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Freizeitroute 12 - Ergänzungen Stellungnahme der Polizei Hamburg

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

Sachverhalt

 

Der Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Verbraucherschutz hat sich in seiner Sitzung am 22.11.2016 mit o.g. Thematik auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrages der SPD- und GRÜNE-Fraktion befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

 

  1. Weg zwischen Holtkoppel und Jugendparkweg

Der Bezirksamtsleiter setzt sich bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Bundesforstbetrieb Trave, dafür ein, dass diese ihrer Unterhaltungspflicht nachkommt und die auf dem Fuß- und Radweg zwischen Holtkoppel und Jugendparkweg (Teilabschnitt der Freizeitroute 12) in den Ritzen zwischen den Belageinheiten und am Rand der Wegebefestigung wachsenden Gräser und andere Spontanvegetation entfernt. Dadurch soll die ursprüngliche Breite des Weges wieder vollumfänglich nutzbar gemacht und die Sicherheit und Leichtigkeit des Radverkehrs verbessert werden.

  1. Querung Jugendparkweg

Der Jugendparkweg hat derzeit gegenüber der Freizeitroute 12 Vorfahrt. Der Bezirksamtsleiter trägt dafür Sorge, dass eine entsprechende Lösung, wie sie für die Querung der Eekboomkoppel angedacht ist, auch für die Querung des Jugendparkweges – verbunden mit einer Kostenschätzung – auf die Liste der zu priorisierenden Maßnahmen für den Straßenverkehr gesetzt wird. Im Ergebnis soll die Freizeitroute Vorfahrt vor dem vom Längsverkehr im fast nicht genutzten Jugendparkweg erhalten, was sowohl der Verbesserung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der Freizeitroute 12 als auch auf dem Jugendparkweg dienen soll.

 

 

Begründung:

Mit dem Antrag „Hamburg wird Fahrradstadt – Freizeitroute 12 zwischen Alsterdorf und Norderstedt aufwerten” [1] wurden einige Verbesserungen an dieser auch für den Alltagsradverkehr wichtigen Route angestoßen. Die Antworten von Bezirksamt und Fachbehörde zeigen jedoch auf, dass an zwei Stellen noch Nachsteuerungsbedarf besteht. In einem Fall war die angesprochene Behörde nicht zuständig, in einem zweiten Fall erwies sich die gemäß dem Antrag zu prüfende Lösung letztendlich als doch nicht umsetzbar. Mit diesem Antrag wird nun für beide Stellen jeweils eine andere, auf den neuen Erkenntnissen basierende und in der Sache etwas weniger weit gehende Lösung vorgeschlagen.

 

[1] sitzungsdienst-hamburg-nord.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1004584%0D%0A

 

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung einstimmig.

 

Die Polizei Hamburg nimtt hierzu wie folgt Stellung:

 

Zu 2)

Die beschriebene Lösung wäre aus polizeilicher bzw. straßenverkehrsbehördlicher Sicht denkbar, wobei keine Angaben zur tatsächlich Nutzung der Straße einerseits und der Freizeitroute andererseits bekannt sind.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

 

Dagmar Wiedemann

 

Anhänge

 

zu 2)

Hier sollte die geradeaus verlaufende Richtung Vorfahrt haben (gemeinsamer Geh- und Radweg)