Freikarten Rolling Stones XV - Hamburg öffnet seine Aktenschränke - nur im Bezirk Hamburg Nord nicht?
Kleine Anfrage Nr. 29/2019 von Herrn Bernd Kroll, CDU
Hamburg hat bei Einführung des vom Volk eingeforderten Transparenzgesetzes damit geworben, dass Hamburg ab sofort seine Aktenschränke öffnet und die Bürger die Möglichkeit haben, die im Transparenzportal aufgelisteten Unterlagen jederzeit im Transparenzportal einzusehen.
Wie man den Antworten des Bezirksamten auf meine Kleine Anfragen entnehmen kann gilt dieses zumindest für das Bezirksamt Hamburg Nord nicht.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Leitung des Bezirksamtes Hamburg-Nord:
Es existieren keine Verträge in Hamburg-Nord analog dem Rolling Stones Vertrag.
Entfällt (vgl. Antwort zu 1.).
Das Hamburgische Transparenzgesetz sieht für Verträge nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 HmbTG keine Veröffentlichungsfrist vor, vgl. § 10 Abs. 1. Staatliche Willkür ist hiermit nicht verbunden.
Eine Kopie des Vertrages ist am 25.02.2019 angefordert worden, da sich die Originalunterlagen nicht mehr im Zugriff des Bezirksamts befinden. Im Hinblick auf den Rest der gestellten Frage liegen keine Erkenntnisse vor.
„Ja. Die Veröffentlichung amtlicher Informationen des Bezirksamtes im Transparenzportal gem. § 3 HmbTG erfolgt nach Maßgabe einer Dienstanweisung vom 14.05.2013 (siehe Anlage).“)
Es existiert keine Verpflichtung zur unverzüglichen Einstellung des Vertrages ins Transparenzportal; es gelten im Übrigen die Ausführungen aus der zitierten Antwort des Bezirksamtes auf die KA 111/2018.
14.03.2019
Ralf Staack
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