahme nicht möglich sein, so sollen stattdessen die Kosten für eine Machbarkeitsstudie für die jeweilige Maßnahme geschätzt werden.

 

Die erbetenen Kostenschätzungen sollen dabei nicht wie üblich auf eine der Listen der zu priorisierenden Tiefbauprojekte gesetzt werden, sondern vielmehr per Antwort-Drucksache des

Bezirksamts in den Regionalausschuss Fuhlsbüttel-Langenhorn eingebracht werden. Dieser entscheidet dann über das weitere Vorgehen.

 

 

2. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, auf die zur Zeit laufende Planung des Ausbaus der Rathenaustraße zur Veloroute 4 (im Abschnitt zwischen Seniorenresidenz und Sengelmannstraße) dergestalt Einfluss zu nehmen, dass folgende Vorschläge aus der FVSA im Rahmen der Planung mit umgesetzt werden:

 

a)                 Tempo 30 im Veloroutenabschnitt der Rathenaustraße (Teil von 5.2.7 aus FVSA)

 

b)                 Barrierefreie Gehwege Südseite Rathenaustraße zwischen Wolffsonweg und

Alsterdorfer Damm (5.2.8 aus FVSA)

 

c)                  Kreisverkehr Alsterdorfer Damm / Rathenaustraße (5.2.9 aus FVSA)

 

d) Zusätzliche Querungsmöglichkeiten über die Rathenaustraße auf Höhe  Haus-               nummer 7 und auf Höhe Durchweg Knappe Böge (Teil von 5.2.10 aus FVSA)

 

 

3. Das vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung möge sich gegenüber der zuständigen Fachbehörde dafür einsetzen, dass

 

a)                 die Nebenfahrbahn der Alsterkrugchaussee im Bereich des „50cm-Fußweges“ so umgestaltet wird, dass dort ein barrierefreier Gehweg entsteht (5.3.13 aus FVSA, Seite 45 Projektbericht).

 

b)                 das Umfeld des Eingangs des U-Bahnhofs Alsterdorf neu gestaltet wird. Besondere Berücksichtigung sollen dabei die Nutzungskonflikte zwischen Fußgängern (u.a. Schulweg für Grundschüler), Radfahrern und wartenden Busfahrgästen finden (5.5.19 aus FVSA, Seite 46 Projektbericht (siehe Anlage)).

 

 

 

 

 

Begründung:

 

Der Stadtteil Alsterdorf im Norden Hamburgs bietet eine attraktive Wohnlage in Alsternähe.

Die ca. 15.000 Einwohnerinnen und Einwohner schätzen besonders die Zentrumsnähe und

das viele Grün. Quer durch den Stadtteil fließt die Alster, an deren Ufern man wunderbar

spazieren gehen kann. Durch seine zentrale Lage, die gute Anbindung an das öffentliche

Verkehrsnetz (U-Bahn U1), die hohe Wohnqualität und  den fast noch „dörflichen“ Charme

wird Alsterdorf zunehmend attraktiv als Wohnviertel.

 

Alsterdorf ist einerseits von einem Straßennetz mit starkem Kfz-Durchgangsverkehr und kleinen Nebenstraßen, andererseits von Wohnbebauung, 5 Schulen, 10 Kindergärten, 2 Krankenhäusern, 2 Seniorenresidenzen und ganz maßgeblich von der Evangelischen Stiftung Alsterdorf mit dem Alsterdorfer Markt, dem Nahversorgungsbereich mit vielen kleinen Läden und Handwerksbetrieben rund um den Heubergredder / Alsterdorfer Straße / Carl-Cohn-Straße geprägt. Es gibt dementsprechend eine große Bandbreite von Zielen für den Fußgängerverkehr, zwischen

denen aber die Sammelstraßen mit Tempo 50 auch immer wieder Trennwirkung haben.

 

Der Anteil der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren liegt in Alsterdorf bei 16,2%, der Anteil an Menschen über 65 liegt bei fast 19,8% [1]. Das bedeutet, mehr als ein Drittel der Einwohnerschaft gehört zu derjenigen Gruppe Verkehrsteilnehmenden, denen eine erhöhte Aufmerksamkeit zukommen muss, da sie als besonders schutzbedürftig einzustufen sind.

