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Fußgängerbrücke über die Tarpenbek (Groß Borstel 25)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

In dem Neubaugebiet „Tarpenbeker Ufer“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Groß

Borstel 25 sind Straßen neu zu benennen.  Mit Beschluss des Hauptausschusses vom 06.12.2016 (s. Anlage 1) wurde die Namensbezeichnung Anni-Glissmann-Wegr den die Tarpenbek überquerenden Verbindungsweg zum Brödermannsweg vereinbart.

 

Um den regionalen und historischen Stellenwert der Fußngerbrücke über die Tarpenbek hervorzuheben, wurden dennoch im Austausch mit regionalen Gremien verschiedene Möglichkeiten erörtert.

 

Es wurde u.a. über einen separaten Brückennamen diskutiert. Wenngleich diese Planung nicht abschließend war, wurde im zuständigen Regionalausschuss am 12.06.2017 im Beisein von Vertretern des Kommunalvereins Groß Borstel die Bezeichnung „Borsteler Brücke“ als perspektivische Namensgebung öffentlich erwähnt.

 

Der zuständige Fachbereich des Bezirksamtes Hamburg-Nord hat den Vorsitzenden des Regionalausschusses Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel darüber informiert, dass die Namensgebung „Borsteler Brücke“ bereits im Bezirk Eimsbüttel vergeben sei und die Beschlusslage des Hauptausschusses vom 06.12.2016 vor der Umsetzung stehe.

 

Die Information des Vorsitzenden zur alternativen Planung ist der Anlage 2 zu entnehmen. Die Aufstellung einer Erinnerungstafel steht der beschlossenen Namensgebung nicht entgegen.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

 

Harald Rösler

 

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