Freikarten für das Konzert der Rolling Stones V - Welche Bezirksabgeordneten haben die Karten erhalten? Kleine Anfrage Nr. 167/2017 von Herrn Bernd Kroll
Gemäß den Aussagen des Herrn Bezirksamtsleiters will er von den 100 „geschenkten“ Freikarten für das Konzert der Rolling Stones jeweils 2 Freikarten an 25 Mitglieder der Bezirksversammlung Hamburg Nord weiter „verschenkt“ haben. Also insgesamt 50 von den 100 „Freikarten“.
Gleichwohl will, außer der Kollegin Karin Haas, keiner von ihm Karten für das Konzert erhalten haben.
Vorbemerkung:
Adressat des Kartenangebots an die Bezirkspolitik waren in erster Linie die Fraktionen. Wie diese die Karten dann jeweils weiterverteilt und unterverteilt haben, oblag keiner Kontrolle des Bezirksamtes. Generell bekannt ist, dass von den Fraktionen Karten auch an Dritte weitergereicht worden sind und/oder an zubenannte Bürger in den Ausschüssen. Bekannt ist auch, dass Karten abgelehnt worden sind. Über die genaue Verwendung, also auch den Anteil der Mitglieder der BV an den Empfängern, hat das Bezirksamt demgemäß keine Kenntnis, diese wäre nur in den Fraktionen bekannt.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter:
I.Hierüber kann das Bezirksamt keine Angaben machen, vgl. Vorbemerkung
II. Ein Angebot an Karten an Mitglieder der Hamburgischen Bürgerschaft ist durch das Bezirksamt nicht erfolgt.
Das nicht abgerufene Kontingent an Karten ist in einer Nachverteilung Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bezirksamtes angeboten worden. Deren Mitgliedschaft in politischen Parteien wird vom Bezirksamt nicht erfasst und ist auch nicht bekannt, diese Information unterläge zudem genauso dem Datenschutz wie deren Namen.
Das Bezirksamt erfasst die Anforderung und Vergabe von Arbeitskarten für durchgeführte Veranstaltungen der Sporthalle Hamburg nicht. Daher können keine Angaben zur Anzahl der Arbeitskarten je Konzert für die Vergangenheit gemacht werden oder Aussagen darüber, ob bei einzelnen Konzerten gar keine Karten genutzt wurden. Die Nutzung von Arbeitskarten hängt vom jeweiligen Bedarf ab. Grundsätzlich werden Arbeitskarten genutzt, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bezirksamtes oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Fremdfirmen mit Bezug zur Sporthalle Hamburg die Möglichkeit zu geben, die Sporthalle und ihre Ausstattung im jeweils laufenden Betrieb zu sehen/zu begutachten/einzuschätzen.
23.11.2017
Harald Rösler
Keine
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