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Freie Fahrt fürs Rad: Ratsmühlendamm für gegenläufigen Radverkehr öffnen! Beschlussempfehlung des Regionalausschusses Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Bostel

Beschlussempfehlung Ausschuss

Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel hat sich in seiner Sitzung am 26.03.18 mit o.g. Thematik auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrages von SPD- und GRÜNE-Fraktion befasst und mehrheitlich bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

Das Vorsitzende Mitglied setzt sich bei der zuständigen Fachbehörde dafür ein, dass geprüft werden möge, die Straße Ratsmühlendamm im Abschnitt zwischen Heschredder und Niedernstegen für den gegenläufigen Radverkehr zu öffnen (beide Fahrbahnen).

An der Kreuzung Ratsmühlendamm / Niedernstegen / Föhrenweg haben in Richtung Alsterkrugchaussee Radelnde eine baulich sehr großzügig bemessene Möglichkeit, auf die nördliche Richtungsfahrbahn zu wechseln, falls sie zuvor im gegenläufigen Verkehr auf der südlichen Fahrbahn unterwegs waren. Somit besteht keine Gefahr, dass Radler auf der falschen Richtungsfahrbahn auf die Alsterkrugchaussee treffen.

Nötigenfalls könnte auch wie an der Uhlandstraße in Hohenfelde (ebenfalls eine unlängst freigegebene Einbahnstraße) ein entsprechendes Verkehrsschild aufgestellt werden.

Begründung:

Das Verkehrsschild „Verbot der Einfahrt” (VZ 267), das an der „Rückseite” von Einbahnstraßen anzutreffen ist, gilt grundsätzlich für alle fahrenden Verkehrsteilnehmenden. Vielfach erlauben es die örtlichen Verhältnisse jedoch, mit dem Zusatzzeichen „Radfahrer frei” den gegenläufigen Radverkehr in einer Straße zuzulassen. Dies ist in der Regel mit vielen Vorteilen verbunden:

  • Ordnungswidriges Gehwegradeln nimmt ab, da es eine legale Alternative gibt. Das hat Vorteile gerade für mobilitätseingeschränkte Menschen, die besonders von Gehwegradlern betroffen sind.
  • Für Radelnde wird das Streckennetz dichter, neue Routen sind möglich, eventuell auch Abkürzungen.
  • Kfz-Verkehr in der „richtigen” Fahrtrichtung wird durch entgegenkommende Radler zu vorsichtiger Fahrweise angehalten (damit Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit).

Auf Grund dieser Vorteile sollten Einbahnstraßen für gegenläufigen Radverkehr geöffnet werden, wo immer dies vertretbar ist. Der Status der Einbahnstraßen in Hamburg-Nord wurde von der GRÜNEN Fraktion in der großen Anfrage „Radverkehr und Einbahnstraßen in Hamburg-Nord” (Drs. 20-2953) sowie in der 27er-Anfrage „Nicht in Gegenrichtung für den Radverkehr freigegebene Einbahnstraßen in Hamburg-Nord” (Drs. 20-4687) abgefragt. Die Antworten zeigen, dass 12 Straßen im Regionalbereich FuLA auf Grund der zu geringen Restfahrbahnbreite (< 3m Breite zwischen parkenden Autos bzw. Bordsteinkante) von der Polizei nicht ohne weiteres freigegeben werden. Neben diesen 12 Straßen, gibt es noch sechs weitere Straßen im Regionalbereich FuLA, die bislang nicht für gegenläufigen Radverkehr geöffnet sind. Für diese begründet sich die Nicht-Öffnung jeweils aus örtlichen Besonderheiten.

Mit Ausnahme des Ratsmühlendamms können die Begründungen für diese sechs Straßen von den Antragstellenden geteilt werden. Der Ratsmühlendamm verfügt zwischen Heschredder und Föhrenweg/Niedernstegen über zwei getrennte Richtungsfahrbahnen, die jeweils als Einbahnstraße ausgewiesen sind (die südliche komplett, die nördliche erst ab Olendörp). Für den Ratsmühlendamm argumentiert die Polizei in Drs. 20-4687, dass ein gegenläufig fahrender Radfahrer ohne Regelung durch eine Ampel in die Kreuzung mit der Alsterkrugchaussee einfahren würde. Das ist zwar richtig, es gibt vor der Alsterkrugchaussee aber gleich mehrere Möglichkeiten, auf die „richtige” Richtungsfahrbahn zu wechseln. Insbesondere die sehr groß ausgeführte Kreuzung Ratsmühlendamm / Niedernstegen / Föhrenweg bietet diese Möglichkeit für Radler, die bislang gegenläufig in Richtung Westen unterwegs waren. In Fahrtrichtung Osten gibt es das genannte Problem ohnehin nicht.

An der Uhlandstraße in Hohenfelde ist bei gleicher Situation die gegenläufige Befahrbarkeit mit dem Rad im letzten Jahr ohne Probleme zugelassen worden. Daher sollte geprüft werden, den Ratsmühlendamm östlich der Einmündung Niedernstegen für den gegenläufigen Radverkehr zu öffnen. Zwar gibt es zwei Richtungsfahrbahnen, so dass grundsätzlich Verkehr in beide Richtungen möglich ist. Dies gilt aber nicht für Linksabbieger aus zwei einmündenden Straßen, die nicht jeweils bis zur gegenüberliegenden Richtungsfahrbahn durchstoßen: Aus Am Blumenacker und Ipernweg ist ein direktes Linksabbiegen in den Ratsmühlendamm nicht möglich. Statt dessen muss zuerst rechts abgebogen und bei der nächsten Möglichkeit gewendet werden. Diese Umwege würden mit der Öffnung für gegenläufigen Radverkehr zumindest für Radlerinnen und Radler entfallen. Da es im Abschnitt zwischen Niedernstegen und Alsterkrugchaussee keine einmündenden Straßen gibt, tritt hier auch das Linksabbiegeproblem nicht auf. Eine Freigabe östlich von Niedernstegen ist daher vollkommen ausreichend.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.

 

Anhänge

 

Karte

 

 

 

Ratsmühlendamm