 

Die Bezirksversammlung Hamburg-Nord hat im Frühjahr 2017 die Erstellung einer Fußverkehrsstrategie für Alsterdorf beschlossen [2]. In diesem Rahmen wurde im Sommer 2017 ein Stadtteil-Workshop initiiert, in dem die Bewohnerschaft Alsterdorfs die stärker frequentierten Fußgängerrouten und die alltäglichen und beliebten Zielorte dokumentieren konnten, aber auch ganz klar ihre Kritikpunkte benannt haben. Bevor es zu einer finalen Priorisierung von Maßnahmen kommen kann, sollen nun zunächst für eine ganze Reihe von Maßnahmen im Verantwortungsbereich des Bezirksamts Kostenschätzungen erarbeitet werden. Weitere Maßnahmen sollen in den Veloroutenausbau in Alsterdorf einfließen. Für zwei Maßnahmen an Hauptverkehrsstraßen wird die zuständige Fachbehörde um Umsetzung gebeten.

 

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung

 

 

 

Das Bezirksamt nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

 

Allgemein

 

Wie in der Fußverkehrsstrategie dargelegt, sollen für die Maßnahmenvorschläge Kostenschätzungen vorgenommen, bei besonderen technischen und sonstigen Herausforderungen die

Kosten für Machbarkeitsstudien  geschätzt werden. Teilweise bedeutet das in der Konsequenz, dass bezüglich einzelner Maßnahmenvorschläge auch unterschiedliche Lösungsvarianten entwickelt und in den Blick genommen werden müssten. Die geschilderten Vorbetrachtungen und Prüfungen als Basis für belastbare Kostenschätzungen sind sehr arbeitsaufwändig. Die

entsprechenden Kapazitäten des Fachamtes Management des öffentlichen Raums sind bereits mehr als ausgelastet. Die Vorarbeiten müssten deshalb an externe Ingenieurbüros vergeben werden. 

 

Mittel für die Beauftragung externer Büros stehen derzeit ebenfalls nicht zur Verfügung. Außerdem ist die Auslastung externen Ingenieursbüros auf Grund der vielfältigen Planungs- und Tiefbauaktivitäten ähnlich wie beim Fachamt, was die Auftragsvergabe erheblich erschwert. Sollten die beschriebenen Vorbereitungsarbeiten dennoch zum gegenwärtigen Zeitpunkt angegangen werden, wäre dies nur unter Zurückstellung von bereits beschlossenen Maßnahmen aus dem

 

 

laufenden Bauprogramm möglich. Hierdurch könnten Kapazitäten sowohl im Fachamt als auch bei  externen Büros geschaffen werden.

 

Weil das Bezirksamt auch daran interessiert ist, dass die die Umsetzung der Fußverkehrsstrategie Konturen gewinnt, wurde zunächst ein Kostenrahmen ermittelt. Dieser hat als Grundlage die zu überplanende Fläche, multipliziert mit einem aus Erfahrungen abgeleiteten m²-Preis. Bei den im nachfolgenden benannten Kosten ist zu berücksichtigen, dass es aufgrund der allgemeinen Baupreisentwicklung zu Preissteigerungen um  bis zu 30% kommen kann.

 

Dieser Kostenrahmen berücksichtigt die Umgestaltung der öffentlichen Wegeflächen mit Regelmaterialien sowie die dafür erforderliche Verkehrsplanung nach HOAI/LB Straßen (Regelfall) zum bisherigen Preisniveau. Sofern keine Abschnittsabgrenzung genannt wurde, ist die gesamte Länge der jeweiligen Straße ohne Umgestaltung der angrenzende Knoten betrachtet worden.

 

 

Zu 1) Die Maßnahmen im Einzelnen:

 

1.a.: 5.2.2 UMGESTALTUNG ALSTERDORFER STRASSE, SENGELMANNSTRASSE BIS U-/S-BAHN-STATION OHLSDORF

Umgestaltung der Alsterdorfer Straße im östlichen Teil von Sengelmannstraße zur Stadtteilgrenze nach Ohlsdorf zur Herstellung eines barrierefreien Gehwegs als Zugang zu den Einrichtungen der Evangelischen Stiftung Alsterdorf und zur Bugenhagenschule. Zu dieser Maßnahme gehört die Neuaufteilung des Straßenraums mit Verbreiterung des südlichen Gehwegs (siehe Musterlösung Q1) sowie die Einrichtung regelmäßiger Überquerungsmöglichkeiten (siehe als Beispiele Musterlösungen Ü1 und Ü3), um den Fußgängern den Zugang zu dem breiteren Gehweg auf der Südseite zu ermöglichen.

