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Hamburg öffnet seine Aktenschränke - nur im Bezirk Hamburg Nord nicht?
Kleine Anfrage Nr. 56/2019 von Herrn Bernd Kroll, CDU
Hamburg hat bei Einführung des vom Volk eingeforderten Transparenzgesetzes damit geworben, dass Hamburg ab sofort seine Aktenschränke öffnet und die Bürger die Möglichkeit haben, die im Transparenzportal aufgelisteten Unterlagen jederzeit im Transparenzportal einzusehen.
Wie man den Antworten des Bezirksamtes auf meine Kleinen Anfragen entnehmen kann, gilt dieses zumindest nicht für das Bezirksamt Hamburg Nord.
Vor diesem Hintergrund frage ich die frage ich die Leitung des Bezirksamtes Hamburg-Nord:
Es wurden keine Bauanträge gestellt.
Es wurden keine Baugenehmigungen erteilt.
Sofern keine Bauanträge gestellt und damit auch keine Bauanträge genehmigt wurden:
Die Aufstellung der Tribünen wurde unter Vorlage der Prüfbücher angezeigt (siehe § 66 Abs. 6 Satz 1 HBauO). Einer Baugenehmigung zum Aufstellen der Tribünen bedurfte es nicht, da es sich gem. § 66 HBauO um fliegende Bauten handelte.
Die Abnahme der Tribünen erfolgte gem. § 66 Abs. 6 Satz 2 und 3 HBauO durch Mitarbeiter des Fachamtes Bauprüfung und Mitarbeiter des Amtes für Bauordnung und Hochbau (aus der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen) am 08.09.2017.
Da keine Baugenehmigungen erforderlich waren, erfolgt keine Veröffentlichung.
Siehe Antwort zu Ziffer 2.
Siehe Antwort zu Ziffer 2.
Siehe Antwort zu Ziffer 2.
Durch den äußeren Schutzzaun wurden ca. 34 ha Stadtparkfläche am Tag der Veranstaltung der allgemeinen Nutzung entzogen, die Schließung wurde nach der Veranstaltung wieder aufgehoben (vgl. Skizze Anlage 1).
Die Veranstaltungsfläche selbst wurde sukzessive, von der Bühne aus betrachtet, entsprechend des Aufbaufortschritts abgesperrt und ab dem 06.09.2017 der allgemeinen Nutzung entzogen.
Es fand eine Begehung im Stadtpark am 24.08.2017 ab 09:00 Uhr statt. Hierbei wurden auch diverse Fotos zur Beweissicherung durch das Bezirksamt gefertigt.
Die dem Bezirksamt vorliegenden Anlagen zum Vertrag vom 05.09.2017 wurden im Transparenzportal veröffentlicht. Diese sind im Transparenzportal auch einsehbar. Über weitergehende Unterlagen verfügt das Bezirksamt vor dem Hintergrund staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen nicht.
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