20-4209

Freizeitroute 12 – Querungen Jugendparkweg und Eekboomkoppel

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

Mit den Drucksachen 20-3153 (zuletzt in der Bezirksversammlung am 15.09.2016 behandelt) und 20-3675 (zuletzt im Hauptausschuss am 06.12.2016 behandelt) ist beschlossen worden, eine Bevorrechtigung des Fußgänger- und Radverkehrs im Verlauf der Freizeitroute 12 (FR 12) gegenüber den Straßen Eekboomkoppel bzw. Jugendparkweg zu prüfen und ggf. auf die Liste der zu priorisierenden Tiefbaumaßnahmen für den Radverkehr zu setzen.

 

Aus diesem Grund hat auf Veranlassung des Bezirksamtes ein Ortstermin mit Vertretern der Fachbereiche Tiefbau und Stadtgrün (N/MR 2 und N/MR 3), der unteren und zentralen Straßenverkehrsbehörde (PK 34 und VD 51) sowie der Behörde für Inneres und Sport (BIS A3) stattgefunden, um die Realisierbarkeit aus rechtlicher und baulicher Sicht abzustimmen.

 

Situation Eekboomkoppel

 

Der aus Norden ankommende Weg, auf dem die FR12 verläuft, befindet sich im Verwaltungsvermögen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und ist Bestandteil einer Ausgleichfläche für die Ortsumgehung Fuhlsbüttel.

Der aus Süden ankommende Weg befindet sich im Verwaltungsvermögen des Bezirks-Stadtgrün und verläuft einige Meter auf einer Grundstücksüberfahrt, die der Erschließung eines Parkplatzes für die angrenzenden Kleingärten dient. Beide Wege sind von wertvollem und schützenswertem Baumbestand umgeben.

Es handelt sich bei beiden Wegen um Wege für den Fußgängerverkehr, auf denen das Radfahren geduldet wird. Es existieren keine Beschilderungen für einen Radweg, einen gemeinsamen Geh- und Radweg oder getrennte Geh- und Radwege, da dies keine öffentlichen Wegeflächen sind.

Eine Querung der Straße Eekboomkoppel mit einer Bevorrechtigung für den Fußgänger- und Radverkehr gegenüber dem Kfz-Verkehr ist aus Sicht der Polizei nicht möglich, da es die örtlichen Gegebenheiten nicht zulassen.

Dies begründet sich vor allem aus den fehlenden Sichtbeziehungen zueinander, dem Verlauf des Weges über eine Grundstücksüberfahrt und den angrenzenden Flächenverfügbarkeiten und Baumstandorten, sodass kein Umbau erfolgen kann, der die Bevorrechtigung des Radverkehrs ermöglicht.

 

Situation Jugendparkweg

 

Der aus Norden an den Jugendparkweg stoßende Weg befindet sich im Verwaltungsvermögen des Bezirks-Stadtgrün. Der aus Süden ankommende Weg liegt im Verwaltungsvermögen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und ist Bestandteil einer Ausgleichfläche für die Ortsumgehung Fuhlsbüttel.

Bei den Wegen handelt es sich um Wege für den Fußgängerverkehr, auf denen das Radfahren geduldet wird. Es sind ebenfalls keine öffentlichen Wegeflächen.

 

Eine Querung des Jugendparkweges mit einer Bevorrechtigung für den Fußgängerverkehr erscheint aus Sicht von Polizei, N/MR 2 und N/MR 3 grundsätzlich möglich, jedoch sind dafür umfangreiche Umbaumaßnahmen notwendig.

 

Eine Bevorrechtigung des Weges gegenüber der Fahrbahn für den Kfz-Verkehr kann

in Anlehnung an die Ausführungen in der PLAST 9, Abschnitt 6, Blatt 14 erfolgen (siehe beigefügte Anlage). Jedoch soll abweichend auf die Verkehrszeichen 240 bzw. 241 verzichtet werden.

Für eine Bevorrechtigung müssen die Flächen nördlich und südlich des Jugendparkwegs baulich angepasst werden.

Südlich des Jugendparkwegs sind geringe Anpassungen erforderlich, nördlich jedoch müssen größere, bauliche Maßnahmen ergriffen werden.

Um die notwendigen Sichtbeziehungen herstellen zu können, ist die nördliche Fahrbahn der heutigen Dreiecksfläche östlich der FR 12 aufzuheben und als Grünfläche, ggf. in Verbindung mit einem wassergebundenen Gehweg und neuen Baumstandorten, herzurichten.

Die östliche und südwestliche Fahrbahn der Dreiecksfläche sind aufgrund dessen ebenfalls so umzubauen, dass eine Befahrbarkeit von Rettungsfahrzeugen zur angrenzenden Schule gewährleistet wird.

Um die notwendigen Sichtfelder herzustellen, sind außerdem Rodungsarbeiten sowie regelmäßige Rückschnitte erforderlich. Die Fällung einzelner Bäume kann nicht ausgeschlossen werden.

Des Weiteren ist die öffentliche Beleuchtung im Planungsbereich anzupassen und der Querungsbereich ist mit einer zusätzlichen Beleuchtung auszustatten.

 

Die Kosten für eine Umsetzung werden zum jetzigen Zeitpunkt auf mindestens 140.000 € geschätzt.

Die Maßnahme ist als Vorschlag im aktuellen, bezirklichen Bauprogramm enthalten.

 

Die o.g., mindestens erforderlichen, baulichen Maßnahmen sind im beigefügten Luftbild skizziert.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Harald Rösler

 

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