20-5732

Fortschreibung des Lärmaktionsplans 2018 gemeinsamer Antrag der SPD- und Grüne-Fraktion

gemeinsamer Antrag

Sachverhalt

Im Jahr 2018 wird der Lärmaktionsplan (LAP) aus dem Jahr 2013 fortgeschrieben werden. Zum Auftakt dieses Prozesses wurden die aktualisierten Lärmkarten für die Bereiche Straßen- und Luftverkehr sowie für den Hamburg eigenen Schienenverkehr (nicht DB), Industrie- oder Gewerbegelände veröffentlicht. Der LAP zeigt mögliche Maßnahmen zur Reduzierung der Betroffenheit der Bevölkerung mit Lärm in Hamburg auf. Weiter enthält der LAP die Grundlagen zur Festlegung Ruhiger Gebiete. Beim LAP handelt es sich um eine Sammlung von Vorschlägen zur Lärmminderung, die vor einer möglichen Umsetzung noch einer systematischen fachlichen Prüfung bedürfen.

 

Im Rahmen des LAP 2013 wurden verschiedene Pilotprojekte zur Lärmminderung festgelegt, an denen nennenswerte Überschreitungen der Auslöseschwellen für die Lärmaktionsplanung auftreten und an denen entsprechend viele Bewohner durch diese Schallpegel betroffen sind. Ziel war es, an ausgewählten Lärmbrennpunkten in allen Bezirken beispielhaft kurz- und mittelfristig umsetzbare Lösungsansätze aufzuzeigen. Das Spektrum der Lösungsansätze war dabei sehr unterschiedlich und reichte von verkehrsplanerisch-konzeptionellen Maßnahmen bis hin zu baulichen und organisatorischen Ansätzen.

 

2013 ergaben sich laut LAP im Stadtgebiet insgesamt 40 Straßenabschnitte, die als besonders hoch belastet eingestuft wurden. Auf neun dieser Straßenabschnitte gilt mittlerweile Tempo 30 nachts, vier weitere sollen noch 2018 dazu kommen und perspektivisch sind 11 weitere der 40 genannten Straßenabschnitte für diese Maßnahme geeignet.

 

Auf Stadtstraßen sind die effektivsten und effizientesten Maßnahmen zur Lärmreduktion die Verkehrsvermeidung und die Senkung der Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30. Die Verwendung von lärmminderndem, offenporigem Asphalt („Flüsterasphalt“) ist auf Stadtstraßen kein sinnvoller und ausreichender Ansatz zur Lärmbekämpfung. Er ist im Bau kompliziert, deutlich weniger langlebig als andere Deckschichten und damit sehr teuer, verliert seine lärmmindernden Eigenschaften relativ schnell und wirkt zudem erst ab gefahrenen Geschwindigkeiten von etwa 60 km/h (SKA 21/11066).

 

Die Belastung durch Lärm wirkt sich zur Schlafenszeit besonders schädlich auf den Organismus aus. Eine sinnvolle Maßnahme zur Lärmreduzierung sind daher nächtliche Geschwindigkeitsbeschränkungen. Im Bezirk Nord wurde dies bereits an Mühlendamm/Kuhmühle umgesetzt. Auch an Braamkamp und Tarpenbekstraße (südl. Lokstedter Weg) soll künftig zwischen 22 und 6 Uhr Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit gelten. Anwohnerinnen und Anwohner am Mühlendamm spüren Medienberichten zufolge zwar bereits jetzt eine Lärmminderung. Doch stören einzelne besonders schnelle und laute Fahrzeuge nach wie vor den Schlaf. Die Polizei konzentriert sich bei ihren Geschwindigkeitsmessungen fast ausschließlich auf Gefahrenstellen. Der Lärmschutz spielt nur eine sehr untergeordnete Rolle.

 

Für den Erfolg der gesundheitsschonenden Temporeduzierung in der Nacht ist es allerdings wesentlich, dass deren Einhaltung gerade in der Anfangsphase verstärkt kontrolliert wird. Ansonsten ist zu befürchten, dass die Lärmverringerung deutlich geringer ausfällt als möglich wäre.

 

Neben den Ergebnissen der Online-Beteiligung an der LAP-Fortschreibung (diese soll noch im Mai 2018 starten) kann auch die Bezirkspolitik wertvolle Hinweise auf Schwerpunkte der Lärmbelastung geben. Sie sollte daher regulär in die Fortschreibung einbezogen werden.

 

Petitum/Beschluss

 

  1. Das Vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung setzt sich gegenüber dem Senat dafür ein, dass dieser die Bezirkspolitik aktiv, umgehend und fortlaufend in den Prozess der Fortschreibung des Lärmaktionsplans einbezieht.

 

  1. Die Bezirksversammlung Hamburg-Nord fordert die Bezirksverwaltung auf, gegenüber dem Senat auf eine angemessene Berücksichtigung der besonders von Lärm betroffenen Bereiche des Bezirks bei der Festlegung von Lärmminderungs-Maßnahmen hinzuwirken.

 

 

  1. Zur besseren Durchsetzung und Kontrolle von Geschwindigkeitsüberschreitungen wird die zuständige Innenbehörde aufgefordert, deutlich mehr mobile oder teilstationäre Messanlagen einzusetzen. Diese sollen insbesondere an Straßenabschnitten postiert werden, nachdem auf diesen eine nächtliche Geschwindigkeitsbeschränkung angeordnet wurde.

 

 

 

Anhänge

 

Keine