Freikarten für das Konzert der Rolling Stones IV - Was ist Korruption? Kleine Anfrage Nr. 145/2017 von Herrn Bernd Kroll
Durch einen Bericht der MOPO wurde bekannt, dass seitens des Veranstalters mindestens 100 Freikarten für das Konzert der Rolling Stones dem Herrn Bezirksamtsleiter kostenlos zur Verfügung gestellt wurden. In einem Faltblatt der D.I.E – dem Dezernat Interne Ermittlung der Behörde für Inneres – heißt es u.a.
Was ist Korruption? Kleine Geschenke erhalten die „Freundschaft“. Bedenke: Niemand hat etwas zu verschenken! Und warum will der Kunde gerade Ihre Freundschaft?
Fazit:
Er möchte das Wohlwollen des Amtsträgers – das ist Vorteilsgewährung.
Er möchte anders behandelt werden, als gesetzlich oder im Sinne des freien Wettbewerbs erlaubt – das ist Bestechung.
Vorbemerkung:
Die Annahme und Weitergabe der Arbeitskarten ist durch Genehmigungsvorgänge per Dienstvorschrift zum Umgang der Bezirksamtsleitungen mit Sponsoring, Spenden und mäzenatischen Schenkungen sowie der Bekanntmachung über die Annahme von Belohnungen und Geschenken erfolgt (Siehe Antwort des Bezirksamtes zur Kleinen Anfrage Nr. 132/2017, Drs. 20-4785). Vor diesem Hintergrund ist weder eine Würdigung des Strafrechts noch hypothetisch-abstrakter Betrachtungsansätze angezeigt. Dieses vorausgeschickt beantworte ich die Anfrage wie folgt.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter:
1. Ist das besagte Faltblatt dem Herrn Bezirksamtsleiter bekannt?
Wenn ja: seit wann?
Wenn nein, warum nicht?
Ja, aus dem Intranet.
2. Wurde dieses Faltblatt der Behörde für Inneres in den vergangenen Jahren auch im
Bezirksamt Hamburg-Nord an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verteilt?
Wenn ja: wann bzw. in welcher Form?
Wenn nein: warum nicht und wer hat dieses wann in Abstimmung mit wem
entschieden?
Der GotenhofService, in welchem das Faltblatt veröffentlicht wurde, ist ein allen Mitarbeitern zugängliches Informationsangebot des Personalamtes. Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird jährlich die Dienstanweisung zur Bekanntmachung über die Annahme von Belohnungen und Geschenken vorgelegt.
3. Aus welchen Gründen soll die Annahme von mindestens 100 Freikarten bzw.
Arbeitskarten nach Auffassung des Herrn Bezirksamtsleiter keine Vorteilgewährung
gewesen sein? Bitte ausführlich und nachvollziehbar begründen.
4. Aus welchen Gründen soll die Annahme von mindestens 100 Freikarten bzw.
Arbeitskarten nach Auffassung des Herrn Bezirksamtsleiter keine Bestechung
gewesen sein? Bitte ausführlich und nachvollziehbar begründen.
5. Gilt die Vereinbarung einer „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über Maßnahmen zur
Korruptionsbekämpfung (insbesondere Korruptionsprävention)“ nach § 94
Hamburgisches Personalvertretungsgesetzt auch für die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter des Bezirksamtes Hamburg-Nord?
Wenn ja: wie ist die Annahme von Freikarten bzw. Arbeitskarten nach Auffassung
des Herrn Bezirksamtsleiters mit dieser Vereinbarung vereinbar? Bitte ausführlich
und nachvollziehbar begründen.
6. Gelten die „Erläuterungen zu der Bekanntmachung über die Annahme von
Belohnungen und Geschenken“ auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des
Bezirksamtes Hamburg-Nord?
Wenn ja, wie ist die Annahme von Freikarten bzw. Arbeitskarten nach Auffassung
des Herrn Bezirksamtsleiters mit diesen Erläuterungen vereinbar? Bitte ausführlich
und nachvollziehbar begründen.
7. Von wem wurde jeweils geprüft und in Abstimmung mit wem wann entschieden, dass
die Annahme der Freikarten bzw. Arbeitskarten mit den Vorgaben bzgl.
Vorteilsgewährung und Bestechung vereinbar sein sollen?
Sofern dieses widererwartend nicht geprüft worden sein sollte: warum nicht und wer
hat dieses wann in Abstimmung mit wem entschieden?
8. Inwieweit waren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Landesebene in die
verschiedenen Prüfungen einbezogen?
9. Wann und in welcher Form hat der Herr Bezirksamtsleiter seinen Dienstvorgesetzen
über die Annahme der mindestens 100 Freikarten bzw. Arbeitskarten informiert?
Bitte ausführlich darlegen.
Zu 3-9:
Vgl . Vorbemerkungen.
24.10.2017
Keine
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