20-6604

Freikarten Rolling Stones XIV, Ordnungsgemäße Sondernutzung oder Pauschalangebot dank Freikarten?
Kleine Anfrage Nr. 18/2019 von Herrn Bernd Kroll

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

 

In Ergänzung zu den Kleinen Anfragen 71/2017, 93/2018 sowie 98/2018 frage ich die Leitung des Bezirksamtes Hamburg-Nord:

 

 

  1. Wann wurde der Vertrag mit dem Veranstalter abgeschlossen?

 

Auf der Grundlage eines Letter of Intent vom 05.05.2017 wurde der Vertrag mit dem Veranstalter mit Datum vom 05.09.2017 unterschrieben.
 

  1. Bis wann hätte der Vertrag mit dem Veranstalter gemäß dem Hamburgischen Transparenzgesetz im Transparenzportal veröffentlicht werden müssen? Bitte auch die betreffenden Normen angeben.

 

Für Verträge nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 sieht das Hamburgische Transparenzgesetz keine Veröffentlichungsfrist vor, vgl. § 10 Abs.1.
 

  1. Sofern der Vertrag mit Veranstalter nicht fristgemäß veröffentlich worden sein sollte:
    warum nicht und wer hat dieses wann in Abstimmung mit wem entschieden und wer trägt dafür die politische Verantwortung?

 

  Entfällt.


  1. Seit wann befinden sich die Originalunterlagen nicht mehr im Zugriff des Bezirksamtes?

 

Seit dem 16.10.2017.


 

  1. Aus welchen rechtlichen Gründen ist es aus Sicht des Bezirksamtes für die Veröffentlichung im Transparenzportal erforderlich, dass sich die Originalunterlagen im Zugriff des Bezirksamtes befinden? Bitte auch die betreffenden Normen angeben.

 

Originalunterlagen belegen, dass es sich um die Endfassung des Vertrages handelt und nicht lediglich um einen Vertragsentwurf, der nicht Gegenstand der Veröffentlichung ist.


 

  1. Was hat das Bezirksamt bisher unternommen, um von der zuständigen Dienststelle entweder die Originalunterlagen oder eine beglaubigte Kopie zu erhalten, so dass eine Veröffentlichung im Transparenzportal hätte erfolgen können?

 

Eine Kopie des Vertrages ist am 25.02.2019 angefordert worden.

 

 

 


01.03.2019

Ralf Staack