Freikarten Rolling Stones XII Ordnungsgemäße Sondernutzung oder Pauschalangebot? Kleine Anfrage Nr. 98/2018 von Herrn Bernd Kroll, CDU
In Ergänzung zu den Kleinen Anfragen 71/2017 sowie 93/2018 frage ich die Leitung des Bezirksamtes Hamburg-Nord:
zu 1 - 6:
Das Bezirksamt verweist zu den Fragestellungen 1 - 6 auf die Beantwortung der Frage 5 der Kleinen Anfrage 93/2018 (Drs. 20-6181).
§ 7 HmbTG ist mittelbar einschlägig: Nach § 24 Abs. 2 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) hat eine Antwort zu unterbleiben, „soweit gesetzliche Vorschriften, überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner entgegenstehen.“ Letzteres liegt hier vor.
Für die Beantwortung von Anfragen sowie die Veröffentlichung im Transparenzportal gelten bei sonstigen Sondernutzungsvereinbarungen keine abweichenden Vorschriften.
Das Bezirksamt schränkt keine Informationen ein. Im Übrigen: Nein.
15.11.2018
Yvonne Nische
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