Fristverlängerung für die Umgestaltung Gertigstraße
Eilantrag der CDU-Fraktion
Die Verwaltung hat den Mitgliedern des Regionalausschusses Eppendorf-Winterhude mitgeteilt, dass Vertreter der LSBG in der Sitzung am 19.8. Pläne zur Umgestaltung der Gertigstraße in eine Fahrradstraße vorstellen werden und der RA EWi noch am gleichen Tag eine Stellungnahme abgeben muss. Dieses allein ist schon ungewöhnlich, da die Fraktionen somit keine Möglichkeit hätten, sich nach der Vorstellung der Pläne und der Beantwortung von Fragen zu beraten. Hinzu kommt, dass die LSBG keine Pläne, für die von den politischen Gremien im Bezirk Hamburg-Nord mehrfach einstimmig beschlossene Tempo 30 Zone vorgelegt hat, sondern nur für die Variante Fahrradstraße.
Problematisch ist die Fristsetzung aber auch deshalb, weil die LSBG bisher nicht in der Lage ist, darzulegen unter welchen Voraussetzungen der Fußgängerüberweg in der Gertigstraße bleiben kann oder entfernt werden muss. Da es sich hier um eine Schulwegsicherung handelt und damit von diesem Fußgängerüberweg die Sicherheit der Kinder der Grundschule Forsmannstraße abhängt, ist die Beantwortung dieser Frage inkl. der erforderlichen Verkehrszählung von elementarer Bedeutung für die Beratung der Pläne. Denn die Sicherheit der jüngsten Verkehrsteilnehmer hat für alle Parteien die höchste Priorität.
Vor diesem Hintergrund beantragt die CDU-Fraktion, die Bezirksversammlung möge beschließen:
Die Bezirksleitung wird gebeten sich mit Nachdruck bei der zuständigen Behörde dafür einzusetzen, dass die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme zu den Plänen zur Umgestaltung der Gertigstraße verlängert wird, bis die Ergebnisse der Verkehrszählungen bzgl. des Fußgängerüberweges vorliegen und der RA EWi darüber beraten konnte.
Dr. Andreas Schott Caroline Mücke-Kemp
Fraktionsvorsitzender Philipp Kroll