Freikarten Rolling Stones XIII - Wann ist die Sanierung endlich abgeschlossen und wie ist der Stand der Ermittlungen?
Kleine Anfrage Nr. 4/2019 von Herrn Bernd Kroll, CDU
Die große Festwiese des Hamburger Stadtparks befindet sich nach dem Konzert der Rolling Stones immer noch in einem desolaten Zustand. Die bisherigen Sanierungsarbeiten haben nicht zu dem versprochenen Ergebnis geführt. Auch die Nebenfläche rund um die Festwiese weisen weiterhin zahlreiche Schäden auf, die unstrittig auf das Konzert zurück zu führen sind und bis heute nicht beseitigt wurden.
In Ergänzung zu meine bisherigen Kleinen Anfragen frage ich die Leitung des Bezirksamtes Hamburg-Nord:
Vorbemerkung:
Die Behauptungen in den Vorbemerkungen sind so unzutreffend und werden zurückgewiesen.
Hinsichtlich der Schäden wird auf die Antwort der vorherigen Anfragen zu diesem Thema verwiesen, Drucksache 20-5060 und Drucksache 20-5661.
Siehe Antwort zu 1. Des Weiteren wurde der Eingangsbereich an der Otto-Wells-Straße und die Pergola im Frühjahr 2018 überarbeitet. Die Rasenflächen wurden soweit bearbeitet, dass der Bauzaun im Mai 2018 entfernt werden konnte und somit die gesamte Festwiese seitdem wieder nutzbar ist. Die Arbeiten sind noch nicht vollständig abgeschlossen, da die Trockenheit im letzten Jahr weitere Sanierungsarbeiten nicht ermöglichte.
Siehe Antwort zu 2. sowie die Wegebauarbeiten und die Tiefenlockerung im Bereich der Bühne, die Sanierung der Baumstandorte ist ebenfalls nicht abgeschlossen. Eine Fertigstellung kann nicht prognostiziert werden.
Siehe Antwort zu 2.
Hinsichtlich der Kosten wird auf die Antwort der vorherigen Anfragen zu diesem Thema verwiesen, Drucksache 20-5060 und Drucksache 20-5661.
Siehe Antwort zu 5.
Siehe Antwort zu 5.
Wie bereits anlässlich anderer, ähnlicher Kleiner Anfrage angemerkt, äußert sich das Bezirksamt nicht zu Fragen laufender Ermittlungen. Die Fragen umfassen zudem wiederholt Gegenstände, die dem Datenschutz und/oder den Persönlichkeitsrechten von Beschäftigten unterliegen und sind daher schon grundsätzlich dem Anfrage- und Auskunftsrecht aus § 24 BezVG entzogen. Vgl. dazu auch Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage der CDU-Bürgerschaftsfraktion vom 09.01.2019, Bü-Drs. 21/15716.
Siehe Antwort zu 8.
Siehe Antwort zu 8.
22.01.2019
Ralf Staack
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