Fußgängerbrücke über die Tarpenbek (Groß Borstel 25)
In dem Neubaugebiet „Tarpenbeker Ufer“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Groß
Borstel 25 sind Straßen neu zu benennen. Mit Beschluss des Hauptausschusses vom 06.12.2016 (s. Anlage 1) wurde die Namensbezeichnung Anni-Glissmann-Weg für den die Tarpenbek überquerenden Verbindungsweg zum Brödermannsweg vereinbart.
Um den regionalen und historischen Stellenwert der Fußgängerbrücke über die Tarpenbek hervorzuheben, wurden dennoch im Austausch mit regionalen Gremien verschiedene Möglichkeiten erörtert.
Es wurde u.a. über einen separaten Brückennamen diskutiert. Wenngleich diese Planung nicht abschließend war, wurde im zuständigen Regionalausschuss am 12.06.2017 im Beisein von Vertretern des Kommunalvereins Groß Borstel die Bezeichnung „Borsteler Brücke“ als perspektivische Namensgebung öffentlich erwähnt.
Der zuständige Fachbereich des Bezirksamtes Hamburg-Nord hat den Vorsitzenden des Regionalausschusses Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel darüber informiert, dass die Namensgebung „Borsteler Brücke“ bereits im Bezirk Eimsbüttel vergeben sei und die Beschlusslage des Hauptausschusses vom 06.12.2016 vor der Umsetzung stehe.
Die Information des Vorsitzenden zur alternativen Planung ist der Anlage 2 zu entnehmen. Die Aufstellung einer Erinnerungstafel steht der beschlossenen Namensgebung nicht entgegen.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Harald Rösler
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