21-0374

Forderungen zur VELOROUTE 13 - Gertigstraße (vom Mühlenkamp bis Barmbeker Straße)
Antrag der Fraktion DIE LINKE

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
30.09.2019
Sachverhalt

Die Verkehrssituation in der Gertigstraße ist nicht mehr tragbar. Die Sicherheit aller beteiligten Verkehrsteilnehmer ist stark gefährdet. Eine Fahrradstraße mit “KFZ frei“ ist eine Maßnahme, der wir zustimmen können, und wir unterstützen daher die Vorschläge des Landesbetriebes Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG). Die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h ist längst überfällig und sorgt für mehr Sicherheit. Auch die zusätzlich geplanten Fahrradbügel begrüßen wir sehr.

 

Die Parkplatzsituation und der zunehmende Lieferverkehr erschweren die Verkehrssituation auf der Gertigstraße. Die Gehwege sind zu eng, sowohl für Fußgänger und Radfahrer, aber vor allem auch für ältere Menschen, Kinder und Menschen mit Handikap. Daher begrüßen wir den Vorschlag, den Fahrradweg auf die Straße zu verlegen, um so den Gehweg zu verbreitern. Allerdings sollte eine Begradigung der Gehwege erfolgen.  Diese sind derzeit beidseitig stark uneben und mit Stolperfallen gespickt, was vor allen für ältere Fußgänger zur Gefahr werden kann.

 

Zusätzlich muss der Lieferverkehr verkehrssicher in die Gertigstraße integriert werden. Tagsüber wird die Gertigstraße als Halte- und auch als Kommissionsfläche von Paketdiensten wie DHL, UPS, Hermes etc. genutzt. Wir fordern mindestens drei klar gekennzeichnete Stellflächen in der Gertigstraße, die ausschließlich für die Nutzung dieser Paketdienste reserviert sind. Dadurch kann der Lieferdienst seine Arbeit verrichten, ohne sich und andere zu gefährden oder zu behindern.

 

 

Die Ladezonen sind oft auf der falschen Straßenseite und nicht an den benötigten Stellen. Das muss verändert werden. Der Kiosk “Gertigstraße 48“ ist gleichzeitig Post- und DHL-Shop für das gesamte Einzugsgebiet. Dreimal täglich stehen mehrere Lieferfahrzeuge, zum Teil in zweite Reihe, um ab- und aufzuladen. Hinzu kommen zahlreiche Kundenfahrzeuge, die ihre Pakete abholen bzw. abgeben. Diese Situation macht unseres Erachtens eine eigene Ladezone erforderlich, um Konflikte zwischen Auto- und Radverkehr auf der Straße und dem Gehweg zu vermeiden.

 

Der Zebrastreifen an der Ecke Forsmannstraße/Gertigstraße ist derzeit schlecht einzusehen und stellt eine Gefährdung für überquerende Fußgänger dar. Durch haltende Fahrzeuge in der zweiten Reihe vor und hinter dem Zebrastreifen müssen fahrende Autos und Lastwagen oftmals kurz vor dem Überweg die Straßenseite wechseln und übersehen dabei oft Fußgänger. Ein absolutes Halteverbot in zweiter Reihe ist erforderlich und muss angezeigt werden.

Die anberaumten Plätze für Fahrradbügel sollten an den tatsächlichen Bedarf angepasst werden. An einigen Stellen sind z.B. Bügel wie vor Tjadens Biomarkt erforderlich, während an anderem Stellen die Anzahl der Bügel für den Bedarf zu hoch angesetzt wurden. Das sollte überprüft werden.

 

Nach Einrichtung von Ladezonen verbleiben geschätzt noch ca. 50-60 Parkplätze für den privaten PKW-Verkehr. Diese Parkplätze sollten in der Zeit zwischen 9.00 Uhr -18.00 Uhr kostenpflichtig nutzbar sein und außerhalb dieser Zeiten kostenlos zur Verfügung stehen.

Die Zunahme an der Nutzung von E-Rollern ist besonders in der Gertigstraße zu beobachten, vor allem in Höhe zur Barmbeker Straße, weil sich hier zahlreiche Restaurants befinden. Die Roller werden wahllos auf den Gehwegen geparkt und schränken den Fußgängerverkehr ein.

Noch immer biegen diverse KFZ, trotz Verbotes, vom Mühlenkamp in die Gertigstraße ab. Eine bessere Kennzeichnung ist hier notwendig.

 

Aufgrund dieser Problemlagen möchten wir die Planung um folgende Forderungen ergänzen. 

 

Petitum/Beschluss

Aufgrund dieser Problemlagen möchten wir die Planung um folgende Forderungen ergänzen. 

 

  1. Beidseitige Begradigung der Gehwege.

 

  1. Mindestens drei Stellflächen für Paketdienste.

 

  1. Bedarfsgerechter Aufbau von Ladezonen für die Lieferanten des Mischgewerbes wie Restaurants, Möbel- und Bekleidungsgeschäfte.

 

  1. Einrichtung einer Ladezone vor der Gertigstraße Nr. 48.

 

  1. Ein absolutes Halteverbot in zweiter Reihe.

 

  1. Eine bedarfsgerechte Überprüfung der Fahrradbügel.

 

  1. Ggf. Einrichtung von Roller-Parkplätzen und/oder Verbotszonen Hinweisen.

 

  1. Kennzeichnung „Verbot der Einfahrt für KFZ“ vom Mühlenkamp in die Gertigstraße.

 

Angelika Traversin, Keyvan Taheri, Jonas Wagner, Dino Ramm, Rachid Messaoudi