Fußverkehrsstrategie Alsterdorf
Beschlussempfehlung des Regionalausschusses Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel
Letzte Beratung: 25.02.2020 Hauptausschuss Ö 7.10
Der Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel hat sich in seiner Sitzung am 24.02.2020 mit der o.g. Thematik auf der Grundlage eines interfraktionellen Antrages befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:
einen Arbeitskreis (AK) ein, der die Maßnahmenvorschläge der „Fußverkehrsstrategie für den Stadtteil Alsterdorf“ dahingehend prüft, welche Vorschläge aus örtlicher Sicht übernommen werden sollen, welche Maßnahmenvorschläge am wichtigsten für den Fußverkehr in Alsterdorf sind, welche geeigneteren oder kostengünstigeren Alternativen bestehen.
AK. Der Alsterdorfer Bürgerverein, der Arbeitskreis Verkehr in Alsterdorf, die Interessengemeinschaft Alsterdorf und der Seniorenbeirat werden um Teilnahme durch jeweils eine Person gebeten.
Diskussion werden dem Regionalausschuss vorgelegt.
Begründung:
Die Bezirksversammlung Hamburg-Nord hat am 16. Februar 2017 mit Drs. 20-3951 [1] die Erstellung zweier Fußverkehrsstrategien exemplarisch für die Stadtteile Alsterdorf und Hoheluft-Ost beschlossen. Das beauftragte Gutachterbüro legte die erarbeitete Fußverkehrsstrategie für den Stadtteil Alsterdorf im November 2017 vor [2] und präsen-tierte seine Arbeit und die Maßnahmenvorschläge im Regionalausschuss Fuhlsbüttel-Ohlsdorf- Langenhorn-Alsterdorf-Groß Borstel.
Der Regionalausschuss hatte daraufhin den Bezirksamtsleiter gebeten, für im Einzelnen benannte Maßnahmenvorschläge jeweils eine Kostenschätzung zu nennen. Mit Drs. 21-0630 [3] beantwortete das Bezirksamt die Bitte des Regionalausschusses. Das Bezirk-samt legte dar, dass die personellen und finanziellen Kapazitäten für eine belastbare Kostenschätzung beim Bezirksamt derzeit nicht vorhanden und auch externe Büros durch aktuelle Planungs- und Bauvorhaben extrem belastet seien. Das Bezirksamt hat deshalb nur einen Kostenrahmen ermittelt, der auf der Basis vorheriger Bauvorhaben und der zu überplanenden Fläche beruht.
Die finanziellen und personellen Ressourcen für die Umsetzung der Gesamtstrategie werden auf absehbare Zeit nicht zur Verfügung stehen. Da sich die Fußverkehrsstrate-gie aber aus einer Fülle von Einzelmaßnahmen zusammensetzt, ist eine schrittweise Umsetzung einzelner Maßnahmenvorschläge möglich und sinnvoll. Auch jede einzelne Maßnahme kann zu einer Verbesserung der Fußverkehrssituation in Alsterdorf beitra-gen. Dies erfordert eine Priorisierung der Vorschläge. Außerdem ist zu diskutieren,
welche Vorschläge so übernommen werden sollen wie gemacht und welche Alternativen
Seite: 2/2 jeweils bestehen. Zu prüfen ist außerdem, ob Verbesserungen auch mit
weniger um-fangreichen Umgestaltungen zu geringeren Kosten erzielt werden können.
Eine Sichtung der Vorschläge mit dieser Zielsetzung und unter Berücksichtigung der örtlichen Situation und Bedarfe könnte eine Arbeitskreis vornehmen, der sich aus Vertreter*innen aller im Regionalausschuss vertreten Parteien sowie aus in Alsterdorf aktiven Vereinigungen von Bürger*innen zusammensetzt. Die Ergebnisse des Arbeitskreises könnten eine wertvolle Grundlage für nachfolgende Beschlüsse des Bezirksamtes und der zuständigen Fachbehörden sein.
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.
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