Freikarten Rolling Stones XIV, Ordnungsgemäße Sondernutzung oder Pauschalangebot dank Freikarten?
Kleine Anfrage Nr. 18/2019 von Herrn Bernd Kroll
In Ergänzung zu den Kleinen Anfragen 71/2017, 93/2018 sowie 98/2018 frage ich die Leitung des Bezirksamtes Hamburg-Nord:
Auf der Grundlage eines Letter of Intent vom 05.05.2017 wurde der Vertrag mit dem Veranstalter mit Datum vom 05.09.2017 unterschrieben.
Für Verträge nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 sieht das Hamburgische Transparenzgesetz keine Veröffentlichungsfrist vor, vgl. § 10 Abs.1.
Entfällt.
Seit dem 16.10.2017.
Originalunterlagen belegen, dass es sich um die Endfassung des Vertrages handelt und nicht lediglich um einen Vertragsentwurf, der nicht Gegenstand der Veröffentlichung ist.
Eine Kopie des Vertrages ist am 25.02.2019 angefordert worden.
01.03.2019
Ralf Staack
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