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Freikarten Rolling Stones XX
Hamburg öffnet seine Aktenschränke - nur im Bezirk Hamburg Nord nicht?
Kleine Anfrage Nr. 54/2019 von Herrn Bernd Kroll, CDU

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Hamburg hat bei Einführung des vom Volk eingeforderten Transparenzgesetzes damit geworben, dass Hamburg ab sofort seine Aktenschränke öffnet und die Bürger die Möglichkeit haben, die im Transparenzportal aufgelisteten Unterlagen jederzeit im Transparenzportal einzusehen.
 

Wie man den Antworten des Bezirksamtes auf meine Kleinen Anfragen entnehmen kann, gilt dieses zumindest nicht für das Bezirksamt Hamburg Nord.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich die frage ich die Leitung des Bezirksamtes Hamburg-Nord:

  1. Über welchen Betrag lauten die in der KA 40/2019 zu Frage 7. aufgeführten Verträge jeweils?

Grundlage der Abrechnung ist jeweils ein zugrunde liegender Mietvertrag. Danach ist die Höhe der Miete abhängig von den Zuschauerzahlen und den jeweiligen Nettoeinnahmen (vgl. Ziffer 3 zum Muster eines Mietvertrages in der Anlage 1).

 

  1. Wann, mit wem und durch wen wurde der Vorgängervertrag für die bezirklichen Wochenmärkte geschlossen (vgl. KA 47/2019 Frage 1)?

Der Vorgängervertrag wurde am 26.03.2009 zwischen der Fa. Otto Dörner Direkt GmbH und dem Bezirksamt Hamburg-Nord (Fachamt VS) mit Wirkung ab 01.04.2009 geschlossen.

 

  1. Auf welche Norm bezieht sich die Einschränkung in der Antwort auf die KA 47/2019 bzgl. der Betragsgrenze von 1 Mio. Euro?

Die Antwort bezieht sich auf keine Norm. Ausschlaggebend für die mitgeteilte Einschränkung ist vielmehr der Gesichtspunkt des öffentlichen Interesses.

 

  1. Ist es richtig, dass mit dem Veranstalter 100 Freikarten vereinbart wurden und keine 100 Arbeitskarten?
    Wenn ja, aus welchen Gründen hat das Bezirksamt dieses bisher immer bestritten?

Der ehemalige Bezirksamtsleiter hat 100 Freikarten vom Veranstalter erhalten. Eine Vereinbarung zu Arbeitskarten kennt die derzeitige Bezirksamtsleitung nicht. Über eine etwaige mündliche Absprache zwischen dem Veranstalter und der ehemaligen Bezirksamtsleitung hierzu liegen keine Informationen vor.

 

5.      Gemäß der Antwort auf die KA 89/2019 wurden bis zum 04.10.2018 nur Arbeiten für einen Gesamtbetrag in Höhe von 110.000,00 Euro beauftragt. Nunmehr sollen Arbeiten über diese Einnahmen in Höhe von 247.068,72 Euro abgerechnet worden sein.

a.       Wie erklärt sich die Differenz zwischen den beiden Beträgen und warum wurden die zusätzlichen Maßnahmen bei der Beantwortung der KA 89/2019 nicht bereits berücksichtigt?

b.       Wann wurden die zusätzlich in Rechnung gestellten Arbeiten jeweils beauftragt?

c.       Wann wurden die zusätzlich in Rechnung gestellten Arbeiten jeweils ausgeführt bzw. wann sollen diese ausgeführt werden?

Eine Kleine Anfrage Nr. 89/2019 ist dem Bezirksamt nicht bekannt.

 

  1. Welche Arbeiten wurden seitens der Mitarbeiter des Bezirksamtes bisher auf der Festwiese seit dem Konzert ausgeführt und welche Kosten (inkl. Personalkosten) sind in diesem Zusammenhang bisher entstanden?

Die laufenden Unterhaltungsarbeiten im Stadtpark wurden umgesetzt; diese werden jedoch nicht betragsmäßig erfasst. Im Zusammenhang mit dem Konzert wurde entsprechend der Verabredungen die Neubepflanzung der Notausgänge durch das Bezirksamt ausgeführt. Die Kosten werden dem Veranstalter, nachdem diese entsprechend vorliegen, in Rechnung gestellt.

Des Weiteren wurden im Mai 2018 auf Veranlassung der damaligen Bezirksamtsleitung kurzfristig an einem Freitagmittag die restlichen Bauzaunsegmente von der Festwiese entfernt.

  1. Welche der unter 6. aufgeführten Kosten wurden bisher nicht an den Veranstalter weiterberechnet und aus welchen Gründen jeweils nicht?

Die Kosten der Pflanzung werden derzeit ermittelt; eine entsprechende Aufstellung wird derzeit erstellt. Eine Prüfung der Kostentragung im Hinblick auf die Bauzaunsegmente wird veranlasst.

 

  1. Welche Arbeiten wurden seitens der Mitarbeiter des Bezirksamtes bisher rund um die Festwiese seit dem Konzert ausgeführt und welche Kosten (inkl. Personalkosten) sind in diesem Zusammenhang bisher entstanden?

Siehe Antwort zu Ziffer 6.

 

  1. Welche der unter 8. aufgeführten Kosten wurden bisher nicht an den Veranstalter weiterberechnet und aus welchen Gründen jeweils nicht?

Siehe Antwort zu Ziffern 6 und 7.