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Fortschreibung des Lärmaktionsplans 2018 Stellungnahme der Behörde für Umwelt und Energie

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

Sachverhalt

 

Der Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Verbraucherschutz hat sich in seiner Sitzung am 22.05.2018 mit o. g. Thematik auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrages der SPD-und Grüne-Fraktion befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

  1. Das Vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung setzt sich gegenüber dem Senat dafür ein, dass dieser die Bezirkspolitik aktiv, umgehend und fortlaufend in den Prozess der Fortschreibung des Lärmaktionsplans einbezieht.

 

  1. Die Bezirksversammlung Hamburg-Nord fordert die Bezirksverwaltung auf, gegenüber dem Senat auf eine angemessene Berücksichtigung der besonders von Lärm betroffenen Bereiche des Bezirks bei der Festlegung von Lärmminderungs-Maßnahmen hinzuwirken.

 

  1. Zur besseren Durchsetzung und Kontrolle von Geschwindigkeitsüberschreitungen wird die zuständige Innenbehörde aufgefordert, deutlich mehr mobile oder teilstationäre Messanlagen einzusetzen. Diese sollen insbesondere an Straßenabschnitten postiert werden, nachdem auf diesen eine nächtliche Geschwindigkeitsbeschränkung angeordnet wurde.

 

  1. Die Behörde für Umwelt und Energie wird außerdem gebeten zu diesem Thema einen Referenten zu entsenden.

 

 

Begründung:

Im Jahr 2018 wird der Lärmaktionsplan (LAP) aus dem Jahr 2013 fortgeschrieben werden. Zum Auftakt dieses Prozesses wurden die aktualisierten Lärmkarten für die Bereiche Straßen- und Luftverkehr sowie für den Hamburg eigenen Schienenverkehr (nicht DB), Industrie- oder Gewerbegelände veröffentlicht. Der LAP zeigt mögliche Maßnahmen zur Reduzierung der Betroffenheit der Bevölkerung mit Lärm in Hamburg auf. Weiter enthält der LAP die Grundlagen zur Festlegung Ruhiger Gebiete. Beim LAP handelt es sich um eine Sammlung von Vorschlägen zur Lärmminderung, die vor einer möglichen Umsetzung noch einer systematischen fachlichen Prüfung bedürfen.

 

Im Rahmen des LAP 2013 wurden verschiedene Pilotprojekte zur Lärmminderung festgelegt, an denen nennenswerte Überschreitungen der Auslöseschwellen für die Lärmaktionsplanung auftreten und an denen entsprechend viele Bewohner durch diese Schallpegel betroffen sind. Ziel war es, an ausgewählten Lärmbrennpunkten in allen Bezirken beispielhaft kurz- und mittelfristig umsetzbare Lösungsansätze aufzuzeigen. Das Spektrum der Lösungsansätze war dabei sehr unterschiedlich und reichte von verkehrsplanerisch-konzeptionellen Maßnahmen bis hin zu baulichen und organisatorischen Ansätzen.

 

2013 ergaben sich laut LAP im Stadtgebiet insgesamt 40 Straßenabschnitte, die als besonders hoch belastet eingestuft wurden. Auf neun dieser Straßenabschnitte gilt mittlerweile Tempo 30 nachts, vier weitere sollen noch 2018 dazu kommen und perspektivisch sind 11 weitere der 40 genannten Straßenabschnitte für diese Maßnahme geeignet.

 

Auf Stadtstraßen sind die effektivsten und effizientesten Maßnahmen zur Lärmreduktion die Verkehrsvermeidung und die Senkung der Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30. Die Verwendung von lärmminderndem, offenporigem Asphalt („Flüsterasphalt“) ist auf Stadtstraßen kein sinnvoller und ausreichender Ansatz zur Lärmbekämpfung. Er ist im Bau kompliziert, deutlich weniger langlebig als andere Deckschichten und damit sehr teuer, verliert seine lärmmindernden Eigenschaften relativ schnell und wirkt zudem erst ab gefahrenen Geschwindigkeiten von etwa 60 km/h (SKA 21/11066).

 

Die Belastung durch Lärm wirkt sich zur Schlafenszeit besonders schädlich auf den Organismus aus. Eine sinnvolle Maßnahme zur Lärmreduzierung sind daher nächtliche Geschwindigkeitsbeschränkungen. Im Bezirk Nord wurde dies bereits an Mühlendamm/Kuhmühle umgesetzt. Auch an Braamkamp und Tarpenbekstraße (südl. Lokstedter Weg) soll künftig zwischen 22 und 6 Uhr Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit gelten. Anwohnerinnen und Anwohner am Mühlendamm spüren Medienberichten zufolge zwar bereits jetzt eine Lärmminderung. Doch stören einzelne besonders schnelle und laute Fahrzeuge nach wie vor den Schlaf. Die Polizei konzentriert sich bei ihren Geschwindigkeitsmessungen fast ausschließlich auf Gefahrenstellen. Der Lärmschutz spielt nur eine sehr untergeordnete Rolle.

 

Für den Erfolg der gesundheitsschonenden Temporeduzierung in der Nacht ist es allerdings wesentlich, dass deren Einhaltung gerade in der Anfangsphase verstärkt kontrolliert wird. Ansonsten ist zu befürchten, dass die Lärmverringerung deutlich geringer ausfällt als möglich wäre.

 

Neben den Ergebnissen der Online-Beteiligung an der LAP-Fortschreibung (diese soll noch im Mai 2018 starten) kann auch die Bezirkspolitik wertvolle Hinweise auf Schwerpunkte der Lärmbelastung geben. Sie sollte daher regulär in die Fortschreibung einbezogen werden.

 

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung einstimmig.

 

Die Behörde für Umwelt und Energie nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

im Zusammenhang mit der Lärmaktionsplanung 2018 wurden die Bezirke regelmäßig,  bislang in drei Arbeitskreissitzungen und zuletzt am 26.06.2018, eingebunden. Teilgenommen haben bei der letzten Sitzung Vertreter aus Harburg, Wandsbek und Eimsbüttel. Das Thema der Einladung eines Vertreters der Behörde für Umwelt und Energie zu Ausschusssitzungen der Bezirksversammlungen wurde am 26.6.2018 in der Arbeitssitzung besprochen, mit dem Ergebnis, dass die Entsendung eines Referenten zum jetzigen Zeitpunkt nicht zielführend ist. Die Auswertung der Online-Befragung und die Arbeiten zur Lärmaktionsplanung sind noch nicht abgeschlossen.

Wir gehen davon aus, dass die erwähnten Vertreter als Multiplikatoren innerhalb der Bezirke fungieren, wodurch sichergestellt ist, dass deren Belange in diesem Stadium der Planung angemessen Berücksichtigung finden.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Dagmar Wiedemann

 

Anhänge

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