20-4848

Freikarten für das Konzert der Rolling Stones II Kleine Anfrage Nr. 141/2017 von Herrn B. Kroll

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Erst durch einen Bericht der MOPO wurde bekannt, dass seitens des Veranstalters 100 Freikarten für das Konzert der Rolling Stones dem Herrn Bezirksamtsleiter zur Verfügung gestellt wurden.

Davon sollen 10 Freikarten seitens des Herrn Bezirksamtsleiters an die Vorsitzende der Bezirksversammlung sowie die vier Fraktionsvorsitzenden verschenkt worden sein (jeweils zwei Freikarten).

Unklar ist, an welche Bezirksabgeordneten der Herr Bezirksamtsleiter die übrigen 40 Freikarten verschenkt hat.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter:

 

1.    Welche Abgeordneten haben die übrigen 40 Freikarten erhalten?
Bitte Auflistung der Vor- und Nachnamen.
 

2.    Aus welchen Gründen hat der Bezirksamtsleiter die unter 1. aufgeführten Abgeordneten jeweils ausgewählt?
Bitte Auflistung der Vor- und Nachnamen sowie der jeweiligen Gründe.

3.    Wie viele Mitglieder des Hauptausschusses haben Freikarten erhalten?
 

4.    Welche Mitglieder des Hauptausschusses haben sich wegen des Bezuges von Freikarten bzgl. der Beratung über das Konzert gemäß § 6 BezVG (die ihnen einen besonderen Vorteil bringen können) für befangen erklärt?
 

5.    Welche Abgeordneten haben keine Freikarten von dem Herrn Bezirksamtsleiter geschenkt bekommen und aus welchen Gründen jeweils nicht?
Bitte Auflistung der Vor- und Nachnamen sowie der jeweiligen Gründe.
 

6.    Warum haben nicht alle Wahlkreisabgeordneten aus dem betroffenen Stadtteil Winterhude Freikarten bekommen, obwohl ja gerade auf diese die Aussage zutrifft, dass auch ihnen ermöglicht werden sollte, sich ein unmittelbares Bild der von Ihnen mitverantworteten Nutzung des Stadtparks machen zu können?
 

Zu 1. – 6.

Die personenbezogene Angabe über die Empfängerin/den Empfänger der Freikarten / Arbeitskarten ist eine Einzelangabe über sachliche Verhältnisse einer bestimmten narlichen Person und mangels Rechtsgrundlage nach § 5 Abs. 1 HmbDSG grundsätzlich unzulässig. In Abwägung mit dem Informationsinteresse der Bezirksversammlung geht der Persönlichkeitsschutz vor. Den Fraktionen und dem Präsidium sind jeweils ein Kartenkontingent zur Verfügung gestellt worden. Die Weitergabe der Karten oblag den Kartenempfängern und erfolgte nicht in der Entscheidungshoheit des Bezirksamtes. Insofern können keine weiteren Informationen erteilt werden.

 

7.    Warum benötigten aus Sicht des Herrn Bezirksamtsleiter die Bezirksabgeordneten jeweils zwei Freikarten um sich ein unmittelbares Bild der von Ihnen mitverantworteten Nutzung des Stadtparks machen zu können?
 

8.    Welche Verantwortung trugen jeweils die Bezieher der zweiten Freikarten aus Sicht des Herrn Bezirksamtsleiters?
 

Zu 7. + 8.

Auch die Vergabe der Zweitkarten oblag der Entscheidungsbefugnis der Empfänger der Karten.

 

9.    Hat und wenn ja, in welchem Umfang hat der Veranstalter auf die Verteilung der Freikarten an die Bezirksabgeordneten Einfluss genommen. Bitte die jeweiligen Auflagen des Veranstalters aufführen

Nein.

 

10. Hat es seitens des Bezirksamtes bzw. der FHH eine Versteuerung des geldwerten Vorteils der Freikarten gegeben?
Wenn ja, gemäß welchem Verfahren und wie hoch war die entrichtete Steuer?
Wenn nein, warum nicht?

vgl. DrucksachenNr.: 20-4785

 

 

11. Sofern „datenschutzrechtliche“ Gründe eine Beantwortung einer oder mehrerer der oben aufgeführten Fragen jeweils aus Sicht des Herrn Bezirksamtsleiters nicht ermöglichen sollte, warum jeweils nicht?

Wie viele Freikarten haben Mitglieder a. der SPD Fraktion sowie b. der Fraktion der Grünen erhalten? (Der Beantwortung dieser Frage können unstrittig keine datenschutzrechtlichen Gründe entgegenstehen.)
 

vgl. zunächst Antwort zu 1.-6. sowie Drucksachen-Nr. 20-4785. Die Fraktionen der SPD und Grünen haben wie die anderen Fraktionen auch zwei Freikarten angeboten bekommen.

 

12. Warum galten die unter 11. aufgeführten Gründe nicht für die Beantwortung der Fragen der Kleinen Anfrage 128/2017, wo der Herr Bezirksamtsleiter sogar aus einer Mail zitiert?

Da das betroffene BV-Mitglied zuvor öffentlich erklärt hatte, Karten angenommen zu haben, lag eine offenkundige Tatsache vor, die keinen Schutz mehr beanspruchte.

 

 

 

Harald Rösler 04.10.2017