 

Der Kostenrahmen der Gesamtmaßnahme wird auf ca. 2,235 Mio. € geschätzt.

Auf Grund der Änderung des Querschnittes kann hier nicht in Teilabschnitten geplant werden.

 

 

1.b.: 5.2.5 UMGESTALTUNG ALSTERDORFER STRASSE, CARL-COHN-STRASSE BIS HINDENBURGSTRASSE

Umgestaltung der Alsterdorfer Straße als Stadtteil- und Nahversorgungszentrum zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und Steigerung der Aufenthaltsqualität und damit auch zur Förderung des lokalen Einzelhandels. Zu dieser Maßnahme gehören die Neuverteilung des Straßenraums, die Instandsetzung (und ggf. Verbreiterung) der Gehwege, die Einrichtung von sicheren Überquerungsmöglichkeiten (siehe Musterlösung Ü2) und die Umgestaltung des Zugangs von der Hindenburgstraße (siehe Musterlösung K3)

 

Der Kostenrahmen der Gesamtmaßnahme wird auf ca. 4 Mio. € geschätzt.

Da der Querschnitt ggf. nur in Teilen verändert werden soll, wird hier vorgeschlagen, die Gehwege im Rahmen des vom Senat geplanten Erhaltungsmanagements von Nebenflächen instand zu setzen. Örtliche Anpassungen der Gehwegbreiten können hierbei berücksichtigt werden.

 

 

1.c.: 5.2.6 ÜBERQUERUNG DER ALSTERDORFER STRASSE NÖRDLICH DER BILSER STRASSE

Herstellung einer gesicherten Überquerung über die Alsterdorfer Straße mit Mittelinsel in Verbindung mit einer barrierefreien Bushaltestelle nördlich der Einmündung der Bilser Straße auf Kosten weniger Längsparkstände (siehe Musterlösung Ü3).

 

Der Kostenrahmen der Gesamtmaßnahme wird auf ca. 425 T€ geschätzt.

 

 

 

 

 

1.d.: 5.2.10 ZUSÄTZLICHE ÜBERQUERUNGSHILFEN IN DER RATHENAUSTRASSE

Herstellung von Fußgängerüberwegen oder mind. Überquerungshilfen über die Rathenaustraße und Herstellung bzw. Formalisierung der Fußgängerführung von der Rathenaustraße zum Alsterwanderweg zur Erleichterung und Sicherung des Zugangs zum lokalen Naherholungsgebiet an folgenden Orten:

- am Durchweg zwischen Hausnummern 206 und 208

 

Der Kostenrahmen der Querungsstelle wird auf  ca. 110 T€ geschätzt.

 

 

1.e.: 5.4.16 RÜCKGEWINNUNG DER GEHWEGE IN DER BILSER STRASSE

Neuordnung des Parkens einseitig auf der Fahrbahn sowie regelmäßige Kontrollen in der Bilser Straße, um die Gehwege in ihrer Gesamtbreite dem Fußverkehr zur Verfügung zu stellen. Zu dieser Maßnahme gehört insbesondere die Verhinderung des Parkens im Knotenbereich Bilser Straße/ Carl-Cohn-Straße und die Erleichterung der Überquerung der Carl-Cohn-Straße zur Schulwegsicherung. Eine Neugestaltung des Grünstreifens und der Räume zwischen den Bäumen (Ausweichflächen und Sitzmöglichkeiten in regelmäßigen Abständen) rundet diese Maßnahme ab (siehe Musterlösung Q3).

 

Der Kostenrahmen der Gesamtmaßnahme bei Umbau wird auf ca. 2,275 Mio € geschätzt.

Da die Fußverkehrsstrategie als erste Teilmaßnahme eine erhöhte Überwachung des bestehenden Parkverhaltens vorschlägt, sollte dieser Weg als erste Maßnahme an die Straßenverkehrsbehörde herangetragen werden. Die bauliche Anpassung des Knotens Bilser Straße / Carl-Cohn-Straße als Teil der Gesamtmaßnahme wird auf ca. 350 T€ geschätzt.

 

 

1.f.: 5.4.17 GEHWEGE SUHRENKAMP

Herstellung des südlichen Gehwegs und Sicherung der Gehwegbreiten auf beiden Seiten im Suhrenkamp. Zu dieser Maßnahme gehört das Verlegen von Gehwegplatten auf der Südseite des Suhrenkamps sowie mindestens Parkplatzbegrenzung gegen durch das Schrägparken auf den Gehweg ragende „Autonasen“. Eine Neuordnung des Parkens, wie vorgeschlagen für die Bilser Straße (siehe Musterlösung Q3), wäre zu prüfen.

