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Freiwillige Feuerwehr Langenhorn Nord – (k)ein Problem der Sicherheit in Langenhorn? Anfrag gem. § 27 BezVG

Anfrage nach § 27 BezVG

Sachverhalt

 

Gemäß Protokollnotiz aus der Niederschrift zur Sitzung des Regionalausschusses Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel vom Montag, 27.06.2016 verfügt die Freiwillige Feuerwehr Langenhorn-Nord nach einem Beschluss des Verwaltungs-gerichtes Hamburg seit Frühjahr 2015 nicht mehr über einen Wehrführer. Die Wehrführung obliegt somit seit dieser Zeit dem Wehrführer-Vertreter, der seine Aufgaben mit hohem Engagement wahrnimmt. Insofern ist die Wehrführung sichergestellt. Zurzeit hat der Landesbereichsführer im Rahmen seiner Dienstaufsicht temporär einen Kümmerer in der Wehr eingesetzt, der die Ursachen und Auswirkungen von Differenzen innerhalb der Wehr ergründet, die aktuell zur Außerdienstnahme der Wehr geführt haben. Der Fortbestand der Freiwilligen Feuerwehr steht nicht zur Debatte. Die Gesamtsituation hat sich dem Anschein nach aber nicht geändert. Aus dem Protokoll der 103. Stadtteilratssitzung „Essener Straße“ vom 01.12.2016 in der Zachäuskirche geht hervor, dass weiterhin Personalmangel herrscht und die Feuerwehrmänner „kräftemäßig am Ende“ sind.

 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Fachbehörde:

 

  1. Gibt es bereits einen neuen Wehrführer? Wenn nicht, warum?

 

Antwort der Behörde für Inneres und Sport:

 

Zu 1. Die Freiwillige Feuerwehr Langenhorn-Nord verfügt nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichtes seit März 2015 nicht mehr über einen Wehrführer. Die Funktion wird seither vom Wehrführer-Vertreter wahrgenommen. Eine Neuwahl kann erst nach dem Abschluss des verwaltungsgerichtlichen Hauptsachenverfahrens stattfinden. Das Hauptsachenverfahren ist noch nicht terminiert.

 

  1. Welche Konsequenzen hat die aktuelle Entwicklung für die Langenhorner Bevölkerung?

 

Zu 2. Für den Stadtteil Langenhorn und seine Bevölkerung hat es keine negativen Auswirkungen gegeben. Der Brandschutz für die Langenhorner Bevölkerung wurde für die Zeit der temporären Außerdienstnahme der FF Langenhorn Nord bis zum 22. Dezember 2016 neben der zuständigen Feuerwache der Berufsfeuerwehr in Alsterdorf anteilig auch durch die umliegenden Freiwilligen Feuerwehren, insbesondere durch die Wehren Fuhlsbüttel und Langenhorn, wahrgenommen. Seit dem 23. Dezember 2016 befindet sich die Freiwillige Feuerwehr Langenhorn-Nord wieder im Dienst und nimmt ihre einsatztaktischen Aufgaben wahr.

 

  1. Ist weiterhin gewährleistet, dass die Berufsfeuerwehr und die FF Langenhorn an der Tangstedter Landstraße so aufgestellt sind, dass der festgelegte Zielerreichungsgrad gewährleistet ist? (bitte detailliert erläutern)

 

Zu 3. Eine Unterscheidung der Zielerreichungsgrade für die Hamburger Berufsfeuerwehr und die Freiwilligen Feuerwehren ist nicht möglich. Die Freiwilligen Feuerwehren verstärken und unterstützen die Kräfte der Berufsfeuerwehr. Berufsfeuerwehr und Freiwillige Feuerwehr bilden dabei gemeinsam die Einheit Feuerwehr Hamburg. Für den Bereich der Tangstedter Straße ist die Feuer- und Rettungswache Alsterdorf der Hamburger Berufsfeuerwehr zuständig. Sie wird dort durch die Freiwillige Feuerwehr Langenhorn und seit 23. Dezember 2016 wieder durch die Freiwillige Feuerwehr Langenhorn-Nord unterstützt.

Zu den Erreichungsgraden siehe Drs. 21/7930.

 

  1. Sind die auf der Stadtteilratssitzung benannten Missstände dem Bezirksamt bekannt? Wenn ja, seit wann und welche Fachbereiche sind involviert, um Maßnahmen zu ergreifen und letztendlich eine Verbesserung der Situation vor Ort herbeizuführen?

 

Zu 4. Auf Anfrage der Gremienbetreuung des Bezirksamtes Hamburg-Nord vom 1. Juli 2016 wurde von der Freiwilligen Feuerwehr am 4. Juli 2016 über die Situation der Freiwilligen Feuerwehr Langenhorn-Nord berichtet.

 

 

Andreas SchottNizar Müller
Kai Debus

 

 

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