Freikarten für das Konzert der Rolling Stones III - Welche "Gepflogenheiten" gibt es denn so im Bezirk Hamburg-Nord? Kleine Anfrage Nr. 144/2017 von Herrn B. Kroll
Durch einen Bericht der MOPO wurde bekannt, dass seitens des Veranstalters mindestens 100 Freikarten für das Konzert der Rolling Stones dem Herrn Bezirksamtsleiter kostenlos zur Verfügung gestellt wurden.
Hierzu erklärte der Herr Bezirksamtsleiter in seiner Antwort auf meine Kleine Anfrage 132/2017 sowie nahezu wortgleich in seinem Beitrag in der Bezirksversammlung:
„Der Veranstalter hat gem. den Gepflogenheiten die Arbeitskarten angeboten.“
Unklar ist in diesem Zusammenhang, auf welche „Gepflogenheiten“ der Herr Bezirksamtsleiter in seinen Ausführungen Bezug nimmt und gemäß welchen weiteren „Gepflogenheiten“ er bzw. das Bezirksamt Hamburg-Nord Geschenke wie die Freikarten für das Rolling Stones Konzert in der Vergangenheit angenommen haben.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter:
Der Veranstalter hatte für dieses mit über 82.000 Gästen ausverkaufte Konzert Arbeitskarten angeboten, damit Mitarbeiter des Bezirksamtes überprüfen können, ob Absprachen und Pläne, z. B. zu Zuwegungen, Ausschilderungen, Ordnereinsatz, Gründflächen- und Schallschutz, ordnungsgemäß eingehalten werden. Vergleichbare Veranstaltungen hat es in den vergangenen fünf Jahren in Hamburg-Nord nicht gegeben.
Siehe Antwort zu Ziffer 1.
Hierüber hat das Bezirksamt keine Kenntnisse.
Niemand. Hierzu bestand allerdings auch keine Veranlassung, weil die Entscheidung über das Konzert vor dem Angebot von Arbeitskarten getroffen worden war. Eine nach § 6 BezVG zu beurteilende Situation lag demnach nicht vor.
Das begrenzte Angebot war sinnvoll aufzuteilen. Die Kategorie „Wahlkreisabgeordnete“ wurde dabei nicht gebildet.
Zu a:
6.
Zu b:
Keine.
Ja, entsprechend Tribünenplatz zweiter Güte.
Keine
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.