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Freikarten Rolling Stones XII Ordnungsgemäße Sondernutzung oder Pauschalangebot? Kleine Anfrage Nr. 98/2018 von Herrn Bernd Kroll, CDU

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

In Ergänzung zu den Kleinen Anfragen 71/2017 sowie 93/2018 frage ich die Leitung des Bezirksamtes Hamburg-Nord:

  1. Aus welchen Gründen wurde von der in der Antwort auf die KA 71/2017 zugesagten Aus­schussunterrichtung mit noch in Arbeit befindlichen Details Abstand genommen?
     
  2. Wer hat dieses wann in Abstimmung mit wem wann entschieden?
     
  3. Erfolgte die Entscheidung vor oder nachdem der SPD-Bezirksamtsleiter die 100 Frei­kar­ten zugesagt bekommen hat?
     
  4. Aus welchen Gründen wurde von der in der Antwort auf die KA 71/2017 zugesagten In­for­mation des für Sondernutzungsvertragsangelegenheiten zuständigen Ausschus­ses Abstand genommen?
     
  5. Wer hat dieses wann in Abstimmung mit wem wann entschieden?
     
  6. Erfolgte die Entscheidung vor oder nachdem der SPD-Bezirksamtsleiter die 100 Frei­kar­ten zugesagt bekommen hat?
     

zu 1 - 6:

Das Bezirksamt verweist zu den Fragestellungen 1 - 6 auf die Beantwortung der Frage 5 der Kleinen Anfrage 93/2018 (Drs. 20-6181).


 

  1. Aus welchen Gründen gelten die Vorgaben des § 7 HmbTG auch für die Beant­wor­tung von Kleinen Anfragen von Bezirksabgeordneten?
     

§ 7 HmbTG ist mittelbar einschlägig: Nach § 24 Abs. 2 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) hat eine Antwort zu unterbleiben, „soweit gesetzliche Vorschriften, überwiegende Be­lan­ge des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner entgegenstehen.“ Letzteres liegt hier vor.

 

  1. Warum gelten die Vorgaben des § 7 HmbTG nicht für die sonstigen Sonder­nut­zungs­ver­einbarungen, die seitens des Bezirksamtes Hamburg Nord abgeschlossen werden?
     

Für die Beantwortung von Anfragen sowie die Veröffentlichung im Transparenzportal gelten bei son­sti­gen Sondernutzungsvereinbarungen keine abweichenden Vorschriften.

 

  1. Gedenkt das Bezirksamt zukünftig auch die Information der UA Bau’s über Bauanträ­ge und Vorbescheidsanträge unter Berücksichtigung von § 7 HmbTG einzuschrän­ken?

    Wenn ja, in welcher Form?

    Wenn nein, warum nicht?

 

Das Bezirksamt schränkt keine Informationen ein. Im Übrigen: Nein.

 

 

15.11.2018

 

 

Yvonne Nische


 

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