Freikarten für das Konzert der Rolling Stones Kleine Anfrage Nr. 132/2017 von Herrn Bernd Kroll
Einem Bericht der MOPO zur Folge hat das Bezirksamt Hamburg Nord für das Konzert der Rolling Stones zahlreichen Freikarten erhalten.
Der Veranstalter hat dieses gegenüber der MOPO damit begründet, dass es sich um „Arbeitskarten“ handelt, damit die Mitarbeiter des Bezirksamtes überprüfen können, ob Absprachen und Pläne etwa zu Zuwegen und Grünflächenschutz aufgegangen seien.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter:
Freien und Hansestadt Hamburg eingestellt worden?
Wenn nein, warum nicht? Wo liegen gem. HbgTG die Ausschlussgründe?
Nein. Es handelt sich um eine eingeschränkte Veröffentlichungspflicht nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 HmbTG, der Veröffentlichung stehen schutzwürdige Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Veranstalters im Sinne von § 7 entgegen.
Konzert erhalten?
Für welche Kategorien waren die Freikarten jeweils und wie hoch war Verkaufspreis nach den einzelnen Kategorien?
Begründung jeweils und wer hat darüber wann in Abstimmung mit wem entschieden?
Zu 2 - 3:
Siehe Antwort des Bezirksamtes zur Kleinen Anfrage Nr. 128/2017, Drs. 20-4793.
Abstimmung mit wem entschieden?
Über die Vergabe der Freikarten / Arbeitskarten für Beschäftigte der Bezirksverwaltung hat die bzw. der jeweils zuständige Dienstvorgesetzte entschieden. Im Übrigen liegen dem Bezirksamt dazu keine Erkenntnisse vor. Die personenbezogene Angabe über die Empfängerin den Empfänger der Freikarten / Arbeitskarten ist eine Einzelangabe über sachliche Verhältnisse einer bestimmten natürlichen Person und mangels Rechtsgrundlage nach § 5 Abs. 1 HmbDSG grundsätzlich unzulässig. In Abwägung mit dem Informationsinteresse der Bezirksversammlung geht der Persönlichkeitsschutz vor.
Verwaltungsvorschriften über Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung?
Durch wen erfolgte wann die rechtliche Prüfung und mit welchem Ergebnis jeweils?
Die Annahme der Freikarten / Arbeitskarten wurde vom Bezirksamt nach den Maßgaben der speziellen Dienstvorschrift über Spenden, Sponsoring und mäzenatische Schenkungen geprüft. Eine Überprüfung nach den Maßgaben der allgemeineren Verwaltungsvorschriften über Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung u.ä. hat danach nicht stattgefunden.
geldwerten Vorteil der Freikarten versteuern?
geldwerten Vorteil der Freikarten nicht versteuern und aus welchem Grunde jeweils nicht?
Zu 6 - 7:
Zur persönlichen Steuerpflicht des von Frage 4 erfassten Personenkreises kann das Bezirksamt sowohl mangels Kenntnis der individuellen steuerlichen Verhältnisse als auch aus Rechtsgründen keine Angaben machen.
viel?) oder hat das Bezirksamt um die Freikarten gebeten (und wenn ja um wie viele?)?
Siehe Antwort des Bezirksamtes zur Kleinen Anfrage Nr. 128/2017, Drs. 20-4793.
Die Vorsitzende der Bezirksversammlung sowie die Fraktionsvorsitzenden sind im Mai hierüber informiert worden.
10. Wie viele Freikarten / „Arbeitskarten“ hat das Bezirksamt in den vergangenen 2
Jahren jeweils für die Konzerte im Stadtpark erhalten?
Bitte für jedes Konzert einzeln angeben.
Keine.
20.09.2017
Keine
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