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Fonds zur Sanierung der Gehwege einrichten statt Luftschlösser planen! Alternativ zu Antrag 6.6 der CDU-Fraktion

Antrag

Sachverhalt

 

Seit Jahren ist zu beobachten, dass sich der Zustand der Gehwege im Bezirk Nord zunehmend verschlechtert. Unebene Grandflächen verbinden sich bei Regen zu Pfützenlandschaften, abgesenkte und verschobene Gehwegplatten führen zu Stolperfallen, die nicht nur gehbehinderten Personen zum Verhängnis werden können. Bevor Steuergelder für ein Konzept ausgegeben wird, das kaum zu sinnvollen Ergebnissen führen kann, ist es dringend erforderlich, zunächst einmal die vorhandenen Fußwege in einen verkehrssicheren Zustand zu versetzen.

 

Petitum/Beschluss

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

  1. Die Bezirksversammlung stellt einen Sonderfonds „Gehwegschäden“ bereit. Der Fonds wird mit 150.000 Euro ausgestattet. Die Mittel werden aus dem Titel Förderfonds Bezirke, investiv bereitgestellt.

 

  1. Die Bezirksverwaltung legt dem Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Verbraucherschutz eine Auflistung der sanierungsbedürftigen Gehwege vor.

 

  1. Die Bezirksverwaltung entwickelt zusammen mit dem Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Verbraucherschutz (UVV) ein Verfahren zur Priorisierung der erkannten Schadstellen. Die Regionalausschüsse sind zu beteiligen.

 

  1. Das vorsitzende Mitglied setzt sich bei der zuständigen Fachbehörde dafür ein, dass diese ebenfalls 150.000 EUR für diesen Sonderfonds bereitstellt, um der strukturellen Unterfinanzierung im Bereich der Unterhaltung der Gehwege zumindest ansatzweise entgegenzutreten.

 

 

 

 

Dr. Andreas Schott                      Christoph Ploß

Fraktionsvorsitzender

 

 

Anhänge

 

Keine