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Freikarten Rolling Stones XV - Hamburg öffnet seine Aktenschränke - nur im Bezirk Hamburg Nord nicht?
Kleine Anfrage Nr. 29/2019 von Herrn Bernd Kroll, CDU

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Hamburg hat bei Einführung des vom Volk eingeforderten Transparenzgesetzes damit ge­worben, dass Hamburg ab sofort seine Aktenschränke öffnet und die Bürger die Mög­lichkeit haben, die im Transparenzportal aufgelisteten Unterlagen jeder­zeit im Trans­pa­renz­portal einzusehen.
Wie man den Antworten des Bezirksamten auf meine Kleine Anfragen entnehmen kann gilt dieses zumindest für das Bezirksamt Hamburg Nord nicht.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Leitung des Bezirksamtes Hamburg-Nord:

  1. Welche Verträge wurden analog dem Rolling Stones Vertrag bisher ebenfalls nicht im Transparenzportal veröffentlicht und aus welchem Grunde jeweils nicht?

Es existieren keine Verträge in Hamburg-Nord analog dem Rolling Stones Vertrag.

  1. Wann wurden die unter 1. aufgeführten Verträge jeweils abgeschlossen?

Entfällt (vgl. Antwort zu 1.).

  1. Warum ist das Bezirksamt der Meinung, dass es für die Veröffentlichung von Verträgen ge­mäß § 3 Abs. 2 Nr. 1 (HmbTG) keine Fristen gibt und es somit der Willkür des Be­zirksamtes unterliegt, wann bzw. ob überhaupt diese Verträge veröffentlicht werden?

Das Hamburgische Transparenzgesetz sieht für Verträge nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 HmbTG keine Veröffentlichungsfrist vor, vgl. § 10 Abs. 1. Staatliche Willkür ist hiermit nicht verbunden.

 

 

  1. Warum hat das Bezirksamt erst am 25.02.2019 eine Kopie des Vertrages angefordert und wer hat wann in Abstimmung mit wem zuvor entschieden, keine Kopie des Vertra­ges anzufordern?

Eine Kopie des Vertrages ist am 25.02.2019 angefordert worden, da sich die Originalunterlagen nicht mehr im Zugriff des Bezirksamts befinden. Im Hinblick auf den Rest der gestellten Frage liegen keine Erkenntnisse vor.

  1. Wie ist die Tatsache, dass der Vertrag für das Konzert nicht unverzüglich ins Trans­pa­renz­portal eingestellt wurde, mit der Antwort des Bezirksamtes auf meine KA 111/2018 (Zitat siehe unten) sowie der Dienstanweisung vereinbar?

    (Ist seitens des Bezirksamtes Hamburg Nord inzwischen sichergestellt, dass alle ge­mäß den Vorgaben des Transparenzgesetzes zu veröffentlichen Doku­mente unverzüg­lich ins Transparenzportal eingestellt werden?
    Wenn nein, warum nicht und was muss noch geschehen, damit dieses sicher­gestellt ist?

 

Ja. Die Veröffentlichung amtlicher Informationen des Bezirksamtes im Trans­pa­renz­por­tal gem. § 3 HmbTG erfolgt nach Maßgabe einer Dienstanweisung vom 14.05.2013 (siehe Anlage).)
 

Es existiert keine Verpflichtung zur unverzüglichen Einstellung des Vertrages ins Transparenz­por­tal; es gelten im Übrigen die Ausführungen aus der zitierten Antwort des Bezirksamtes auf die KA 111/2018.

 

 

14.03.2019

 

Ralf Staack