21-0642

Friedhof Ohlsdorf: Abriss des leerstehenden Gebäudes
Beschlussempfehlung des Regionalausschusses Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel

Beschlussempfehlung Ausschuss

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
03.12.2019
Sachverhalt

Der Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel hat sich in seiner Sitzung am 02.12.2019 mit der o.g. Thematik auf der Grundlage eines Antrages der CDU-Fraktion befasst und mit einer Stimme Enthaltung mehrheitlich folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

 

1. Der Regionalausschuss spricht sich für einen Abriss des leerstehenden Gebäudes am Bramfelder See aus.

2. Die zuständigen Fachbehörden werden gebeten zu prüfen, ob ein Abriss hinsichtlich Denkmalschutzes möglich ist.

3. Die zuständigen Fachbehörden werden gebeten zu prüfen, welche Kosten für einen

Abriss anfallen.

4. Die zuständigen Fachbehörden werden gebeten zu prüfen, aus welchen Mitteln ein

Abriss erfolgen könnte.

 

Begründung:

Am Eingang Bramfeld See des Ohlsdorfer Friedhofes befindet sich ein WC-Häuschen im Eigentum von HF. Der Friedhofszaun verläuft leicht innenliegend, so dass dieses Gebäude augenscheinlich außerhalb (Wandsbek) des Friedhofszaunes liegt. Eine Nutzung findet derzeitig und auch perspektivisch nicht statt. Das Gebäude unterliegt - wie der gesamte Friedhof - dem Denkmalschutz. Der Friedhof plant zurzeit keinen Abriss des Gebäudes und weist darauf hin, dass vor dem von dritter Seite gewünschten Abriss zu-nächst eine Genehmigung des Denkmalschutzes eingeholt und Fragen der Finanzierung geklärt werden müssten. Ergänzend wird

darauf hinwiesen, dass sich das in Rede stehende Gebäude im Bezirk Hamburg-Nord befindet.

 

Der Wandsbeker Bezirksamtsleiter wurde gebeten, mit der Leitung des örtlich zuständigen Bezirksamtes Nord und der zuständigen Fachbehörde Gespräche aufzunehmen, die eine Lösung der Situation des vor Ort nicht mehr erhaltensfähigen Gebäudes zum Ziel haben. Das Bezirksamt Nord antwortete, dass das leerstehende Gebäude der Hamburger Friedhöfe AöR gehört und seit ca. 15 Jahren nicht mehr in Betrieb ist.  Die Versorgungsleitungen (Wasser, Abwasser, Strom) wurden zurückgebaut. Es gibt aktuell keine Planungen für eine neue Nutzung. Eine Bauberatung des Bezirksamtes Nord mit potentiellen Betreibern für eine gastronomische

Nutzung führte in der Vergangenheit nicht zu einer entsprechenden Antragstellung. Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen ein geordnetes Verfahren für eine erneute Nutzung. Etwaige

Interessenten müssen sich zunächst an die Hamburger Friedhöfe AöR wenden.

 

Die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) teilte mit, dass Vertreterinnen und Vertreter der Stadtreinigung Hamburg (SRH) als zuständige Stelle für den Bau und den Betrieb öffentlicher Toiletten und der BUE das Gebäude gemeinsam mit dem Verantwortlichen der Hamburger Friedhöfe (HF) im Jahr 2017 in Augenschein genommen haben. Auf-grund der schlechten

Bausubstanz sowie des Zustands des Siels und der Wasserleitung hält die SRH eine Ertüchtigung des Gebäudes für ökonomisch nicht sinnvoll. Aus Sicht der SRH ist es hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit und der Benutzerfreundlichkeit zielführender, einen geeigneten Standort für eine öffentliche Toilette im Umfeld zu suchen und eine neue Automatiktoilette aufzustellen. Für die dafür erforderlichen Planungen muss zunächst die BUE ein entsprechendes Standortentwicklungskonzept finalisieren und die Finanzierung zusätzlicher Toiletten geklärt werden.

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.