Fußgängerüberwege am Kreisverkehr Fabriciusstraße beschildern Beschluss der Bezirksversammlung vom 11.12.2025 (Drs. 22-2816)
Letzte Beratung: 05.02.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.8
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die untere Straßenverkehrsbehörde wird gebeten, zu prüfen -insbesondere bzgl. der Markierungen-, wie dem Anliegen der Petentin abgeholfen werden kann und das Nötige zu veranlassen.
Die Zentrale Straßenverkehrsbehörde Verkehrsdirektion (VD) 5 nimmt wie folgt Stellung:
Gemäß der R-FGÜ 2001, Kapitel 3.1 Absatz 1, sind Fußgängerüberwege (FGÜ) „mit Zeichen 293 StVO zu markieren. Sie sind – abgesehen von wartepflichtigen Zufahrten- mit Zeichen 350 StVO zu beschildern.“
Der FGÜ im Bereich Fabriciusstraße/ Leeschenblick/ Am Dorfgraben hat wartepflichte Zufahrten und ist dementsprechend der R-FGÜ 2001 ausgestattet. Für weitere Ausstattungselemente müsste eine rechtliche Begründung, wie z.B. vorliegen eine Unfallhäufungsstelle, vorliegen.
Eine Unfallauswertung der letzten drei Jahre hat keine Vorfahrtsunfälle im Zusammenhang mit Fußgängern/ Radfahrern und anderen Kraftfahrzeugen aufgewiesen. Im Dezember wurde in der Fabriciusstraße (Fahrtrichtung stadteinwärts), kurz vor dem Kreisverkehr, im Baustellenbereich, eine Geschwindigkeitmessung durchgeführt. Diese wies ebenfalls keine Auffälligkeiten auf.
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Für die Baumaßnahme U5 befindet sich in der Fabriciusstraße eine Baustelle, welche bis an den Kreisel heranführt. Aufgrund der Baustelleneinrichtungen ist der FGÜ für den an den FGÜ heranfahrenden Fahrzeugverkehr schlechter Wahrnehmbar. Aus diesem Grund wurden für diesen Bereich (durch die VD 52) im Zuge der Baustelleneinrichtung mobile VZ 350 StVO angeordnet. Für die anderen Übergänge ist eine Beschilderung rechtlich nicht vorgesehen und nicht begründbar.
Bei einer Ortsbesichtigung wurde festgestellt, dass die Markierungen (VZ 293 StVO) zum Teil stark abgefahren sind. Eine Neumarkierung wurde seitens der örtlichen Straßenverkehrsbehörde des PK36 veranlasst und an das Bezirksamt Wandsbek weitergeleitet.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
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