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Fußgängerlichtsignalanlage in der Alsterkrugchaussee zwischen Sportallee und Hindenburgstraße Stellungnahme der Polizei Hamburg

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel hat sich in seiner Sitzung am 09.01.2017 mit o.g. Thematik auf der Grundlage eines interfraktionellen Antrages befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

Das vorsitzende Mitglied wird gebeten bei den zuständigen Behörden den Bau einer Bedarfslichtsignalanlage für Fußnger in der Alsterkrugchaussee, etwa in Höhe des Lidl-Marktes prüfen zu lassen. Diese etwa mittig zwischen den Knotenpunkten Sportallee/Maienweg und Hindenburgstraße anzuordnende Fußnger-Lichtsignalanlage soll ein sicheres Überqueren der Alsterkrugchaussee aus den Alsterdorfer Wohngebieten zu dem auf der Nordwestseite der Alsterkrugchaussee gelegenen Lebensmitteleinkaufsmarkt ermöglichen.

 

Begründung:

 

Auf der Nordwestseite der dort vierspurigen Alsterkrugchaussee befindet sich ( in Gr.Borstel) der Lebensmitteleinzelhandelsbetrieb Lidl. Dieses ist für die Wohngebiete im Norden von Alsterdorf der einzige Lebensmitteleinzelhandelsbetrieb in fußufiger Entfernung in der Nachbarschaft. Viele Kunden kommen aus den nördlichen Alsterdorfer Wohngebieten über den Kirschenstieg zur Alsterkrugchaussee. Dort befindet sich in einem gut 600 m langen Abschnitt zwischen den Knoten Sportallee/Maienweg im Süden und der Hindenburgstraße im Norden kein lichtsignalgeregelter Übergang für Fußnger aus Alsterdorf zu dem gegenüberliegenden Lidl-Markt. Um den sonst notwendigen Umweg von jeweils ca. 600 m über einen der beampelten Knotenpunkte zu vermeiden, überqueren immer wieder Fußnger trotz des nicht unerheblichen Kfz-Verkehrs auf der Alsterkrugchaussee die vierspurige Fahrbahn direkt vor dem Lidl-Markt . Um diese verkehrsgefährende Situation zu entschärfen, wird der Prüfantrag gestellt.

 

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung einstimmig.

 

Die Polizei Hamburg nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

 Die Beschlussempfehlung zur Einrichtung einer Fußgängersignalisierung (FLZA) in der Alster-krugchaussee in Höhe des Discounters Lidl wurde VD 52 als zuständiger Straßenverkehrsbe-hörde für signalisierte Bereiche zugeleitet.

 

Signalanlagen dürfen grundsätzlich nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen neu angelegt werden. Gründe, die für die Errichtung einer Signalisierung sprechen, sind u.a. eine feststellba-re Unfallhäufung aufgrund fehlender Sicht oder unzumutbar lange Wartezeiten für bestimmte Verkehrsarten oder -ströme. Fußgängerlichtzeichenanlagen dürfen und sollten auch nur dort errichtet werden, wo ein ständiger Querungsbedarf besteht und sich in zumutbarer Entfer-nung keine gesicherten Querungsmöglichkeiten befinden. Die Anzahl der Querenden (mindes-tens 50 Personen in der Spitzenstunde) muss dabei so hoch sein, dass dieser Bedarf geregelt werden muss.

 

Unter dieser Prämisse haben wir zusammen mit dem örtlich zuständigen Polizeikommissariat 34 die Örtlichkeit bewertet. Die Querungsstelle liegt auf einem geraden Abschnitt der Alster-krugchaussee und ist für den querungswilligen Fußgänger gut einsehbar. Durch die beiden be-nachbarten Kreuzungssignalanlagen (Hindenburgstraße und Sportallee bzw. Maienweg) ent-stehen auf diesem Abschnitt regelmäßig sehr große Lücken zwischen den Fahrzeugströmen. Aufgrund fehlender verkehrsintensiver unsignalisierter Einmündungen ist zu diesem Zeitpunkt auch der Quellverkehr kaum spürbar.

 

Aktuelle Verkehrsbeobachtungen durch die Mitarbeiter des Polizeikommissariats 34 ergaben, dass die Querungszahlen im Tagesverlauf zu keiner Zeit auch nur annähernd den geforderten Wert erreichen (max. 5 -10 pro Stunde während der Öffnungszeiten). Das Überqueren der Als-terkrugchaussee, während der Rotphasen an den benachbarten Signalanlagen, geschieht dann auch auf der nahezu verkehrsfreien Straße ohne jegliche Gefährdungen. Festzustellen ist, das der Discounter überwiegend von motorisierter Kundschaft aufgesucht wird. Die Laufkundschaft kommt zu Teilen aus dem Bereich Sportallee / Heselstücken und erreicht den Markt von der Rückseite, ein anderer nennenswerter Anteil kommt aus dem Wohnquartier Hindenburgstraße / Maienweg / Alsterkrugchaussee und erreicht den Markt über die Signalanlage am Maienweg.

 

Eine Unfalllage mit Beteiligung von Fußgängern bzw. Radfahrern gibt es nicht.

 

Aus Sicht der Straßenverkehrsbehörden ist daher eine besondere Regelung an dieser Stelle aktuell nicht erforderlich. Die Mitarbeiter des Polizeikommissariats 34 werden diese Örtlichkeit jedoch weiterhin im Fokus haben, um bei Änderungen der Verkehrsverhältnisse die entspre-chenden Maßnahmen zügig einleiten zu können.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Dagmar Wiedemann

 

Anhänge

 

Keine