Freikarten Rolling Stones XX
Hamburg öffnet seine Aktenschränke - nur im Bezirk Hamburg Nord nicht?
Kleine Anfrage Nr. 54/2019 von Herrn Bernd Kroll, CDU
Hamburg hat bei Einführung des vom Volk eingeforderten Transparenzgesetzes damit geworben, dass Hamburg ab sofort seine Aktenschränke öffnet und die Bürger die Möglichkeit haben, die im Transparenzportal aufgelisteten Unterlagen jederzeit im Transparenzportal einzusehen.
Wie man den Antworten des Bezirksamtes auf meine Kleinen Anfragen entnehmen kann, gilt dieses zumindest nicht für das Bezirksamt Hamburg Nord.
Vor diesem Hintergrund frage ich die frage ich die Leitung des Bezirksamtes Hamburg-Nord:
Grundlage der Abrechnung ist jeweils ein zugrunde liegender Mietvertrag. Danach ist die Höhe der Miete abhängig von den Zuschauerzahlen und den jeweiligen Nettoeinnahmen (vgl. Ziffer 3 zum Muster eines Mietvertrages in der Anlage 1).
Der Vorgängervertrag wurde am 26.03.2009 zwischen der Fa. Otto Dörner Direkt GmbH und dem Bezirksamt Hamburg-Nord (Fachamt VS) mit Wirkung ab 01.04.2009 geschlossen.
Die Antwort bezieht sich auf keine Norm. Ausschlaggebend für die mitgeteilte Einschränkung ist vielmehr der Gesichtspunkt des öffentlichen Interesses.
Der ehemalige Bezirksamtsleiter hat 100 Freikarten vom Veranstalter erhalten. Eine Vereinbarung zu Arbeitskarten kennt die derzeitige Bezirksamtsleitung nicht. Über eine etwaige mündliche Absprache zwischen dem Veranstalter und der ehemaligen Bezirksamtsleitung hierzu liegen keine Informationen vor.
5. Gemäß der Antwort auf die KA 89/2019 wurden bis zum 04.10.2018 nur Arbeiten für einen Gesamtbetrag in Höhe von 110.000,00 Euro beauftragt. Nunmehr sollen Arbeiten über diese Einnahmen in Höhe von 247.068,72 Euro abgerechnet worden sein.
a. Wie erklärt sich die Differenz zwischen den beiden Beträgen und warum wurden die zusätzlichen Maßnahmen bei der Beantwortung der KA 89/2019 nicht bereits berücksichtigt?
b. Wann wurden die zusätzlich in Rechnung gestellten Arbeiten jeweils beauftragt?
c. Wann wurden die zusätzlich in Rechnung gestellten Arbeiten jeweils ausgeführt bzw. wann sollen diese ausgeführt werden?
Eine Kleine Anfrage Nr. 89/2019 ist dem Bezirksamt nicht bekannt.
Die laufenden Unterhaltungsarbeiten im Stadtpark wurden umgesetzt; diese werden jedoch nicht betragsmäßig erfasst. Im Zusammenhang mit dem Konzert wurde entsprechend der Verabredungen die Neubepflanzung der Notausgänge durch das Bezirksamt ausgeführt. Die Kosten werden dem Veranstalter, nachdem diese entsprechend vorliegen, in Rechnung gestellt.
Des Weiteren wurden im Mai 2018 auf Veranlassung der damaligen Bezirksamtsleitung kurzfristig an einem Freitagmittag die restlichen Bauzaunsegmente von der Festwiese entfernt.
Die Kosten der Pflanzung werden derzeit ermittelt; eine entsprechende Aufstellung wird derzeit erstellt. Eine Prüfung der Kostentragung im Hinblick auf die Bauzaunsegmente wird veranlasst.
Siehe Antwort zu Ziffer 6.
Siehe Antwort zu Ziffern 6 und 7.
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