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Freikarten Rolling Stones XXII
Hamburg öffnet seine Aktenschränke - nur im Bezirk Hamburg Nord nicht?
Kleine Anfrage Nr. 68/2019 von Herrn Bernd Kroll, CDU

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Hamburg hat bei Einführung des vom Volk eingeforderten Transparenzgesetzes damit geworben, dass Hamburg ab sofort seine Aktenschränke öffnet und die Bürger die Möglichkeit haben, die im Transparenzportal aufgelisteten Unterlagen jederzeit im Transparenzportal einzusehen.
 

Wie man den Antworten des Bezirksamtes auf meine Kleinen Anfragen entnehmen kann, gilt dieses zumindest nicht für das Bezirksamt Hamburg Nord. Insbesondere wenn es um Verträge mit dem Veranstalter des Rolling Stones Konzert geht lässt das Bezirksamt nichts unversucht, um diese Verträge nicht zu veröffentlichen.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich die frage ich die Leitung des Bezirksamtes Hamburg-Nord:

  1. Über welchen EURO-Betrag lauten die in der KA 40/2019 zu Frage 7. aufgeführten Verträge jeweils? Bitte für jeden der aufgeführten Verträge einzelnen angeben, so dass überprüft werden kann, ob die 100.000 Euro Grenze seitens des Bezirksamtes Hamburg Nord eingehalten wurde.

Siehe Anlage 1.

 

  1. Aus welchen Gründen gibt es nach Auffassung des Bezirksamtes kein öffentliches Interesse an Verträgen unter 1,0 Mio Euro und wer hat wann auf Basis welcher Norm diese 1,0 Mio Euro Grenze festgelegt?

Eine formale Grenze von einer Million Euro wurde im Bezirksamt nicht festgelegt. Im Hinblick auf jeden einzelnen Vertrag ist gesondert zu prüfen, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht.
 

3.    Gemäß der Antwort auf die KA 89/2018 wurden bis zum 04.10.2018 nur Arbeiten für einen Gesamtbetrag in Höhe von 110.000,00 Euro beauftragt. Nunmehr sollen Arbeiten über diese Einnahmen in Höhe von 247.068,72 Euro abgerechnet worden sein.
 

a.    Wie erklärt sich die Differenz zwischen den beiden Beträgen und warum wurden die zusätzlichen Maßnahmen bei der Beantwortung der KA 89/2018 nicht bereits berücksichtigt?

b.    Wann wurden die zusätzlich in Rechnung gestellten Arbeiten jeweils beauftragt?

c.     Wann wurden die zusätzlich in Rechnung gestellten Arbeiten jeweils ausgeführt bzw. wann sollen diese ausgeführt werden?

Zu 3a-3c.:

Bei der Beantwortung der KA Nr. 89/2018 kam es zu einen Übertragungsfehler bei der Erstellung der Antworttabelle. Die Wegedeckensanierung war nicht mit 10.000,00 €, sondern mit 150.000,00 € beauftragt.

Dies vorausgeschickt wird die Frage 3 a-c wie folgt beantwortet:

Im Herbst 2017 wurden Wegebaumaßnahmen an diversen Stellen im Stadtpark beauftragt und im Herbst 2018 mit 165.122,00 € abgerechnet. 

Mauersanierung im Stadtpark am Eingang Südring an der Eisbären-Skulptur: Der Auftrag ist Anfang 2019 mit weiteren Mauersanierungen in anderen Grünanlagen (Bachstraße/ Flotowstraße, Osterbekstraße) mit 22.222,66 € erteilt worden und befindet sich zurzeit in der Ausführung.

Einfassung der Sommerblumenbeete im Bereich Otto-Wels-Straße und Kurgarten sind ausgeführt (Auftragssumme ca. 10.000,00 €, Abrechnungssumme 11.479,74 €).

Ergänzung bzw. Austausch der Ausstattung um die Festwiese mit seniorengerechten Bänken, erfolgt nach Abschluss der Wiederherstellungsarbeiten (Kosten geschätzt: 15.000,00 €). 

Weiterer Austausch der Eichenspaltpfähle, Ersatz durch das Hamburger Gitter im Bereich Borgweg bis  Heinrich-Hertz-Schule. Diese Arbeiten werden mit der nächsten Stahlbauausschreibung, voraussichtlich 2019 beauftragt. Kosten geschätzt: 25.000,00 €.
 

  1. Ist es richtig, dass die Reinigung des Stadtparks außerhalb der Veranstaltungsfläche an den Tagen nach dem Konzert von der Stadtreinigung Hamburg (SRH)  erfolgte?

    Wenn ja, wann wurde der entsprechende Vertrag mit dem Veranstalter abgeschlossen und welche Kosten wurden dem Veranstalter dafür wann in Rechnung gestellt?

    Sofern bisher keine Kosten in Rechnung gestellt worden sein sollten:
    Warum nicht und wer hat dieses wann entschieden?

Nach Informationen des Bezirksamtes wurden die Reinigungsleistungen im Stadtpark, die im Zusammenhang mit dem Konzert erfolgten durch die Stadtreinigung ausgeführt. Wann der Auftrag vom Veranstalter erteilt wurde, entzieht sich der Kenntnis des Bezirksamts; ebenso ist dem Bezirksamt Hamburg-Nord die Auftragshöhe nicht bekannt.

 

  1. Waren auch Mitarbeiter des Bezirksamtes mit der Reinigung des Stadtparks nach dem Konzert beschäftigt?
    Wenn ja wann und in welchem Umfang und wann wurden diese Kosten dem Veranstalter in Rechnung gestellt?

Nein.