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Fußverkehr fördern - Querung der Finkenau sicherer machen Stellungnahme des Bezirksamtes

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg hat sich in seiner Sitzung am 05.02.2018 mit o.g. Thematik auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrages der SPD- und GRÜNE-Fraktion befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

Das Bezirksamt Hamburg-Nord prüft Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit auf der Finkenau in Höhe der Querung durch die Promenade entlang der Hochbahntrasse. Zu prüfen seien dabei insbesondere

  1. eine auf den starken Querverkehr hinweisende Beschilderung für den Fahrzeugverkehr auf der Finkenau mindestens in Fahrtrichtung Eilbekkanal;
  2. eine bessere Verdeutlichung der Promenade durch geeignete Markierungen, vor allem im Bereich der breiten Doppelzufahrt an der östlichen Straßenseite;
  3. geeignete Querungshilfen oder andere bauliche Maßnahmen;
  4. eine Verbesserung der Sicht auf die querende Promenade durch Neuordnung der Parkplätze rechts und links davon auf der Westseite der Finkenau.

 

Begründung:

Die weitgehend autofreie Promenade zwischen Lerchenfeld und Leo-Leistikow-Allee ist für alle mit Rad oder zu Fuß eine gute Alternative zur lauten Hamburger Straße/Oberaltenallee. Die Anwohner der Finkenau, des Dorothea-Bernstein-Wegs, des Martha-Muchow-Wegs und der Leo-Leistikow-Allee nutzen die Promenade, die an der Hochbahntrasse verläuft, für ihre täglichen Wege, z.B. zur U-Bahn-Station Mundsburg. Auch die im Pflegen und Wohnen-Heim lebenden Menschen sowie die Studierenden der HfBK und der Hamburg Media School nutzen den Weg häufig.

Die Promenade kreuzt die Finkenau. Dort ist Tempo 30 angeordnet. Nach dem Einbiegen von der Oberaltenallee in die Finkenau müssen Autofahrende häufig am Straßenrand parkende Autos umfahren und entgegenkommende Fahrzeuge vorbeilassen. Nach der Hochbahnbrücke wird die Straße dann aufgrund zweier Zufahrten auf der östlichen Seite) breiter, so dass praktisch alle Fahrzeuge dann ihr Tempo erhöhen. Gerade hier kreuzt aber die Promenade mit regem Querverkehr. Auch das Pflegeheim befindet sich genau auf dieser Höhe.

Problematisch ist nicht nur die teils überhöhte Geschwindigkeit, mit der an dieser Stelle der Finkenau gefahren wird, sondern auch die eingeschränkte Sicht. Aus Richtung Oberaltenallee gesehen dürfen Fahrzeuge unter der Bahnbrücke auf der rechten Seite bis direkt vor der Promenade parken. Dadurch bemerken Autofahrende dort ausfahrende Radfahrerinnen und Radfahrer erst spät. Die Promenade ist für sie absolut nicht erkennbar. Umgekehrt ist auch die Sicht auf die Straße für die querenden Menschen stark eingeschränkt.

Dazu kommt, dass auf der Ostseite der Finkenau eine breite Zufahrt zu Pflegen und Wohnen existiert, an die sich die Zufahrt zu den Kasematten unter der Bahnbücke an der Promenade anschließt. Diese Verbreiterung der Straße auf einem relativ langen Teilstück wird oftmals wie eine reguläre Fahrbahn genutzt, mit hoher Geschwindigkeit befahren und erschwert Fußgängerinnen und Fußgängern die Querung. De fakto haben sie hier drei Fahrspuren zu queren, bis sie auf der anderen Staßenseite angelangt sind.

Durch eine entsprechende Beschilderung  und gf. bauliche Maßnahmen sollte das Queren der Finkenau auf Höhe der Promenade sicherer gemacht und die tatsächliche Einhaltung der Fahrgeschwindigkeit vor allem von Pkw unterstützt werden.

 

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung einstimmig.

 

Das Bezirksamt nimmt nach Rücksprache mit dem Polizeikommissariat 31 wie folgt
zum Prüfantrag Stellung:

 

zu 1. und 2.)

Die Straße Finkenau gehört zu einer Tempo-30-Zone. In Tempo-30-Zonen sind Querungshilfen in der Regel entbehrlich, da in geringer Verkehrsstärke und mit geringeren Geschwindigkeiten gefahren wird und dadurch das Queren der Fahrbahn für Fußgänger an jeder Stelle gefahrlos möglich sein sollte. Aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht ergibt sich auf Grundlage der Straßenverkehrsordnung keine Möglichkeit mittels zusätzlicher Beschilderung und/oder Markierung auf diese Querungsstelle hinzuweisen.

 

zu 3.)

Der erhöhte Querungsbedarf entlang der Hochbahntrasse kann nachvollzogen werden, jedoch kann aufgrund der gegenüberliegenden Überfahrten in dieser Trasse und bevorzugten

Querungsstelle keine geeignete Querungshilfe angeboten werden. Die Anbindung mittels Überfahrten ist erforderlich, da diese zum Teil privaten Wege auch von Kfz genutzt werden. Für den privaten Weg in Richtung Lerchenfeld gibt es lediglich ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht gem. Bebauungsplan Uhlenhorst 7.

Ein Fußgängerüberweg (FGÜ) ist nach Vorgaben der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) nicht möglich.

Eine bauliche Querungshilfe mit vorgezogenen Seitenräumen könnte voraussichtlich nur um mind. 15 m in Richtung Süden versetzt, mit Parkstandverlust von mind. 3 Parkständen, ermöglicht werden. In Richtung Norden ist die U-Bahnbrücke und in bereits nur 80 m Entfernung ist die Einmündung der Oberaltenallee. Selbst nur eine im Wegeverlauf gering versetzte bauliche Querungshilfe würde nicht dem Bedarf entsprechen, keine Akzeptanz von den Fußgängern finden und nicht genutzt werden und somit nicht zielführend sein.

 

zu 4.)

Die Sichtbeziehungen sind in der Regel an den Überfahrten gegeben. Auf der westlichen Seite der Straße Finkenau ist Gehwegparken angeordnet, Zu Sichteinschränkungen kommt es bei regelwidrig parkenden Fahrzeugen am Fahrbahnrand. Das Polizeikommissariat 31 wird im Rahmen ihrer personellen Ressourcen die Überwachung in diesem Bereich verstärken.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Yvonne Nische

 

Anhänge

 

Foto

 

 

 

Kreuzung von Promenade und Finkenau an der Hochbahntrasse

 

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