21-0037

Freikarten Affäre Rollingstone Konzert im Stadtpark
Kleine Anfrage Nr. 76/2019 von Herrn Bodo Adolphi, AfD

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

In der Sache hatte ich bereits mehrmals nachgefragt, ohne eine objektive und ehrliche Antwort erhalten zu haben.

Sowohl von Frau Nische als auch von Herrn Staack, die beide in der Kartenaffäre im erheblichen Maße verstrickt sind.

Nachdem die Hamburger Bürgerschaft sich auf Druck der Opposition langsam öffnete, trat zu Tage, daß seit über 40 Jahren zu jeder Veranstaltung in der Alsterdorfer Halle 30 ( dreißig ) kostenfreie Karten mit festgelegten Sitzplätzen zur Genehmigung von Veranstaltungen vom Bezirksamt Hamburg Nord stets gefordert wurden.

 

Vorbemerkung:

Soweit der Anfragende einleitend die pauschale Behauptung aufstellt, dass in der Sache trotz mehrfacher Nachfragen keine objektiven und ehrlichen Antworten erfolgt seien, entbehrt diese Aussage jeglicher Grundlage. Gleiches gilt für die Unterstellung, Frau Nische und Herr Staack seien "in der Kartenaffäre im erheblichen Maße verstrickt". Herr Staack hatte zu keinem Zeitpunkt Berührungspunkte zum Konzert der Rolling Stones im September 2017. Das Bezirksamt weist daher die offensichtlich bewusst falsche Behauptung zurück.

 

 

Vor diesem Hintergrund frage ich:

 

  1. Sind 30 Freikarten auch von der Polizei Hamburg für die jährliche Polizei Shows abgefordert worden und wurden diese dem Bezirksamt Hamburg Nord in den über 49 Veranstaltungen zur Verfügung gestellt?

          Dieses Jahr ist die 50. Jubiläumsveranstaltung im Oktober.

 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die den jeweiligen Veranstalter verpflichten jeweils 30 Eintrittskarten zur Verfügung zu stellen, waren für bis zum 15.11.2017 abgeschlossene Verträge auch Bestandteil der AGB für die Durchführung der Polizeishow.

Anhaltpunkte für ein sog. "Abfordern" von Freikarten liegen dem Bezirksamt nicht vor. Wie viele Karten tatsächlich in der Vergangenheit für Polizei Shows jeweils zur Verfügung gestellt wurden, ist aktuell Gegenstand der Ermittlungen durch das Dezernat Interne Ermittlungen. Das Bezirksamt sieht insoweit von einer Beantwortung ab.

 

 

 

 

27.06.2019

Ralf Staack