 

Die Herstellung des südlichen Gehweges als erste Teilbaumaßnahme wird auf ca. 675 T€ geschätzt.

 

 

1.g: 5.5.20 MAIGLÖCKCHENSTIEG

Instandsetzung des Maiglöckchenstiegs als Zugang zur U-Bahn-Station Sengelmannstraße. Zu dieser Maßnahme gehört die Instandsetzung des Weges, der Grünschnitt, die Klärung der Zuständigkeiten für die regelmäßige Pflege des Weges sowie die Aufwertung des Weges durch stärkere (evtl. kreative) Beleuchtung.

 

Der Kostenrahmen der Gesamtmaßnahme wird auf ca. 690 T€ geschätzt und bezieht sich ausschließlich auf die öffentliche Wegefläche. Es wird empfohlen, an dieser Stelle jedoch derzeit keine Maßnahmen durchzuführen, da der Maiglöckchenstieg durch den Bau der U5 betroffen sein wird.

 

 

1.h.: 5.5.21 UMGESTALTUNG DER RAMPE AN DER U-BAHN-STATION SENGELMANNSTRASSE

Umgestaltung der Rampe am nördlichen Ausgang der U-Bahn-Station Sengelmannstraße gemäß dem Stand der Technik für barrierefreie Anlagen.

 

Auf der öffentlichen Wegefläche kann aufgrund der Eigentumsverhältnisse zwischen Rotbuchenstieg und U-Bahnzugang keine barrierefreie Rampe nach dem aktuellen Regelwerk

 

hergestellt werden. Es wäre hierfür Grunderwerb erforderlich, dessen Kosten und Durchführbarkeit derzeit nicht eingeschätzt werden kann.

 

 

1.i: 5.7.25 BEBELALLEE EINMÜNDUNG HEUBERGREDDER

Bordsteinabsenkung auf der östlichen Seite der Einmündung Heubergredder in die Bebelallee und Schutz vor Kfz-Parken im Knotenbereich durch Stahlpfosten o. ä., um den barrierefreien Zugang zur Kirche, zum Gemeindehaus und zur Kita der Martin-Luther-Gemeinde herzustellen.

 

Der Kostenrahmen der Gesamtmaßnahme wird auf ca. 40 T€ geschätzt.

 

 

1.j.: 5.7.26 ZUGANG ZUR FUSSGÄNGERBRÜCKE WOLFFSONWEG

Herstellung des barrierefreien Zugangs zur Fußgängerbrücke am Wolffsonweg. Zu dieser

Maßnahme gehören Absenkungen der Bordsteine an der Einmündung Wolffsonstieg sowie an und gegenüber der Fußgängerbrücke. Einrichtung einer ausreichenden Beleuchtung der Brücke für die Nutzung am Abend oder im Winter. Asphaltierung eines Streifens von der Fußgängerbrücke zum gegenüberliegenden Gehweg, um Stürze auf dem unebenen Kopfsteinpflaster zu vermeiden. Auch sollte geprüft werden, ob die Rutschfestigkeit der Brücke verbessert werden kann.

 

Der Kostenrahmen der Gesamtmaßnahme wird auf ca. 120 T€ geschätzt.

Da die öffentliche Beleuchtung nicht im Aufgabenbereich des Bezirkes liegt, kann hierüber

keine Aussage getroffen werden.

 

 

Fazit:

Grundsätzlich sollte das Fußverkehrskonzept als Rahmen zur Verbesserung der Fußwege in Alsterdorf verstanden werden. Sollte es anlassbezogen zu Veränderungsnotwendigkeiten im Alsterdorfer Straßenraum kommen, muss stets ein Abgleich mit den hier genannten Maßnahmenvorschlägen vorgenommen werden. Dabei sollen die fußgängerfreundlichen Maßnahmenbestandteile in die jeweilige Planung, ob Instandsetzung oder Erhaltungsmanagement, einfließen. Darüber hinaus wird empfohlen, für die Maßnahmenvorschläge eine Prioritätenfolge zu entwerfen und hierbei auch Kostenaspekte zu berücksichtigen.   

 

 

Zu 2.

Die Maßnahmen der Velorouten werden im Rahmen des Bündnisses für den Radverkehr

betrachtet.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

 

Ralf Staack